hier: Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40b im Bereich Gut Hahn durch die Firma JB CarConcept GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Jarzombek
Sachverhalt:
Durch die JB Car Concept GmbH wird mit
Schreiben vom 23.03.2021 ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 40b im
Bereich Gut Hahn gestellt. Ziel des Antrages ist es, die nordöstlich des Gutes
Hahn unter der Hochspannungsfreileitung liegende Grundstücksfläche, welche
derzeit z.T. durch Stellplätze für das Gut Hahn genutzt wird, einer
gewerblichen Nutzung zuzuführen. Das Unternehmen JB CarConcept GmbH, welches
östlich an diese Fläche angrenzt, benötigt dringend weitere Außenflächen und
Stellplätze.
Bereits in die Sitzung des SUVA am
11.02.2020 (61/314/2020) und des SPUBA am
01.12.2020 (61/003/2020) wurden ähnlich lautende Anträge durch den Eigentümer
des Gutes Hahn und bereits durch JB Car Concept zusammen mit einem weiteren
Unternehmen gestellt. Beide Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt.
Nunmehr wird seitens des Antragsstellers
vorgeschlagen, nur die nördlich der Zufahrt zum Gut Hahn gelegenen Flächen
gewerblich umzunutzen. Zwischen der neuen Gewerbefläche und dem Gut Hahn soll
weiterhin ein schmaler Grünstreifen unter der Hochspannungsfreileitung
verbleiben und so weiterhin eine durchgängige Grünfläche bauleitplanerisch
gesichert werden.
Bzgl. der bauleitplanerischen
Ausgangssituation und der erforderlichen Planverfahren wird auf die
vorgenannten Sitzungsvorlagen und auf die dem Antrag beigefügten Unterlagen
verwiesen.
Stellungnahme
der Verwaltung
Seitens der Verwaltung kann
die nunmehr beantragte, teilweise Aufgabe des Grünzuges nicht nachvollzogen
werden. Sofern erkannt werden sollte, wie vom Antragsteller in seinem Schreiben
vom 23.03.2021 aufgeführt, dass der Bebauungsplan mit den festgesetzten
Grünflächen nicht vollzogen werden kann und nicht vollzogen wurde, dann ist
diese Aussage auf den gesamten Grünzug im Bereich der westlichen Rheinischen
Straße zu übertragen und bildet somit ein städtebauliches Gesamterfordernis zur
Planung ab. Denn auch im Eckbereich Rheinische Straße /Bergische Straße
(gewerblicher Parkplatz) wurde bereits von der Grün-flächenfestsetzung befreit
und eine Stellplatznutzung, wie im Bereich Gut Hahn, umgesetzt (s. Anlage II).
Entsprechend sollte gesamthaft entschieden werden, ob die bestehende
Grünflächenfestsetzung aufrecht erhalten werden soll oder nicht.
Die bestehende
Grünflächenausweisung im Bebauungsplan Nr. 40b erfolgte in Anlehnung an den
Vorgängerbebauungsplan Nr. 40, der die Erschließung des Industrieparkes
Haan-Ost zum Ziel hatte und unter den Hochspannungsfreileitungen eine
Grünflächenfestsetzung vorsah. Hierdurch sollte eine durchgängige
Grünflächen-/Wegeverbindung bis ins Ittertal gesichert werden. Eine
entsprechende Anlage der Grünflächen mit Wegeverbindungen erfolgte jedoch weder
für die auf privaten Grundstücken liegenden Flächen nordwestlich der Bergischen
Straße noch für die auf städtischen Grundstücken liegenden Flächen südöstlich
der Bergischen Straße.
Im Rahmen der 1. Änderung
des BP 40b wurden die östlich der Rheinischen Straße liegenden Teile des
Grünzuges z.T. verschmälert und der nordöstlich der Bergischen Straße gelegene
schmale Streifen komplett aufgegeben. Für die Flächen zwischen der Bergischen
Straße und dem Panoramaradweg wurde 1990 im Rahmen einer Bauanfrage im Bereich
Gut Hahn ein Grünzug- und privates Nutzungskonzept im nicht-öffentlichen Teil
des Planungsausschusses zur Kenntnis genommen, auf dessen Grundlage die
Befreiung für die Anlage der Stellplätze im Bereich Gut Hahn erfolgte. Das
Nutzungskonzept ist bis auf die Stellplätze nie umgesetzt worden.
Weiteres
Vorgehen
Seitens des Ausschusses ist
nunmehr erneut zu beraten, ob einer Unterbauung der Hochspannungsfreileitungen
im Bereich des Gutes Hahn zur Schaffung zusätzlicher Gewerbeflächen zugestimmt
werden kann. Durch die Verwaltung wurden drei alternative Beschlussvorschläge
erarbeitet.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag A:
Dem vorgelegten Antrag zur Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 40b der Firma JB CarConcept, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Dennis Jarzombek, wird nicht zugestimmt.
Beschlussvorschlag B:
Dem vorgelegten Antrag der Firma JB
CarConcept, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Jarzombek wird
zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen
Bauleitplanverfahren einzuleiten. Hierzu
ist ein Planungsvertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.
Beschlussvorschlag C:
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Antragstellern die Einleitung
der Bauleitplanänderungsverfahren vorzubereiten, die erforderlich sind, um die
im Bebauungsplan Nr. 40b als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“
nördlich der Bergischen und westlich der Rheinischen Straße gelegenen Flächen
einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Hierbei sind im Randbereich umfangreiche
Pflanzflächen zur Sicherung der bestehenden Grünstrukturen oder
Neuanpflanzungen vorzusehen. Hierzu ist ein Planungsvertrag zur Übernahme von
Planungskosten abzuschließen.