Betreff
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Haan
Vorlage
10/038/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 28.09.2009 wurde die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, die Entschädigungsverordnung (EntschVO), geändert.

 

Wesentliche Änderung ist die Erhöhung der Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder für die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger um 1,8 %. Im Jahr 2008 wurden 172.222,91 € an Sitzungsgeldern und Aufwandsentschädigungen geleistet.

 

Da die neue Entschädigungsverordnung mit Datum vom 01.11.2009 in Kraft getreten ist, ist nunmehr die Hauptsatzung der Stadt Haan vom 22.01.1992 zu ändern.

 

Gemäß § 7 (3) Ziffer 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann eine Änderung der Hauptsatzung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder beschlossen werden.

Beschlussvorschlag:

 

„Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Haan vom 22.01.1992 wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.“

Finanz. Auswirkung:

 

siehe Sachverhalt