Sachverhalt:
Inhalt
1.
Anlass der Vorlage
2.
Gebührenhöhe 2010
3.
Gründe für
Gebührenveränderungen zum Vorjahr
4. System-
bzw. Leistungsänderungen, Änderungen in der Gebühren-bedarfsberechnung
Anlage
I: Gebührenbedarfsberechung
mit Erläuterungen
1 Kostenaufstellungen
1.1 Personalkosten
der Stadt Haan
1.2 Sachkosten
der Stadt Haan
1.3 Kosten
Unternehmereinsatz / Materialbeschaffung
1.4 Sonstige
Kosten
1.5 Unterdeckung
aus Vorjahren
von
den Kosten abzusetzen:
1.6 Verkaufserlöse
Sperrgutkarten
1.7 Entnahme
aus der Sonderrücklage
1.8
Erstattung DSD-Anteil an
der Altpapierentsorgung
2 Kalkulation
der Einnahmen
2.1 Gebührenmaßstab
2.2 Gebühren
je Einheit
2.2.1 Grundgebühr
je Einheit Müllgefäß (Sockelbetrag)
2.2.2 Gebühr
je Liter (volumenabhängige Gebühr)
2.2.3 Berechnung
der Gebühr je Müllgefäß
2.3 Gebühreneinnahmen
insgesamt
3 Erläuterungen
zur Gebührenbedarfsberechnung
Anlage
II: Satzungstext
1. Anlass
der Vorlage
Die
Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung
”Abfallentsorgung” sind durch Satzung für das Jahr 2010 neu festzusetzen.
Grundlage für die Festsetzung ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung.
2. Gebührenhöhe 2010
3. Gründe für die Gebührenveränderungen
zum Vorjahr
Die
Abfallentsorgungsgebühren müssen um knapp 5 % angehoben werden.
Wesentliche
Ursachen sind die Erhöhung der Verbrennungsgebühren[1]
durch den Kreis Mettmann (Mehrbelastung rd. 50.000 €) und eine um 80.000 €
niedrige Zuführung aus der Sonderrücklage (statt 161.000 € im Vorjahr stehen
jetzt nur 81.000 € zur Verfügung).
Dem
steht eine Verbesserung von lediglich rd. 25.000 € durch Senkung der
Kompostierungsgebühren[2]
durch den Kreis Mettmann gegenüber.
Dennoch
bleiben die Gebühren noch unter dem Niveau von 2007 (s. vorstehende Tabelle).
4. System-
bzw. Leistungsänderungen, Änderungen in der Gebührenbedarfsberechnung
In der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Haan war bis
2008 geregelt, dass Biotonnen nur bis maximal gleicher Größe und Anzahl wie die
Restmülltonnen zur Verfügung gestellt werden. Damit wollte der Rat der Stadt
Haan die überproportionale Nutzung der gebührenfreien Biomüll-Entsorgung
verhindern. Dieser Grundgedanke ist auch zutreffend, in der Praxis hatte sich
jedoch häufiger ein höherer Bedarf bei den Grundstückseigentümern gezeigt.
Deshalb mussten und müssen bei Bedarf weitere Biotonnen zur Verfügung gestellt
werden, wenn auch dann nicht mehr gebührenfrei, sondern gegen Zahlung
zusätzlicher Gebühren.
Erstmals in 2009 sind solche zusätzlichen Gebühren
aufgrund der nachfolgenden Berechnung festgesetzt worden (Auszug aus der
Sitzungsvorlage 2009):
„Die
Kosten für die Bioabfallentsorgung (Abfuhr 238.210 €, Kompostierung 458.406 €)
sind auf die registrierten Biotonnen (insgesamt 880.200 Liter) zu verteilen, um
zu einer Gebühr je Liter zu kommen:
694.260
€ : 880.200 l = 0,78875 €/l.
Mithin
ergeben sich für eine zusätzliche 120-l-Biotonne 94,97 € Gebühren, für eine
zusätzliche 240-l-Biotonne folglich 189,94 € Gebühren.“
Diese
Gebühren sind von zahlreichen Nutzern als zu hoch kritisiert worden, was im
Hinblick auf die kostenlose „Normalausstattung“ mit Bio-Gefäßen verständlich
erscheint.
Die
Verwaltung schlägt deshalb die Erhebung einer Pauschalgebühr ohne direkten
Bezug zu den tatsächlichen Kosten vor, analog der ebenfalls pauschalen Gebühr
bei der Sperrmüllabfuhr (10 € je Abfuhrkarte).
