Sachverhalt:
Die
Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss
aufzustellen. Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein. Der
Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gemeinde zu vermitteln.
Gemäß
§ 95 Abs. 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird der
von der Kämmerin aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Entwurf
des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Haan vorgelegt. Der Jahresabschluss
besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den
Teilrechnungen, dem Anhang und dem Lagebericht.
Die
Unterlagen (Bilanz zum 31.12.2020, Gesamtergebnisrechnung,
Gesamtfinanzrechnung, Anhang, Lagebericht) werden als sogenannter Kurzband am 25.03.2021
vor der Sitzung des Rates verteilt. Die zum Abschluss gehörigen Teilrechnungen der
einzelnen Produkte werden aufgrund des Umfangs direkt auf der Internetseite der
Stadt Haan den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Kurzband und
Teilrechnungen bilden den „Langband“ zum Jahresabschluss 2020.
Nach
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses in den Rat leitet dieser den
Jahresabschluss an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weiter. Dieser
bedient sich der örtlichen Rechnungsprüfung, da der Jahresabschluss und der
Lagebericht gemäß § 102 GO NRW vor Feststellung durch den Rat durch die
örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen sind.
Nach
Prüfung des Abschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgt die Berichterstattung
über das Prüfungsergebnis im Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss
empfiehlt dann als abschließendes Ergebnis seiner Prüfung dem Rat, die
Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Bürgermeisterin. Der
Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zugleich über die Verwendung des
Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Anlagen
(werden am 25.3.2021 vor der
Sitzung verteilt):
Bilanz zum 31.12.2020
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtfinanzrechnung
Anhang
Lagebericht
Beschlussvorschlag:
Der
Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Stadt Haan wird zur Kenntnis
genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.