Betreff
Übernahme von Akten des VHS-Zweckverbands Hilden-Haan durch das Stadtarchiv Hilden
Vorlage
10/050/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die VHS Hilden-Haan ist an das Stadtarchiv Hilden herangetreten mit der Bitte, dort Akten der VHS abliefern zu können. Die VHS Hilden-Haan hat kein eigenes Archiv.

Im Stadtarchiv Hilden lagern bereits 25-30 Regalmeter Akten der VHS ohne vertragliche Regelung. Im Stadtarchiv Haan sind lediglich vier Akten der VHS vorhanden.

 

Die VHS Hilden-Haan ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Eine Abgabe ihrer Akten an das Stadtarchiv Hilden oder Haan ist durch das ArchivG NRW §10 Abs. 1 und 2 gedeckt. Aus Sicht des Stadtarchivs Haan spricht nichts dagegen, wenn das Stadtarchiv Hilden in Zukunft die Akten der VHS archiviert. Diese Möglichkeit ist auch durch die Satzung des Stadtarchivs Hilden, §2, Abs. 3 und 5 gedeckt.

 

Die VHS Hilden-Haan muss dafür eine Satzungsänderung vornehmen. Ein Entwurf sieht folgende Formulierung vor:

 

„Archivierung

Die VHS Hilden-Haan verpflichtet sich als kommunale Einrichtung ihre Unterlagen gemäß den Bestimmungen des ArchivG NRW an das Stadtarchiv Hilden abzugeben. Das Stadtarchiv Hilden ist bereit, die entsprechenden Unterlagen zu übernehmen und nach archivfachlichen Kriterien zu bewerten, zu erschließen und der Öffentlichkeit zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Der Rat der Stadt Haan hat dieser Regelung/Vereinbarung zugestimmt.“

 

Der letzte Punkt muss vor Satzungsänderung von der Stadt Haan beschlossen werden.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt stimmt der Regelung/Vereinbarung zur Übernahme von Akten der VHS Hilden-Haan durch das Stadtarchiv Hilden zu.