Aus der vorstehenden Berechnung würde sich je 120
Liter eine Pauschale von 50 € anbieten, im Hinblick auf das Erfordernis
monatlicher Teilbeträge werden 48 € vorgeschlagen.
2 Kalkulation der Einnahmen
2.1 Gebührenmaßstab
Gebührenmaßstab
ist das Behältervolumen für Hausmüll (graue Tonne). Daneben wird je Behälter
eine einheitliche Grundgebühr (Sockelbetrag) erhoben.
1.2
Gebühr je Einheit
2.2.2.
Gebühr je Liter (volumenabhängige Gebühr)
Gesamtes
Behältervolumen (graue Tonne und Säcke) 34.874.020 Liter pro Jahr (Vorjahr:
34.908.860 Liter).
Dem zu
verteilenden Kostenaufwand gem. Tabelle auf Seite 5 (ohne die über die
Grundgebühr verteilten Kosten 1.1 und 1.2) sind die gewährten Gebührenabschläge
(keine Bio-Tonne wegen Eigenkompostierung) hinzuzurechnen, weil ansonsten ein
Defizit entstehen würde.
Die
Gesamtsumme des den Eigenkompostierern gewährten Abschlages* wird im folgenden
ermittelt:
* Abschlagsbeträge im Vergleich zum Vorjahr unverändert
3 Erläuterungen zur
Gebührenbedarfsberechnung Abfall
1.1 Personalkosten der Stadt Haan
Der zurzeit gültige Tarifvertrag endet zum 31.12.2009.
Für 2010 wurde keine Lohnerhöhung angenommen.
Unterschiede zum Vorjahresansatz sind ausschließlich
auf individuelle Veränderungen bei den beteiligten Mitarbeitern (Gehalt,
Gehaltsbestandteile, Nebenleistungen, Arbeitszeitanteile) oder personelle
Umsetzungen zurückzuführen.
1.1.1 Bauverwaltungsamt
Für die
·
Bearbeitung satzungs-
und gebührenrechtlicher Angelegenheiten,
·
Organisation und
Abrechnung der Hausmüll-, Sperrmüll-, Biomüll-, Schadstoff-, Altpapierabfuhr
etc.,
·
Abrechnung der
Müllverbrennungs- und Kompostierungsgebühren mit dem Kreis Mettmann,
·
Bürgerbetreuung,
Abfallberatung.
Die vom Personalamt für jeden beteiligten Mitarbeiter ermittelten
Kosten wurden entsprechend den (geschätzten) Zeitanteilen eingerechnet, die
für diesen Bereich aufgewendet werden.
1.1.2 Betriebshof
Für
·
Lagerarbeiten und
Auslieferung Abfallsäcke,
·
Beseitigung wilder
Kippen,
·
Leerung und
Instandhaltung der Straßenpapierkörbe
Abrechnung nach den beim Betriebshof aufgezeichneten Arbeitsstunden
2008;
insgesamt: 702,86 Std. á 30,42 Euro 21.381,00
Euro
(Vj. 640 Std.)
zuzüglich Anteil der Gärtnermeister
an der Stadtreinigung = 746,00 Euro
(Abfallbeseitigung aus Grünflächen)
Gesamtkosten
2010 = 22.127,00 Euro
Kosten 2009 19.859,00
Euro
Die Personalkosten für Betriebshofleitung und -verwaltung sind in der
Aufstellung ”Querschnittsämter” (Ziff. 1.1.3) enthalten.
1.1.3 Querschnittsämter
Anrechnung der Personalkosten aus den Ämtern, die nur mittelbar und
teilweise für den Gebührenetat tätig werden (z. B. Personalamt, Kämmerei,
Stadtkasse).
Der Gesamtbetrag der Personalkosten für jedes Amt entspricht der
Gesamtvergütung der betroffenen Mitarbeiter. Anteile dieser Vergütung werden
nach unterschiedlichen Schlüsseln dem jeweiligen Gebührenhaushalt zugeordnet.
Geringfügig höherer Ansatz als im Vorjahr.
Ansatz 2010: 57.018 Euro (Vorjahr: 53.415 Euro)
1.2 Sachkosten
der Stadt Haan
1.2.1 Arbeitsplatzkosten
Verwaltungspersonal
Die Pauschale für die Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes umfasst die
Energiekosten, Bürobedarf, Dienstreisen, Bücher/Zeitschriften, Instandhaltung,
Büroausstattung, Telefonanlage und –gebühren, Afa und Zins für die
Büroeinrichtung und -geräte.
