Sachverhalt:
Gem. § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der
COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land
Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) ist der Rat in den Haushaltsjahren 2020 und 2021
vierteljährlich von der Kämmerin über die finanzielle Lage zu informieren.
Die im
Haushaltsjahr 2020 durch die Corona Pandemie und den daher erfolgten zeitweisen
Schließungen des Einzelhandels, der Gastronomie und vielen weiteren Wirtschaftszweigen
entstandenen Auswirkungen auf die Haushaltslage 2020 ist aus dem Jahresabschluss
2020, der in der heutigen Ratssitzung als Entwurf eingebracht wird, nachzulesen.
In 2020 konnte sich die Wirtschaft im Sommer wieder leicht erholen, bevor ab
November erneut ein Lockdown zu weitgehenden Einschränkungen führte. Das Ergebnis
der laufenden Verwaltungstätigkeit ist auch danke der umfangreichen Hilfen
durch Bund und Land nur leicht negativ ausgefallen. Die Corona bedingten
Schäden, die als außerordentlicher Ertrag in die Jahresrechnung 2020
einzustellen und zu aktivieren sind, belaufen sich darüber hinaus auf rd. 1,8
Mio. €, so dass letztendlich ein positives Jahresergebnis 2020 in Höhe von rd.
1,5 Mio. € errechnet werden kann.
Für 2021 hat die
Stadt Haan hat von der Möglichkeit gem. § 4 Abs. 6 NKF CIG Gebrauch gemacht und
den Haushalt 2021 erst am 15.12.2020 eingebracht. Nach Beratung in den
Fachausschüssen soll der Haushalt in der heutigen Ratssitzung beschlossen
werden. Nach Beschluss ist der Haushalt dem Kreis Mettmann als Aufsichtsbehörde
anzuzeigen und da kein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden musste,
ist davon auszugehen, dass die Haushaltssatzung 2021 Ende April/Anfang Mai
bekannt gemacht werden kann. Bis dahin befindet sich die Stadt Haan gem. § 82
GO NRW in der vorläufigen Haushaltsführung und es dürfen nur unabweisbare
Aufwendungen / Auszahlungen geleistet werden, für die eine rechtliche
Verpflichtung besteht oder die für die Fortführung und Aufrechterhaltung des
Dienstbetriebes erforderlich sind.
Entsprechend
spiegelt der Ausgabenstand zum Ende des ersten Quartals kein Viertel der zu
erwartenden Gesamtausgaben dar.
Darüber hinaus
erfolgt die Abrechnung der Einkommen- und Umsatzsteuer, die immerhin rd. ein
Viertel der Gesamteinnahmen umfassen, zeitversetzt erst rd. vier Wochen nach
Quartalsende. Da ab 2021 auf der einen Seite verschiedene Steuerentlastungen zu
einer Einkommensteuersenkung geführt haben und auf der anderen Seite neue
Schlüsselzahlen für die Verteilung der Gemeinschaftssteuern gelten, kann keine seriöse
Schätzung der zu erwartenden Anteile erfolgen.
Vor diesem
Hintergrund ist die Berichterstattung zum Termin 31.3.2021 zur finanziellen
Lage mit sehr großen Unsicherheiten verbunden.
Die
Hauptveranlagung für die Gewerbesteuer, die Ende Januar erfolgte, liegt 3,8
Mio. € unter dem letztjährigen Stand und immerhin noch 2,8 Mio. € unter dem
Durchschnitt der letzten drei Jahre. Aktuell sind 24,1 Mio. € Gewerbesteuer
veranlagt (VJ 25,8 Mio. €). Könnte man eine durchschnittliche Entwicklung der
Gewerbesteuer wie in den letzten 10 Jahren unterstellen, so könnte in 2021 der
Planansatz erreicht werden. Eine entsprechend positive Entwicklung wird jedoch
für 2021 nicht angenommen und mit jeder weiteren Verlängerung des Lockdowns,
rückt eine schnelle Erholung in immer weitere Ferne. Unterstellt man eine
Entwicklung wie im Vorjahr, müsste mit Mindererträge in Höhe von 4,5 Mio. €
gerechnet werden.
Hinsichtlich
der Erträge aus der Einkommen-, der Umsatz- und der Vergnügungssteuer sowie den
Kompensationsleistungen für Steuererleichterungen, die in Summe knapp 25% der
Gesamterträge umfassen, können noch keine Aussagen getätigt werden. Die Ansätze
für 2021 liegen zwar unter dem Ergebnis 2020, aufgrund der neuen Schlüsselzahlen
ist jedoch auch mit einem geringeren Ergebnis 2021 zu rechnen. Hier können
erste Aussagen erst nach der Abrechnung des ersten Quartals gemacht werden.
Insgesamt
werden zum Stichtag 31.3.2021 Erträge in Höhe von rd. 41,5 Mio. € zum Soll
gestellt sein. Die Sollstellungen liegen damit um rd. 2 Mio. € hinter den
durchschnittlichen Sollstellungen der letzten drei Jahre zurück.
In der
Finanzrechnung wird der Zahlungsausfall ebenso deutlicher. Auch hier liegen die
Einzahlungen um rd. 1,7 Mio. € hinter den durchschnittlichen Einzahlungen
jeweils zum 31.3. der letzten drei Jahre zurück.
Eine halbwegs
verlässliche Aussage zur Aufwands- bzw. Auszahlungsseite ist ähnlich schwierig,
da bislang der Haushalt nur in einem eng begrenzten Maß bewirtschaftet werden
durfte. Das Ergebnis zum Stand 31.März 2021 von rd. 27 Mio. € liegt zwar nur um
rd. 0,6 Mio. € unter dem durchschnittlich verbuchten Aufwand der letzten drei
Jahre, die Ausgaben werden jedoch in den Folgequartalen steigen, wenn die
Maßnahmen zur Instandhaltung in die Umsetzung gehen können und vakante Stellen
besetzt werden.
Die Höhe der
konsumtiven Auszahlungen entspricht in etwa den durchschnittlichen Auszahlungen
der Vorjahre.
Vor dem
Hintergrund der immer noch bestehenden Beschränkungen der Wirtschaft und der
nicht verlässlich absehbaren weiteren Entwicklung hinsichtlich des Infektionsgeschehens,
ist eine verlässliche Aussage zur Haushaltsentwicklung in 2021 z.Zt. nicht
möglich. Hinsichtlich der Finanzlage kann für das erste Quartal 2021 jedoch
festgehalten werden, dass die Liquidität zu jeder Zeit sichergestellt war und
in den ersten drei Monaten keine Liquiditätskredite zur kurzfristigen
Überbrückung von Engpässen aufgenommen werden mussten.
Die Entwicklung
der Haushaltslage ist im ständigen Blick der Kämmerei. Vor dem Hintergrund der
ungeklärten epidemieologischen Lage ist weiterhin nicht auszuschließen, dass
die Wirtschaft nicht nur stagniert, sondern weiter einbricht. Folglich würde
sich die Ertragslage auch der Kommunen weiter verschlechtern. Da bislang keine
finanziellen Hilfen des Bundes oder des Landes zugesagt oder in Aussicht
gestellt wurden, ist nicht auszuschließen, dass im Verlauf des Jahres eine
Haushaltssperre erlassen werden muss.
Beschlussvorschlag:
Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.