Sachverhalt:
Gem. § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus
der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land
Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) ist der Rat in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 vierteljährlich von
der Kämmerin über die finanzielle Lage zu informieren.
Zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die Vorlage 20/017/2021 „Bericht über die finanzielle
Lage zum 31.3.2021“ verwiesen.
Die Auswirkungen der
Corona-Pandemie mit wochenlangen Schließungen hauptsächlich in den Bereichen
Dienstleistung, Kultur und Einzelhandel aber auch die auf eine Notbetreuung
beschränkte Öffnung von Kita’s und OGS machen sich im Haushalt der Stadt Haan bei
den Steuereinnahmen und den Elternbeiträgen bemerkbar. Es wird auch weiterhin
nicht davon ausgegangen, dass die Kirmes im üblichen Umfang stattfinden kann.
Veranschlagte Standgebühren von 170 TEUR werden daher nicht berücksichtigt.
Mehraufwendungen für
persönliche Schutzausrüstung, Hygieneartikel und Mieten für die Testzentren halten
sich hingegen in Grenzen. Wesentliche Mehraufwendungen für das Gesundheitsamt
oder die vermehrte Inanspruchnahme von Sozialleistungen fallen auf der Ebene
des Kreises an und werden sich damit erst zeitversetzt über die Kreisumlage im
städtischen Haushalt bemerkbar machen.
Erträge /
Einzahlungen
Die Hauptveranlagung
für die Gewerbesteuer, die Ende Januar erfolgte, lag um 3,8 Mio. € unter dem
Stand der Hauptveranlagung 2020. Die Differenz zum Durchschnitt der letzten
drei Jahre betrug immerhin noch - 2,8 Mio. €. Zwischenzeitlich konnten, außer
im April, in allen Monaten die Steuerforderungen nach oben angepasst werden, so
dass mittlerweile ein Niveau erreicht wurde, dass ein „normales“
Steueraufkommen erwarten lässt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
vornehmlich die Abrechnung 2019 zu diesem guten Ergebnis führt. Eine Anpassung
der Vorauszahlung für 2020/21 erfolgt bislang nur auf (seltenen) Wunsch der
Unternehmen.
Aktuell sind 26,6 Mio.
€ Gewerbesteuer veranlagt (VJ 23,6 Mio. €). Nach dem Szenario auf Basis der durchschnittlichen
Entwicklung der Gewerbesteuer der letzten 10 Jahre, könnte der Planansatz in
2021 leicht (+0,1 Mio. €) überschritten werden. Nimmt man alternativ ein
Szenario auf Basis der Entwicklung der Gewerbesteuer des letzten Jahres an,
könnte der Planansatz in 2021 sogar deutlich (+0,9 Mio. €) überschritten
werden.
Die Erträge aus der
Einkommen- und der Umsatzsteuer für das erste Quartal 2021 konnten Ende April
verbucht werden. Geht man hier von einer normalen Relation des ersten Quartals
zum Gesamtergebnis aus, muss bei der Umsatzsteuer mit leichten Einbußen
gegenüber dem Ansatz gerechnet werden, während bei der Einkommensteuer der
Ansatz sogar leicht überschritten wird. Allerdings wird bei der Umsatzsteuer
mit einer stärkeren Erholung in der zweiten Jahreshälfte gerechnet.
Nicht kalkulierbar ist
die Entwicklung der Vergnügungssteuer. Spielhallen durften Anfang Juni wieder
öffnen, jedoch liegen noch keine aktuellen Steuererklärungen vor, so dass nicht
erkennbar ist, welche Auswirkungen der Lockdown auf das Spielverhalten hatte.
Bei den
Elternbeiträgen für Kita und OGS hat die Stadt Haan die Eltern in einem wesentlich
stärkeren Umfang entlastet, als das Land bereit ist, sich an den Kosten der eingeschränkten
Betreuung zu beteiligen. Zwar hat das Land dazu aufgefordert, wenn immer
möglich die Betreuung nicht in Anspruch zu nehmen und die Kinder zu Hause zu
behalten, ist aber lediglich bereit, für die Zeit von Januar bis Mai dieses
Jahres den Städten 1,75 Monatsbeiträge zu erstatten. Die Stadt Haan entlastet
die Eltern für den Zeitraum Januar bis Juli um insgesamt fünf Monatsbeiträge,
so dass der Einnahmeausfall bei der Stadt abzüglich der Landeserstattung bei
3,25 Monatsbeiträgen oder rd. 0,5 Mio. € liegt.
Positiv wirkt sich die
Einigung der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land hinsichtlich der geduldeten
Flüchtlinge aus. Die hier seit 2018 ausstehende Einigung führt in 2021 zu einer
bislang nicht einkalkulierten Einmalzahlung von 0,45 Mio. €.
