Betreff
Gewährung von Sitzungsgeld für Mitglieder des Jugendparlamentes
Berufung als sachkundige Einwohner_innen in Fachausschüsse des Rates der Stadt Haan
Vorlage
51/010/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlässlich der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Haan am 15.12.2020 (ausgestattet mit den Rechten des Rates der Stadt Haan) wurde die Satzung des Jugendparlamentes auf Antrag von SPD und Jugendparlament um das Rederecht der Jugendparlamentarier für die Ausschüsse des Rates der Stadt Haan entsprechend des Rederechts des Seniorenbeirates ergänzt. Hierfür wurde in § 3 der Satzung eine neue Nr. 3 eingefügt:

 

„Das Jugendparlament wird zu Sitzungen der Ausschüsse des Rates der Stadt Haan als Vertreter der Haaner Jugendlichen hinzugezogen und zu Angelegenheiten angehört, die Belange der Jugendlichen betreffen. Das Jugendparlament kann jeweils eine Vertretung zu den Sitzungen entsenden. Das Rederecht begründet keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, Zahlung von Sitzungsgeld oder Gewährung einer sonstigen Entschädigung. Dieser Ausschluss betrifft ausdrücklich nicht die Gewährung von Sitzungsgeld entsprechend des Sitzungsgeldes für sachkundige Bürger*innen für Ausschüsse der Stadt Haan, zu denen Delegierte des Jugendparlamentes als sachkundige Teilnehmer*innen eingeladen sind. Dieses Sitzungsgeld erhält nur jeweils ein Mitglied des Jugendparlamentes, welches an einer entsprechenden Fachausschusssitzung teilnimmt.“

 

Mit Datum vom 27.01.2021 beantragte das Jugendparlament darüber hinaus, dass die Verwaltung prüft, welche weiteren Änderungen der Satzung des Jugendparlamentes umgesetzt werden müssen, damit den Teilnehmer_innen für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld gezahlt werden kann (Anlage 2). Darüber hinaus wurde darum gebeten, die entsprechenden Schritte einzuleiten. Nach Einbringung und Billigung des Antrages im Jugendhilfeausschuss am 25.02.2021 konnte die Prüfung der Verwaltung nunmehr abgeschlossen werden und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Laut Beschlussfassung vom 21.02.2017 erhalten die Mitglieder des Jugendparlamentes seit dem 01.01.2017 ein Sitzungsgeld in der Höhe des Sitzungsgeldes für sachkundige Bürger_innen für die Teilnahme an Sitzungen des Jugendparlamentes und anderer Ausschüsse der Stadt Haan, zu denen sie als sachkundige Teilnehmer_innen eingeladen sind. Dies galt bislang nur für die Sitzungen des JHA, zu denen das Jugendparlament explizit eingeladen wurde.

 

Gem. § 45 Abs. 5 Nr. 2 GO NRW erhält ein Ausschussmitglied, das nicht Ratsmitglied ist (sachkundiger Bürger oder sachkundiger Einwohner), ein Sitzungsgeld für die im Rahmen seiner Mandatsausübung erforderliche Teilnahme an Ausschuss- und Fraktionssitzungen. Die förmliche Berufung als sachkundige_r Einwohner_in ist an das passive Wahlrecht und damit an die Volljährigkeit der Teilnehmenden gebunden. Daher ist es leider nicht möglich, auch minderjährigen Jugendparlamentariern die Gewährung von Sitzungsgeld zugänglich zu machen. Das schränkt jedoch das vom Rat der Stadt Haan grundsätzlich erteilte Rederecht in allen Fachausschusssitzungen nicht ein.

 

Die am 15.12.2020 durch den Rat vollzogene Satzungsänderung bedarf keiner weiteren Ergänzung. Allerdings bedarf es nunmehr der Berufung volljähriger Jugendparlamentarier in die Fachausschüsse, damit an diese in ihrer dann formal bestätigten Eigenschaft als sachkundige Teilnehmer_innen Sitzungsgelder ausgezahlt werden können.

 

Sobald weitere Jugendparlamentarier das 18. Lebensjahr vollendet haben, steht es dem Jugendparlament frei, diese für die Berufung in Fachausschüsse nachzubenennen. Eine Entscheidung hierüber trifft der Rat der Stadt Haan im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Neubesetzung von Ausschüssen“.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan beruft die volljährigen Mitglieder des Jugendparlamentes als sachkundige Einwohner_innen in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Haan laut Anlage 1 zu dieser Vorlage.

Finanz. Auswirkung:

 

Ca. 800 € jährlich