Betreff
Wahl des Präsidiums und des Hauptausschusses des Städte- und Gemeindebundes NRW
hier: Bestellung der Delegierten der Stadt Haan
Vorlage
10/048/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Präsidium sowie der Hauptausschuss des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) müssen neu gewählt werden.

 

Hierzu hat das Präsidium des StGB NRW in seiner Sitzung am 09.03.2021 einen einheitlichen Wahlvorschlag zur Neubesetzung des Hauptausschusses und des Präsidiums beschlossen. Im Normalfall würde über diesen Wahlvorschlag in der kurz darauffolgenden Mitgliederversammlung des StGB NRW abgestimmt werden. Allerdings hat das Präsidium des StGB NRW aufgrund der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie beschlossen, die Mitgliederversammlung auf Sommer 2022 zu verschieben und die Neubesetzung der o.g. Gremien im Vorfeld im schriftlichen Verfahren durch die Mitgliedsstädte durchführen zu lassen. Rechtsgrundlage hierfür ist der im Jahr 2020 neu hinzugekommene § 8 Abs. 8 der Satzung des StGB NRW.

 

Gemäß dieser Satzung stellt die Abstimmung über den Wahlvorschlag kein laufendes Geschäft der Verwaltung dar, weshalb eine Einbeziehung des Rates der Stadt Haan notwendig ist. Jedoch ist auch der Rat nicht für die Abstimmung über den Wahlvorschlag zuständig. Vielmehr obliegt diese den von den Mitgliedsstädten und -gemeinden zu berufenen Delegierten für die Mitgliederversammlung. Diese Delegierten werden vom Rat der Stadt Haan benannt.

 

Nach § 8 Abs. 2 der Satzung des StGB NRW stehen der Stadt Haan sechs Delegierte für die Mitgliederversammlung zu. Die Verwaltung schlägt daher Bürgermeisterin Dr. Bettina Warnecke als Delegierte der Verwaltung vor. Weiterhin schlägt die Verwaltung vor, dass jede der fünf Ratsfraktionen eine*n Delegierte*n benennt.

 

 

Hinweis zum weiteren Ablauf des Verfahrens:

 

Gemäß § 8 Abs. 8 der Satzung kann die Stimme jedes Mitglieds bei schriftlicher Abstimmung nur einheitlich abgegeben werden und wird entsprechend der Zahl der Vertreter der Mitgliedsgemeinden gewichtet.

Die Bürgermeisterin wird die Abstimmung über die Wahlvorschläge zur Neubesetzung des Präsidiums und des Hauptausschusses des StGB NRW unter den vom Rat benannten Delegierten durchführen und das entsprechende Ergebnis der Geschäftsstelle des StGB NRW mitteilen. Die Abstimmung der Delegierten kann selbstverständlich auch schriftlich erfolgen.

 

Das Abstimmungsergebnis muss der Geschäftsstelle des StGB NRW bis spätestens zum 22.04.2021 mitgeteilt werden. Gibt ein Mitglied (Stadt Haan) innerhalb dieser Frist keine Erklärung ab, so gilt seine Zustimmung zu den Wahlvorschlägen als erteilt.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan benennt folgende Delegierte für die Wahl des Präsidiums und des Hauptausschusses des Städte- und Gemeindebundes NRW:

 

1.    Für die Verwaltung wird Bürgermeisterin Dr. Bettina Warnecke als Delegierte benannt.

2.    Für die CDU-Fraktion wird (…)  als Delegierte*r benannt.

3.    Für die SPD-Fraktion wird (…)  als Delegierte*r benannt.

4.    Für die WLH-Fraktion wird (…)  als Delegierte*r benannt.

5.    Für die GAL-Fraktion wird (…)  als Delegierte*r benannt.

6.    Für die FDP-Fraktion wird (…)  als Delegierte*r benannt.