Betreff
Bericht über die finanzielle Lage zum 30.06.2021
Vorlage
20/019/2021
Aktenzeichen
20.1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) ist der Rat in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 vierteljährlich von der Kämmerin über die finanzielle Lage zu informieren.

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Vorlage 20/017/2021 „Bericht über die finanzielle Lage zum 31.3.2021“ verwiesen.

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie mit wochenlangen Schließungen hauptsächlich in den Bereichen Dienstleistung, Kultur und Einzelhandel aber auch die auf eine Notbetreuung beschränkte Öffnung von Kita’s und OGS machen sich im Haushalt der Stadt Haan bei den Steuereinnahmen und den Elternbeiträgen bemerkbar. Es wird auch weiterhin nicht davon ausgegangen, dass die Kirmes im üblichen Umfang stattfinden kann. Veranschlagte Standgebühren von 170 TEUR werden daher nicht berücksichtigt.

 

Mehraufwendungen für persönliche Schutzausrüstung, Hygieneartikel und Mieten für die Testzentren halten sich hingegen in Grenzen. Wesentliche Mehraufwendungen für das Gesundheitsamt oder die vermehrte Inanspruchnahme von Sozialleistungen fallen auf der Ebene des Kreises an und werden sich damit erst zeitversetzt über die Kreisumlage im städtischen Haushalt bemerkbar machen.

 

 

Erträge / Einzahlungen

 

Die Hauptveranlagung für die Gewerbesteuer, die Ende Januar erfolgte, lag um 3,8 Mio. € unter dem Stand der Hauptveranlagung 2020. Die Differenz zum Durchschnitt der letzten drei Jahre betrug immerhin noch - 2,8 Mio. €. Zwischenzeitlich konnten, außer im April, in allen Monaten die Steuerforderungen nach oben angepasst werden, so dass mittlerweile ein Niveau erreicht wurde, dass ein „normales“ Steueraufkommen erwarten lässt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass vornehmlich die Abrechnung 2019 zu diesem guten Ergebnis führt. Eine Anpassung der Vorauszahlung für 2020/21 erfolgt bislang nur auf (seltenen) Wunsch der Unternehmen. 

Aktuell sind 26,6 Mio. € Gewerbesteuer veranlagt (VJ 23,6 Mio. €). Nach dem Szenario auf Basis der durchschnittlichen Entwicklung der Gewerbesteuer der letzten 10 Jahre, könnte der Planansatz in 2021 leicht (+0,1 Mio. €) überschritten werden. Nimmt man alternativ ein Szenario auf Basis der Entwicklung der Gewerbesteuer des letzten Jahres an, könnte der Planansatz in 2021 sogar deutlich (+0,9 Mio. €) überschritten werden.

 

 

Die Erträge aus der Einkommen- und der Umsatzsteuer für das erste Quartal 2021 konnten Ende April verbucht werden. Geht man hier von einer normalen Relation des ersten Quartals zum Gesamtergebnis aus, muss bei der Umsatzsteuer mit leichten Einbußen gegenüber dem Ansatz gerechnet werden, während bei der Einkommensteuer der Ansatz sogar leicht überschritten wird. Allerdings wird bei der Umsatzsteuer mit einer stärkeren Erholung in der zweiten Jahreshälfte gerechnet.

 

Nicht kalkulierbar ist die Entwicklung der Vergnügungssteuer. Spielhallen durften Anfang Juni wieder öffnen, jedoch liegen noch keine aktuellen Steuererklärungen vor, so dass nicht erkennbar ist, welche Auswirkungen der Lockdown auf das Spielverhalten hatte.

 

Bei den Elternbeiträgen für Kita und OGS hat die Stadt Haan die Eltern in einem wesentlich stärkeren Umfang entlastet, als das Land bereit ist, sich an den Kosten der eingeschränkten Betreuung zu beteiligen. Zwar hat das Land dazu aufgefordert, wenn immer möglich die Betreuung nicht in Anspruch zu nehmen und die Kinder zu Hause zu behalten, ist aber lediglich bereit, für die Zeit von Januar bis Mai dieses Jahres den Städten 1,75 Monatsbeiträge zu erstatten. Die Stadt Haan entlastet die Eltern für den Zeitraum Januar bis Juli um insgesamt fünf Monatsbeiträge, so dass der Einnahmeausfall bei der Stadt abzüglich der Landeserstattung bei 3,25 Monatsbeiträgen oder rd. 0,5 Mio. € liegt.

 

Positiv wirkt sich die Einigung der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land hinsichtlich der geduldeten Flüchtlinge aus. Die hier seit 2018 ausstehende Einigung führt in 2021 zu einer bislang nicht einkalkulierten Einmalzahlung von 0,45 Mio. €.

