Betreff
Bürgerantrag vom 29.01.2021
hier: Anleinpflicht von Hunden
hier: Anleinpflicht von Hunden
Vorlage
10/045/2021
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 11 (2) der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 (6) an die zuständige Stelle.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag vom 04.01.2021 (siehe Anlage) wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten (FOA) verwiesen.