Kosten pro Arbeitsplatz: 2.502 € (Vorjahr 2.502 €).
Die Technikunterstützung für einen Arbeitsplatz ist unter Punkt 1.1.3.
Querschnittsämter, Unterabschnitt 06100 ADV erfasst.
Kalkulatorische Miete pro Büroraum: 1.530 € (Vorjahr: 1.530 €)
Die Anrechnung erfolgt entsprechend den
Arbeitszeitanteilen der betreffenden Mitarbeiter.
Ansatz 2010: 3.935 Euro
(Vorjahr: 3.997 Euro )
1.2.2 Fahrzeugbetriebs-
und -unterhaltungskosten Betriebshof
Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe, Reparaturen, Ersatzteile,
Kfz-Steuer und Versicherungen, anteilig entsprechend ihrer Inanspruchnahme für
den Gebührenetat. Die Anteile wurden anhand der Betriebsabrechnung 2008 des
Betriebshofes ermittelt. Weiterhin wurden Kostenanteile für die Unterstellung
der Fahrzeuge angerechnet. Ebenfalls an dieser Stelle werden Abschreibung und
Verzinsung der eingesetzten KFZ des Betriebshofes berücksichtigt. Da diese Fahrzeuge
nur teilweise für den Bereich Abfall eingesetzt werden, werden nur Teile von
Abschreibung und Verzinsung, ermittelt aufgrund des Verhältnisses zwischen
Gesamteinsatzstunden und Einsatzstunden für den Bereich Abfall, in die
Gebührenbedarfsberechnung eingestellt.
Ansatz 2010: 2.020 Euro
(Vorjahr 1.681 Euro)
1.2.3 Sonstige Sachkosten
Kosten für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung für
die Betriebshofmitarbeiter, anteilig ermittelt wie bei 1.2.2 beschrieben (127
Euro), Pauschale für Portokosten (1.635 Euro), Versicherungsbeiträge (570
Euro), sowie Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst (112 Euro).
Ansatz 2010: 2.444 Euro (Vorjahr: 2.433 Euro)
1.3 Kosten
Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung
1.3.1 Kosten der
Sammelstellen gem. Elektrogeräte-Gesetz
Das „Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Gesetz“ (ElektroG) vom März 2005
verpflichtet die Hersteller aller Elektro-/nik-/geräte zur kostenlosen
Rücknahme und Verwertung ihrer ausgedienten Altgeräte (Produktverantwortung).
Die Kommunen sind verpflichtet, die Geräte an Sammelstellen
kostenlos von Endnutzern und Vertreibern anzunehmen.
An sog. „Übergabestellen“ (Sammelstellen sind nicht =
Übergabestellen!) haben die Kommunen die eingesammelten Altgeräte, sortiert
nach 5 Gerätegruppen, in 5 Containern zur Abholung durch die Hersteller
bereitzustellen. Die Kosten bis zur Einsortierung der Geräte in diese Container
tragen die Kommunen, die Bereitstellung der Container, deren Abtransport und
Austausch sowie die anschließende Verwertung finanzieren die Hersteller.
Wegen des hohen Aufwandes durch den ungeheuren Platzbedarf (4 der 5
Container müssen ein Fassungsvermögen von 40 m³ haben, das bedeutet mind. 60 m²
Stand- und Rangierfläche je Container) ist in Haan keine Übergabestelle
eingerichtet. Stattdessen wird die Übergabestelle bei der Firma IDR in
Düsseldorf genutzt. Für dortigen Personalaufwand, anteilige Grundstückskosten
etc. muss die Stadt Haan Kosten erstatten.
Dieser Erstattungsbetrag erhöht sich wegen stark ansteigendem
Geräteaufkommen. Weitere Gelder werden für den Betrieb der örtlichen Sammelstelle
bei einem Abfallentsorgungsunternehmen und die Übernahme der bei der
Sperrmüllabfuhr eingesammelten Elektrogeräte benötigt.
Ansatz 2010: 40.699 Euro (Vorjahr 31.525 Euro).
1.3.2 Mülltüten
Die Abfälle in den Papierkörben im
öffentlichen Verkehrsraum werden in eingelegten Kunststoffbeuteln gesammelt
und entnommen.
Ansatz 2010: 3.500 Euro (Vorjahr: 3.500 Euro)
1.3.3 Abfallsäcke
Kosten für die Beschaffung und die an den
Einzelhandel zu zahlenden Provisionen für 70 l-Abfallsäcke, die bei Bedarf
zusätzlich zum Müllgefäß verwendet werden können.
