Berufung als sachkundige Einwohner_innen in Fachausschüsse des Rates der Stadt Haan
Sachverhalt:
Anlässlich der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Haan
am 15.12.2020 (ausgestattet mit den Rechten des Rates der Stadt Haan) wurde die
Satzung des Jugendparlamentes auf Antrag von SPD und Jugendparlament um das
Rederecht der Jugendparlamentarier für die Ausschüsse des Rates der Stadt Haan
entsprechend des Rederechts des Seniorenbeirates ergänzt. Hierfür wurde in § 3
der Satzung eine neue Nr. 3 eingefügt:
„Das Jugendparlament wird zu Sitzungen der Ausschüsse des Rates der
Stadt Haan als Vertreter der Haaner Jugendlichen hinzugezogen und zu
Angelegenheiten angehört, die Belange der Jugendlichen betreffen. Das
Jugendparlament kann jeweils eine Vertretung zu den Sitzungen entsenden. Das
Rederecht begründet keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, Zahlung
von Sitzungsgeld oder Gewährung einer sonstigen Entschädigung. Dieser
Ausschluss betrifft ausdrücklich nicht die Gewährung von Sitzungsgeld
entsprechend des Sitzungsgeldes für sachkundige Bürger*innen für Ausschüsse der
Stadt Haan, zu denen Delegierte des Jugendparlamentes als sachkundige
Teilnehmer*innen eingeladen sind. Dieses Sitzungsgeld erhält nur jeweils ein
Mitglied des Jugendparlamentes, welches an einer entsprechenden
Fachausschusssitzung teilnimmt.“
Mit Datum vom 27.01.2021 beantragte das Jugendparlament darüber hinaus,
dass die Verwaltung prüft, welche weiteren Änderungen der Satzung des
Jugendparlamentes umgesetzt werden müssen, damit den Teilnehmer_innen für die
Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld gezahlt werden kann (Anlage 2).
Darüber hinaus wurde darum gebeten, die entsprechenden Schritte einzuleiten.
Nach Einbringung und Billigung des Antrages im Jugendhilfeausschuss am
25.02.2021 konnte die Prüfung der Verwaltung nunmehr abgeschlossen werden und
kommt zu folgendem Ergebnis:
Laut Beschlussfassung vom 21.02.2017 erhalten die Mitglieder des
Jugendparlamentes seit dem 01.01.2017 ein Sitzungsgeld in der Höhe des
Sitzungsgeldes für sachkundige Bürger_innen für die Teilnahme an Sitzungen des
Jugendparlamentes und anderer Ausschüsse der Stadt Haan, zu denen sie als sachkundige
Teilnehmer_innen eingeladen sind. Dies galt bislang nur für die Sitzungen des
JHA, zu denen das Jugendparlament explizit eingeladen wurde.
Gem. § 45 Abs. 5 Nr. 2 GO NRW erhält ein Ausschussmitglied, das nicht
Ratsmitglied ist (sachkundiger Bürger oder sachkundiger Einwohner), ein
Sitzungsgeld für die im Rahmen seiner Mandatsausübung erforderliche Teilnahme
an Ausschuss- und Fraktionssitzungen. Die förmliche Berufung als sachkundige_r
Einwohner_in ist an das passive Wahlrecht und damit an die Volljährigkeit der
Teilnehmenden gebunden. Daher ist es leider nicht möglich, auch minderjährigen
Jugendparlamentariern die Gewährung von Sitzungsgeld zugänglich zu machen. Das
schränkt jedoch das vom Rat der Stadt Haan grundsätzlich erteilte Rederecht in
allen Fachausschusssitzungen nicht ein.
Die am 15.12.2020 durch den Rat vollzogene Satzungsänderung bedarf
keiner weiteren Ergänzung. Allerdings bedarf es nunmehr der Berufung
volljähriger Jugendparlamentarier in die Fachausschüsse, damit an diese in
ihrer dann formal bestätigten Eigenschaft als sachkundige Teilnehmer_innen
Sitzungsgelder ausgezahlt werden können.
Sobald weitere Jugendparlamentarier das 18. Lebensjahr vollendet haben,
steht es dem Jugendparlament frei, diese für die Berufung in Fachausschüsse
nachzubenennen. Eine Entscheidung hierüber trifft der Rat der Stadt Haan im
Rahmen des Tagesordnungspunktes „Neubesetzung von Ausschüssen“.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan beruft die volljährigen Mitglieder des
Jugendparlamentes als sachkundige Einwohner_innen in die Fachausschüsse des
Rates der Stadt Haan laut Anlage 1 zu dieser Vorlage.
Finanz. Auswirkung:
Ca. 800 € jährlich