Sachverhalt:
Nach § 52 Abs.1 Satz 2 der GO NRW bestellt der Rat für seine Sitzungen einen
Schriftführer. Diese Regelung gilt analog für die vom Rat gebildeten
Fachausschüsse.
Mit Beginn einer neuen Wahlperiode ist für jeden Fachausschuss die Bestellung der Schriftführung neu festzulegen.
Die Verwaltung schlägt Frau Alina Frauenrath als Schriftführerin und Frau Anja Schwerz als Vertreterin zur Bestellung vor.
Frau Frauenrath bringt bereits langjährige Erfahrungen als Schriftführerin in Fachausschüssen des Kreises mit.
Frau Schwerz übernimmt erstmalig die Stellvertretung eines Fachausschusses.
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss bestellt für die Dauer der Wahlperiode Frau Alina Frauenrath zur Schriftführerin und Frau Anja Schwerz zur stellvertretenden Schriftführerin.
Finanz. Auswirkung:
keine