Ansatz 2010: 4.000 Euro (Vorjahr 4.000 Euro)
1.3.4 Kompostierungsgebühren
An den Kreis Mettmann zu zahlen für die Kompostierung der Weihnachtsbäume
und der Abfälle aus der Bio-Tonne.
Festsetzung durch Gebührensatzung des Kreises. Die eingesetzten
Gebührensätze („Preis je Tonne“) beruhen auf vorläufigen Angaben der
Kreisverwaltung. Niedrigerer Ansatz wegen Senkung des Gebührensatzes für
Bioabfälle (aus der „Braunen Tonne“) von 130,30 €/t auf 123,70 €/t. Die Gebühr
für Grünabfälle (hier: Weihnachtsbäume) bleibt unverändert.
1.3.5 Verbrennungsgebühren
Die Festsetzung erfolgt durch die Satzung des Kreises Mettmann, der
abfallbeseitigungspflichtige Körperschaft ist.
Die Kreisverwaltung hat für 2010 einen (vorläufigen)
Gebührensatz von 149,50 €/t (Vorjahr 138,20 €/t) ermittelt.
Dieser Gebührensatz liegt deutlich über dem des
Vorjahres (+ 11,30 €/t oder + 8,2 %).
Der Kreis Mettmann erzielt aufgrund der aktuellen
Marktlage bei der Altpapierverwertung (aus den Blauen Tonnen in den ka Städten)
geringere Verkaufserlöse als noch im Vorjahr. Da der Kreis die Verkaufserlöse
für Altpapier in seine Verbrennungsgebühr einrechnet, begründet allein diese
Tatsache schon eine Gebührenanhebung. Zusätzlich sind eine Erhöhung der
tatsächlichen Verbrennungskosten durch den Abfallwirtschaftsverband EKOCity zu
verkraften und eine geringere Rücklagenentnahme durch den Kreis als 2009 zu
berücksichtigen.
Die Gebühr des Kreises errechnet sich aus
·
den Verbrennungskosten
für Restmüll aus den kreisangehörigen Städten,
·
den Entsorgungskosten
für Schadstoffabfälle aus Haushaltungen,
·
den Personal- und
Sachkosten des Kreises Mettmann,
·
Gegenrechnung der
erzielten Altpapier-Verkaufserlöse.
1.3.6 Verwertungskosten
Altholz
Getrennte
Erfassung von Holzbestandteilen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr.
* Die Verwertungskosten werden mit dem Kreis abgerechnet.
*
Abfuhrvergütungen
bleiben gem. Vereinbarung mit dem Unternehmer unverändert. Lediglich bei
Bio-Abfall (Pos. 2) höherer Einheitspreis wegen größerer Stückzahl Bio-Tonnen.
**
Vergütungssatz
für die Einsammlung von Altpapier ohne Gestellung der Sammelbehälter; bezieht
sich auf die Gesamtmenge einschl. der Verpackungsanteile mit dem „Grünen Punkt“
und anderen Lizenzzeichen.
Vertrag
vom Herbst 2007 nach EU-weiter Ausschreibung.
Zahlung
an den damaligen Abfuhrunternehmer für die Anmietung der im Stadtgebiet
aufgestellten Sammelbehälter ("Blaue Tonnen").
1.4 Sonstige Kosten
1.4.1 Transport-/Verbrennungskosten
Papierkorbabfälle und wilde Kippen
Unternehmervergütung
für den Transport der vom Betriebshof
eingesammelten Abfälle zur Müllverbrennungsanlage sowie die zu zahlenden
Verbrennungskosten.
Ansatz 2010: 8.000 Euro (Vorjahr: 8.000 Euro)
1.4.2 Öffentlichkeitsarbeit
Für
Veröffentlichungen und Informationen zur Abfallentsorgung durch Faltblätter,
Plakate etc., sowie Mitfinanzierung Abfallkalender wegen rückläufiger
Werbeeinnahmen.
Ansatz 2010:
9.000 Euro (Vorjahr: 9.000 Euro)
1.4.3 Sachverständigenkosten
Aufwendungen
für gutachterliche Begleitung bei der Durchführung von Ausschreibungen.
Vorjahresansatz
für externen Rechtsbeistand bei Ausschreibungen und
Vergabenachprüfungsverfahren in Vorjahren.
Ansatz 2010: 5.000 Euro
(Vorjahr: 10.000 Euro)
1.4.4 –
1.4.5 Erstellung
und Weiterführung des Papiertonnenkatasters
Das
Papiertonnenkataster wurde 2009 durch die Entsorgungsfirma erstellt und wird
auch von dort mit einem speziellen Programm weitergeführt.
Ansatz 2010: 1.928 Euro (Vorjahr: 10.496 Euro)
1.4.6 Erstellung
des Biotonnenkatasters
Das
Biotonnenkataster wurde ebenfalls durch die Entsorgungsfirma erstellt, kann
aber hausintern aktualisiert werden, da es sich um Standard-Software handelt.
Ansatz 2010: 0 Euro (Vorjahr: 11.305 Euro)
1.5 Unterdeckung
aus Vorjahren
Unterdeckungen
aus Vorjahren sind nicht zu berücksichtigen.
Vom
Kostenaufwand abzusetzen:
1.6 Verkaufserlöse Sperrgutkarten
Gebühreneinnahmen
für den Verkauf von Sperrmüllkarten. Diese Einnahmen müssen von den Ausgaben
abgesetzt werden, bevor die Verteilung der Kosten auf die Hausmüllgefäße
erfolgt.
Die
Gebühr pro Anmeldekarte (gilt auch für Kühlgeräte) soll wie bisher auf den
Signalpreis von 10 Euro festgesetzt werden.
Kalkulation
2010: 2.300 Stück á 10 € = 23.000
€ Gebühreneinnahmen
Kalkulation
2009: 2.300 Stück á 10 € = 23.000 €
Gebühreneinnahmen
1.7 Entnahme aus der Sonderrücklage
Wenn
sich aus vorhergehenden Abrechungsperioden Überschüsse im Gebührenetat ergeben,
führt die Stadt diese Beträge einer Sonderrücklage zu, verzinst sie und setzt
sie später gebührenmindernd ein. Nach den Bestimmungen des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) muss das innerhalb von 3 Jahren erfolgen.
Aus der Jahresrechnung 2007 (Ist-Ergebnis zum
31.12.2007) und aus der Endabrechnung des Kreises im Frühjahr 2008 (aufgrund
der Ist-Mengen in 2007) stehen inkl. Zinsen 81.000 Euro zur Verfügung.
Erstattungsansatz 2010: 81.000 Euro (Vorjahr 161.000 Euro)
1.8 Erstattung DSD-Anteil an der
Altpapiereinsammlung
Erstattung
anteiliger Transport- und Behälterkosten für die im Altpapier enthaltenen
Verpackungsanteile durch die Duales System Deutschland AG (DSD) und
zwischenzeitlich weitere Systembetreiber. Die Stadt zahlt zunächst für die
Einsammlung der Gesamtmenge (aus Pos. 1.3.7 –Abfuhrkosten- und 1.3.8
–Miete Blaue Tonnen-).
Niedrigerer
Betrag als im Vorjahr wegen sinkender Mengen (2.300 t statt 2.400 t).
Mengenschätzung
Altpapier s. Tab. „Abfuhrkosten“ auf S. 17, unterster Eintrag.
Erstattungsansatz 2010: 17.000 Euro (Vorjahr 17.767 Euro)
Anlage II
Satzung der Stadt Haan
über die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren
für das Haushaltsjahr 2010 vom
Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666/SGV NRW 2023), der §§ 8 und 9 des Landesabfallgesetzes NRW vom
21.06.1988 (GV NRW S. 250/SGV NRW 74) und der §§ 2, 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW
S. 712/SGV NRW 610), sowie der §§ 1 und 4 der Gebührensatzung für die
Abfallbeseitigung der Stadt Haan vom 19.11.1976 (Abl. Kreis ME S. 310) in ihren
jeweils zur Zeit geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Haan in seiner
Sitzung am ..... folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Jahresgebühren für die
Abfallentsorgung werden für die Zeit vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
wie folgt festgesetzt:
Bei Nichtinanspruchnahme der
Bio-Abfallbehälter wegen Kompostierung der biologischen Abfälle auf dem
Privatgrundstück werden folgende Gebühren erhoben:
Bei
Inanspruchnahme von zusätzlichen Bio-Abfallbehältern, die über das
Restmüllvolumen hinausgehen, sind je 120 l an Gebühren 48,00 € zu zahlen.
§ 2
Diese
Satzung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Beschlussvorschlag:
1.
Die mit dieser
Sitzungsvorlage vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung ”Abfallentsorgungsgebühren
2010” wird beschlossen.
2. Die Satzung über die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2010 in der vorgelegten Fassung wird beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
siehe Gebührenbedarfsberechnung