Und auch die
Stadtwerke konnten ein wesentlich besseres Ergebnis 2020 erzielen, als im
Wirtschaftsplan zunächst angenommen. Wie in den Vorjahren schütten die
Stadtwerke den Gewinn vollständig aus, so dass dem städtischen Haushalt rd 0,25
Mio. € mehr zufließen als veranschlagt.
Insgesamt werden zum
Stichtag 30.6.2021 Erträge in Höhe von rd. 58,0 Mio. € zum Soll gestellt sein.
Die Sollstellungen liegen damit um rd. 1,7 Mio. € über den durchschnittlichen
Sollstellungen der letzten drei Jahre.
In der Finanzrechnung machen
sich jedoch die umfangreichen Gewerbesteuerstundungen bemerkbar. Hier liegen
die Einzahlungen um rd. 1,7 Mio. € hinter den durchschnittlichen Einzahlungen
jeweils zum 30.6. der letzten drei Jahre zurück. Zur Überbrückung kurzfristiger
Liquiditätsengpässe wurden tageweise Kassenkredite aufgenommen, die mit einem
Negativzins angeboten wurden.
Die Einnahmeerwartung
hat sich gegenüber den Vormonaten insbesondere vor dem Hintergrund der sehr
guten Entwicklung der Gewerbesteuer deutlich verbessert. Bei den intensiv
betrachteten 50 ansatzstärksten Einzelpositionen wird lediglich mit einem
Ausfall von rd. 0,66 Mio. € gerechnet, bei den übrigen Positionen wird
vorsichtig ein Ausfall von 20% einkalkuliert. Insgesamt ergibt sich somit eine
Ertragserwartung von 95 Mio. € und damit rd. 1,9 Mio. € weniger als veranschlagt.
Aufwendungen /
Auszahlungen
Das Ergebnis zum Stand
30. Juni 2021 von rd. 43 Mio. € liegt nur leicht über dem durchschnittlich verbuchten
Aufwand der letzten drei Jahre. Es wird erwartet, dass die Ausgaben im zweiten
Halbjahr ansteigen, wenn insbesondere die in Umsetzung befindlichen Maßnahmen
zur Instandhaltung abgerechnet werden und sich neue Mitarbeiter in den
Personalaufwendungen niederschlagen.
Vor dem Hintergrund
der erheblichen Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr wird jedoch davon
ausgegangen, dass in diesem Jahr die ursprünglich veranschlagten Mittel nicht
vollständig verausgabt werden können. Darüber hinaus wurde die Zuweisung neuer
Asylbewerber weitgehend gestoppt, so dass über viele Bereiche hinweg mit
Minderaufwendungen gerechnet wird.
Die Höhe der
konsumtiven Auszahlungen liegt hingegen über den durchschnittlichen
Auszahlungen der Vorjahre. Um Negativzinsen zu vermeiden, wurden hier Auszahlungen
(Umlagen) vorgezogen.
Die Höhe der
investiven Auszahlungen hängt vom Baufortschritt und vom Zahlungsplan der
jeweiligen Investitionen ab. Hier erfolgt der planmäßige Mittelabfluss.
Die Aufwandserwartung
hat sich gegenüber den Vormonaten nur leicht verschlechtert. Insgesamt ergibt
sich somit eine Erwartung von 100,6 Mio. € und damit rd. 3,2 Mio. € weniger als
veranschlagt.
In der
Gesamtbetrachtung verbessert sich somit das erwartete Jahresergebnis um 1,3
Mio. €, bleibt aber weiterhin mit – 5,5 Mio. € negativ. Durch die Verbesserung
bei den Steuererträgen verringert sich die hierbei möglicherweise (gesetzliche
Grundlage steht weiterhin aus) zu bildende Bilanzierungshilfe um 0,7 Mio. €, so
dass das geplante Jahresergebnis nur um 0,6 Mio. € besser als eingeplant
ausfallen kann
Vor dem Hintergrund
der nicht verlässlich absehbaren weiteren Entwicklung hinsichtlich des Infektionsgeschehens
– einige Experten erwarten eine vierte Welle und geben zu bedenken, dass die
aktuell auftretenden Virusvarianten ansteckender seinen, als die bislang
vorherrschende Variante - ist eine verlässliche Aussage zur
Haushaltsentwicklung in 2021 jedoch weiterhin nicht möglich. Auch im Sommer
2020 sah die Lage zunächst entspannt aus, bevor im Herbst erneut ein
längerfristiger und weitreichender Lockdown erforderlich wurde.
Beschlussvorschlag:
Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.