Betreff
Bericht über die finanzielle Lage zum 31.03.2021
Vorlage
20/017/2021
Aktenzeichen
20.1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) ist der Rat in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 vierteljährlich von der Kämmerin über die finanzielle Lage zu informieren.

 

Die im Haushaltsjahr 2020 durch die Corona Pandemie und den daher erfolgten zeitweisen Schließungen des Einzelhandels, der Gastronomie und vielen weiteren Wirtschaftszweigen entstandenen Auswirkungen auf die Haushaltslage 2020 ist aus dem Jahresabschluss 2020, der in der heutigen Ratssitzung als Entwurf eingebracht wird, nachzulesen. In 2020 konnte sich die Wirtschaft im Sommer wieder leicht erholen, bevor ab November erneut ein Lockdown zu weitgehenden Einschränkungen führte. Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ist auch danke der umfangreichen Hilfen durch Bund und Land nur leicht negativ ausgefallen. Die Corona bedingten Schäden, die als außerordentlicher Ertrag in die Jahresrechnung 2020 einzustellen und zu aktivieren sind, belaufen sich darüber hinaus auf rd. 1,8 Mio. €, so dass letztendlich ein positives Jahresergebnis 2020 in Höhe von rd. 1,5 Mio. € errechnet werden kann.

 

Für 2021 hat die Stadt Haan hat von der Möglichkeit gem. § 4 Abs. 6 NKF CIG Gebrauch gemacht und den Haushalt 2021 erst am 15.12.2020 eingebracht. Nach Beratung in den Fachausschüssen soll der Haushalt in der heutigen Ratssitzung beschlossen werden. Nach Beschluss ist der Haushalt dem Kreis Mettmann als Aufsichtsbehörde anzuzeigen und da kein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden musste, ist davon auszugehen, dass die Haushaltssatzung 2021 Ende April/Anfang Mai bekannt gemacht werden kann. Bis dahin befindet sich die Stadt Haan gem. § 82 GO NRW in der vorläufigen Haushaltsführung und es dürfen nur unabweisbare Aufwendungen / Auszahlungen geleistet werden, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die für die Fortführung und Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes erforderlich sind.

 

Entsprechend spiegelt der Ausgabenstand zum Ende des ersten Quartals kein Viertel der zu erwartenden Gesamtausgaben dar.

Darüber hinaus erfolgt die Abrechnung der Einkommen- und Umsatzsteuer, die immerhin rd. ein Viertel der Gesamteinnahmen umfassen, zeitversetzt erst rd. vier Wochen nach Quartalsende. Da ab 2021 auf der einen Seite verschiedene Steuerentlastungen zu einer Einkommensteuersenkung geführt haben und auf der anderen Seite neue Schlüsselzahlen für die Verteilung der Gemeinschaftssteuern gelten, kann keine seriöse Schätzung der zu erwartenden Anteile erfolgen. 

Vor diesem Hintergrund ist die Berichterstattung zum Termin 31.3.2021 zur finanziellen Lage mit sehr großen Unsicherheiten verbunden.

 

 

Die Hauptveranlagung für die Gewerbesteuer, die Ende Januar erfolgte, liegt 3,8 Mio. € unter dem letztjährigen Stand und immerhin noch 2,8 Mio. € unter dem Durchschnitt der letzten drei Jahre. Aktuell sind 24,1 Mio. € Gewerbesteuer veranlagt (VJ 25,8 Mio. €). Könnte man eine durchschnittliche Entwicklung der Gewerbesteuer wie in den letzten 10 Jahren unterstellen, so könnte in 2021 der Planansatz erreicht werden. Eine entsprechend positive Entwicklung wird jedoch für 2021 nicht angenommen und mit jeder weiteren Verlängerung des Lockdowns, rückt eine schnelle Erholung in immer weitere Ferne. Unterstellt man eine Entwicklung wie im Vorjahr, müsste mit Mindererträge in Höhe von 4,5 Mio. € gerechnet werden.

Hinsichtlich der Erträge aus der Einkommen-, der Umsatz- und der Vergnügungssteuer sowie den Kompensationsleistungen für Steuererleichterungen, die in Summe knapp 25% der Gesamterträge umfassen, können noch keine Aussagen getätigt werden. Die Ansätze für 2021 liegen zwar unter dem Ergebnis 2020, aufgrund der neuen Schlüsselzahlen ist jedoch auch mit einem geringeren Ergebnis 2021 zu rechnen. Hier können erste Aussagen erst nach der Abrechnung des ersten Quartals gemacht werden.

 

Insgesamt werden zum Stichtag 31.3.2021 Erträge in Höhe von rd. 41,5 Mio. € zum Soll gestellt sein. Die Sollstellungen liegen damit um rd. 2 Mio. € hinter den durchschnittlichen Sollstellungen der letzten drei Jahre zurück.

In der Finanzrechnung wird der Zahlungsausfall ebenso deutlicher. Auch hier liegen die Einzahlungen um rd. 1,7 Mio. € hinter den durchschnittlichen Einzahlungen jeweils zum 31.3. der letzten drei Jahre zurück.

 

 

Eine halbwegs verlässliche Aussage zur Aufwands- bzw. Auszahlungsseite ist ähnlich schwierig, da bislang der Haushalt nur in einem eng begrenzten Maß bewirtschaftet werden durfte. Das Ergebnis zum Stand 31.März 2021 von rd. 27 Mio. € liegt zwar nur um rd. 0,6 Mio. € unter dem durchschnittlich verbuchten Aufwand der letzten drei Jahre, die Ausgaben werden jedoch in den Folgequartalen steigen, wenn die Maßnahmen zur Instandhaltung in die Umsetzung gehen können und vakante Stellen besetzt werden.

 

Die Höhe der konsumtiven Auszahlungen entspricht in etwa den durchschnittlichen Auszahlungen der Vorjahre.

 

Vor dem Hintergrund der immer noch bestehenden Beschränkungen der Wirtschaft und der nicht verlässlich absehbaren weiteren Entwicklung hinsichtlich des Infektionsgeschehens, ist eine verlässliche Aussage zur Haushaltsentwicklung in 2021 z.Zt. nicht möglich. Hinsichtlich der Finanzlage kann für das erste Quartal 2021 jedoch festgehalten werden, dass die Liquidität zu jeder Zeit sichergestellt war und in den ersten drei Monaten keine Liquiditätskredite zur kurzfristigen Überbrückung von Engpässen aufgenommen werden mussten.

 

Die Entwicklung der Haushaltslage ist im ständigen Blick der Kämmerei. Vor dem Hintergrund der ungeklärten epidemieologischen Lage ist weiterhin nicht auszuschließen, dass die Wirtschaft nicht nur stagniert, sondern weiter einbricht. Folglich würde sich die Ertragslage auch der Kommunen weiter verschlechtern. Da bislang keine finanziellen Hilfen des Bundes oder des Landes zugesagt oder in Aussicht gestellt wurden, ist nicht auszuschließen, dass im Verlauf des Jahres eine Haushaltssperre erlassen werden muss.

Beschlussvorschlag:

Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung: