Betreff
Durchführung von Sitzungen der Fachausschüsse des Rates der Stadt Haan
hier: Teilweise Aufhebung der Dringlichkeitsentscheidung vom 05.01.2021 sowie des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.01.2021
Vorlage
10/046/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der von der Landesregierung NRW ausgerufenen epidemischen Lage von landesweiter Tragweite und aus Gründen des Infektionsschutzes hatte der Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am 03.11.2020 den Haupt- und Finanzausschuss (HFA) einstimmig mit den Rechten des Rates gem. § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ausgestattet. Diese Befugnis endet automatisch mit Beendigung der epidemischen Lage.

 

In der Sitzung des HFA am 15.12.2021 verständigten sich die Fraktionen darauf, für die folgende Sitzung des HFA am 26.01.2021 die Regelung der sog. Soll-Stärke, analog zu den Sitzungen der Fachausschüsse anzuwenden. Dabei nimmt pro Fraktion lediglich ein*e Vertreter*in, welche*r alle Stimmen der jeweiligen Fraktion in dem entsprechenden Ausschuss auf sich vereint, vor Ort an den Sitzungen teil.

 

Da hierüber jedoch kein formell korrekter Beschluss gefasst und die Soll-Stärken-Regelung für die Sitzungen der Fachausschüsse lediglich bis zum Ende des Jahres 2020 beschlossen wurde, erfolgte am 05.01.2021 eine Dringlichkeitsentscheidung des Rates gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Durchführung der Sitzungen der Fachausschüsse und des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Haan.

 

Daraufhin tagte der Haupt- und Finanzausschuss, weiterhin ausgestattet mit den Rechten des Rates, am 26.01.2021 in Soll-Stärke. Die Dringlichkeitsentscheidung vom 05.01.2021 wurde hierbei zu Ziffer 1 einstimmig und zu Ziffer 2 mehrheitlich bestätigt (siehe Anlage).

 

Dennoch einigten sich die Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltungsvorstand am 08.02.2021 darauf, den nächsten HFA am 16.03.2021 wieder in voller Stärke tagen zu lassen. Da eine solche Einigung jedoch noch keinen rechtskräftigen Beschluss darstellt und der Beschluss der Dringlichkeitsentscheidung sowie des HFA vom 26.01.2021 weiterhin Gültigkeit besitzt, muss die Ziffer 1 des Beschlusses aufgehoben und entsprechend neu beschlossen werden.

Beschlussvorschlag:

 

Die Ziffer 1 der Dringlichkeitsentscheidung vom 05.01.2021 sowie des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.01.2021 wird aufgehoben. Die Ziffer 2 des Beschlusses bleibt weiterhin bestehen.

 

Stattdessen wird folgender Beschluss gefasst:

 

1.    Die Sitzungen der Fachausschüsse des Rates, mit Ausnahme der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses, finden bis zum Ende der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite, ausgerufen von der Landesregierung NRW, unter der sog. Soll-Stärken-Regelung statt.