 

Und auch die Stadtwerke konnten ein wesentlich besseres Ergebnis 2020 erzielen, als im Wirtschaftsplan zunächst angenommen. Wie in den Vorjahren schütten die Stadtwerke den Gewinn vollständig aus, so dass dem städtischen Haushalt rd 0,25 Mio. € mehr zufließen als veranschlagt.

 

Insgesamt werden zum Stichtag 30.6.2021 Erträge in Höhe von rd. 58,0 Mio. € zum Soll gestellt sein. Die Sollstellungen liegen damit um rd. 1,7 Mio. € über den durchschnittlichen Sollstellungen der letzten drei Jahre.

 

 

In der Finanzrechnung machen sich jedoch die umfangreichen Gewerbesteuerstundungen bemerkbar. Hier liegen die Einzahlungen um rd. 1,7 Mio. € hinter den durchschnittlichen Einzahlungen jeweils zum 30.6. der letzten drei Jahre zurück. Zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe wurden tageweise Kassenkredite aufgenommen, die mit einem Negativzins angeboten wurden.

 

 

Die Einnahmeerwartung hat sich gegenüber den Vormonaten insbesondere vor dem Hintergrund der sehr guten Entwicklung der Gewerbesteuer deutlich verbessert. Bei den intensiv betrachteten 50 ansatzstärksten Einzelpositionen wird lediglich mit einem Ausfall von rd. 0,66 Mio. € gerechnet, bei den übrigen Positionen wird vorsichtig ein Ausfall von 20% einkalkuliert. Insgesamt ergibt sich somit eine Ertragserwartung von 95 Mio. € und damit rd. 1,9 Mio. € weniger als veranschlagt.

 

 

 

Aufwendungen / Auszahlungen

 

Das Ergebnis zum Stand 30. Juni 2021 von rd. 43 Mio. € liegt nur leicht über dem durchschnittlich verbuchten Aufwand der letzten drei Jahre. Es wird erwartet, dass die Ausgaben im zweiten Halbjahr ansteigen, wenn insbesondere die in Umsetzung befindlichen Maßnahmen zur Instandhaltung abgerechnet werden und sich neue Mitarbeiter in den Personalaufwendungen niederschlagen.

Vor dem Hintergrund der erheblichen Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr wird jedoch davon ausgegangen, dass in diesem Jahr die ursprünglich veranschlagten Mittel nicht vollständig verausgabt werden können. Darüber hinaus wurde die Zuweisung neuer Asylbewerber weitgehend gestoppt, so dass über viele Bereiche hinweg mit Minderaufwendungen gerechnet wird.

 

Die Höhe der konsumtiven Auszahlungen liegt hingegen über den durchschnittlichen Auszahlungen der Vorjahre. Um Negativzinsen zu vermeiden, wurden hier Auszahlungen (Umlagen) vorgezogen.

 

Die Höhe der investiven Auszahlungen hängt vom Baufortschritt und vom Zahlungsplan der jeweiligen Investitionen ab. Hier erfolgt der planmäßige Mittelabfluss.

 

 

Die Aufwandserwartung hat sich gegenüber den Vormonaten nur leicht verschlechtert. Insgesamt ergibt sich somit eine Erwartung von 100,6 Mio. € und damit rd. 3,2 Mio. € weniger als veranschlagt.

 

In der Gesamtbetrachtung verbessert sich somit das erwartete Jahresergebnis um 1,3 Mio. €, bleibt aber weiterhin mit – 5,5 Mio. € negativ. Durch die Verbesserung bei den Steuererträgen verringert sich die hierbei möglicherweise (gesetzliche Grundlage steht weiterhin aus) zu bildende Bilanzierungshilfe um 0,7 Mio. €, so dass das geplante Jahresergebnis nur um 0,6 Mio. € besser als eingeplant ausfallen kann

 

 

Vor dem Hintergrund der nicht verlässlich absehbaren weiteren Entwicklung hinsichtlich des Infektionsgeschehens – einige Experten erwarten eine vierte Welle und geben zu bedenken, dass die aktuell auftretenden Virusvarianten ansteckender seinen, als die bislang vorherrschende Variante - ist eine verlässliche Aussage zur Haushaltsentwicklung in 2021 jedoch weiterhin nicht möglich. Auch im Sommer 2020 sah die Lage zunächst entspannt aus, bevor im Herbst erneut ein längerfristiger und weitreichender Lockdown erforderlich wurde.

 

Beschlussvorschlag:

Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung: