Betreff
Satzung der Stadt Haan über die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2010
Vorlage
60/005/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Inhalt

 

1.        Anlass der Vorlage

2.        Gebührenhöhe 2010

3.        Gründe für Gebührenveränderungen zum Vorjahr

4.    System- bzw. Leistungsänderungen, Änderungen in der Gebühren-bedarfsberechnung

 

 

 

Anlage I:         Gebührenbedarfsberechung mit Erläuterungen

 

 

1          Kostenaufstellungen

1.1       Personalkosten der Stadt Haan

1.2       Sachkosten der Stadt Haan

1.3       Kosten Unternehmereinsatz / Materialbeschaffung

1.4       Sonstige Kosten

1.5       Unterdeckung aus Vorjahren

            von den Kosten abzusetzen:

1.6       Verkaufserlöse Sperrgutkarten

1.7       Entnahme aus der Sonderrücklage

1.8             Erstattung DSD-Anteil an der Altpapierentsorgung

 

2          Kalkulation der Einnahmen

2.1       Gebührenmaßstab

2.2       Gebühren je Einheit

2.2.1    Grundgebühr je Einheit Müllgefäß (Sockelbetrag)

2.2.2    Gebühr je Liter (volumenabhängige Gebühr)

2.2.3    Berechnung der Gebühr je Müllgefäß

2.3       Gebühreneinnahmen insgesamt

 

 

3          Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung

 

 

Anlage II:       Satzungstext

 

 

1.         Anlass der Vorlage

 

Die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ”Abfallentsorgung” sind durch Satzung für das Jahr 2010 neu festzusetzen. Grundlage für die Festsetzung ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung.

 

 

 

 

2.         Gebührenhöhe 2010

 


 

 

 



3.         Gründe für die Gebührenveränderungen zum Vorjahr

 

Die Abfallentsorgungsgebühren müssen um knapp 5 % angehoben werden.

 

Wesentliche Ursachen sind die Erhöhung der Verbrennungsgebühren[1] durch den Kreis Mettmann (Mehrbelastung rd. 50.000 €) und eine um 80.000 € niedrige Zuführung aus der Sonderrücklage (statt 161.000 € im Vorjahr stehen jetzt nur 81.000 € zur Verfügung).

 

Dem steht eine Verbesserung von lediglich rd. 25.000 € durch Senkung der Kompostierungsgebühren[2] durch den Kreis Mettmann gegenüber.

 

Dennoch bleiben die Gebühren noch unter dem Niveau von 2007 (s. vorstehende Tabelle).

 

 

 

4.         System- bzw. Leistungsänderungen, Änderungen in der Gebührenbedarfsberechnung

 

In der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Haan war bis 2008 geregelt, dass Biotonnen nur bis maximal gleicher Größe und Anzahl wie die Restmülltonnen zur Verfügung gestellt werden. Damit wollte der Rat der Stadt Haan die überproportionale Nutzung der gebührenfreien Biomüll-Entsorgung verhindern. Dieser Grundgedanke ist auch zutreffend, in der Praxis hatte sich jedoch häufiger ein höherer Bedarf bei den Grundstückseigentümern gezeigt. Deshalb mussten und müssen bei Bedarf weitere Biotonnen zur Verfügung gestellt werden, wenn auch dann nicht mehr gebührenfrei, sondern gegen Zahlung zusätzlicher Gebühren.

 

Erstmals in 2009 sind solche zusätzlichen Gebühren aufgrund der nachfolgenden Berechnung festgesetzt worden (Auszug aus der Sitzungsvorlage 2009):

„Die Kosten für die Bioabfallentsorgung (Abfuhr 238.210 €, Kompostierung 458.406 €) sind auf die registrierten Biotonnen (insgesamt 880.200 Liter) zu verteilen, um zu einer Gebühr je Liter zu kommen:

694.260 € : 880.200 l  =  0,78875 €/l.

Mithin ergeben sich für eine zusätzliche 120-l-Biotonne 94,97 € Gebühren, für eine zusätzliche 240-l-Biotonne folglich 189,94 € Gebühren.“

 

Diese Gebühren sind von zahlreichen Nutzern als zu hoch kritisiert worden, was im Hinblick auf die kostenlose „Normalausstattung“ mit Bio-Gefäßen verständlich erscheint.

Die Verwaltung schlägt deshalb die Erhebung einer Pauschalgebühr ohne direkten Bezug zu den tatsächlichen Kosten vor, analog der ebenfalls pauschalen Gebühr bei der Sperrmüllabfuhr (10 € je Abfuhrkarte).

Aus der vorstehenden Berechnung würde sich je 120 Liter eine Pauschale von 50 € anbieten, im Hinblick auf das Erfordernis monatlicher Teilbeträge werden 48 € vorgeschlagen.

 

 



 



2       Kalkulation der Einnahmen

 

2.1       Gebührenmaßstab

 

Gebührenmaßstab ist das Behältervolumen für Hausmüll (graue Tonne). Da­neben wird je Behälter eine einheitliche Grundgebühr (Sockelbetrag) erhoben.

 

 

1.2              Gebühr je Einheit

 


 

 

 


2.2.2. Gebühr je Liter (volumenabhängige Gebühr)

 

Gesamtes Behältervolumen (graue Tonne und Säcke) 34.874.020 Liter pro Jahr (Vorjahr: 34.908.860  Liter).

 

Dem zu verteilenden Kostenaufwand gem. Tabelle auf Seite 5 (ohne die über die Grundgebühr verteilten Kosten 1.1 und 1.2) sind die gewährten Gebührenabschläge (keine Bio-Tonne wegen Eigenkompostierung) hinzuzurechnen, weil ansonsten ein Defizit entstehen würde.

 

Die Gesamtsumme des den Eigenkompostierern gewährten Abschlages* wird im folgenden ermittelt:

 

 

 



 


 

 

 

 

 


* Abschlagsbeträge im Vergleich zum Vorjahr unverändert

 

 


 


 

 



 

 



3       Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung Abfall

 

1.1       Personalkosten der Stadt Haan

 

Der zurzeit gültige Tarifvertrag endet zum 31.12.2009. Für 2010 wurde keine Lohnerhöhung angenommen.

Unterschiede zum Vorjahresansatz sind ausschließlich auf individuelle Veränderungen bei den beteiligten Mitarbeitern (Gehalt, Gehaltsbestandteile, Nebenleistungen, Arbeitszeitanteile) oder personelle Umsetzungen zurückzuführen.

 

 

 

1.1.1    Bauverwaltungsamt

 

Für die

 

·      Bearbeitung satzungs- und gebührenrechtlicher Angelegenheiten,

·      Organisation und Abrechnung der Hausmüll-, Sperrmüll-, Biomüll-, Schadstoff-, Altpapierabfuhr etc.,

·      Abrechnung der Müllverbrennungs- und Kompostierungsgebühren mit dem Kreis Mettmann,

·      Bürgerbetreuung, Abfallberatung.

 

Die vom Personalamt für jeden beteiligten Mitarbeiter ermittelten Kosten wur­den entsprechend den (geschätzten) Zeitanteilen eingerechnet, die für die­sen Bereich aufgewendet werden.


 

 

 


1.1.2    Betriebshof

 

Für

·      Lagerarbeiten und Auslieferung Abfallsäcke,

·      Beseitigung wilder Kippen,

·      Leerung und Instandhaltung der Straßenpapierkörbe

 

Abrechnung nach den beim Betriebshof aufgezeichneten Arbeitsstunden 2008;

insgesamt: 702,86 Std. á 30,42 Euro                                     21.381,00 Euro

(Vj. 640 Std.)

zuzüglich Anteil der Gärtnermeister

an der Stadtreinigung                                                 =               746,00 Euro

(Abfallbeseitigung aus Grünflächen)

 

Gesamtkosten 2010                                               =          22.127,00 Euro

 

Kosten 2009                                                                         19.859,00 Euro

 

Die Personalkosten für Betriebshofleitung und -verwaltung sind in der Aufstellung ”Querschnittsämter” (Ziff. 1.1.3) enthalten.

 

 

1.1.3    Querschnittsämter

 

Anrechnung der Personalkosten aus den Ämtern, die nur mittelbar und teilweise für den Gebührenetat tätig werden (z. B. Personalamt, Kämmerei, Stadtkasse).

 

Der Gesamtbetrag der Personalkosten für jedes Amt entspricht der Gesamtvergütung der betroffenen Mitarbeiter. Anteile dieser Vergütung werden nach unterschiedlichen Schlüsseln dem jeweiligen Gebührenhaushalt zugeordnet.

 

Geringfügig höherer Ansatz als im Vorjahr.


 

 


Ansatz 2010: 57.018 Euro (Vorjahr: 53.415 Euro)

 

 

 

1.2       Sachkosten der Stadt Haan

 

1.2.1    Arbeitsplatzkosten Verwaltungspersonal

 

Die Pauschale für die Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes umfasst die Ener­giekosten, Bürobedarf, Dienstreisen, Bücher/Zeitschriften, Instandhaltung, Büroausstattung, Telefonanlage und –gebühren, Afa und Zins für die Büroeinrichtung und -geräte.

 

Kosten pro Arbeitsplatz: 2.502 € (Vorjahr 2.502 €).

 

Die Technikunterstützung für einen Arbeitsplatz ist unter Punkt 1.1.3. Querschnittsämter, Unterabschnitt 06100 ADV erfasst.

 

Kalkulatorische Miete pro Büroraum: 1.530 € (Vorjahr: 1.530 €)

 

Die Anrechnung erfolgt entsprechend den Arbeitszeitanteilen der betreffenden Mitarbeiter.

 

Ansatz 2010:   3.935 Euro (Vorjahr: 3.997 Euro )

 

 

1.2.2    Fahrzeugbetriebs- und -unterhaltungskosten Betriebshof

 

Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe, Reparaturen, Ersatzteile, Kfz-Steuer und Versicherungen, anteilig entsprechend ihrer Inanspruchnahme für den Gebührenetat. Die Anteile wurden anhand der Betriebsabrechnung 2008 des Betriebshofes ermittelt. Weiterhin wurden Kostenanteile für die Unterstellung der Fahrzeuge angerechnet. Ebenfalls an dieser Stelle werden Abschreibung und Verzinsung der eingesetzten KFZ des Betriebshofes berücksichtigt. Da diese Fahrzeuge nur teilweise für den Bereich Abfall eingesetzt werden, werden nur Teile von Abschreibung und Verzinsung, ermittelt aufgrund des Verhältnisses zwischen Gesamteinsatzstunden und Einsatzstunden für den Bereich Abfall, in die Gebührenbedarfsberechnung eingestellt.

 

Ansatz 2010:   2.020 Euro (Vorjahr 1.681 Euro)

 

 

 

1.2.3    Sonstige Sachkosten

 

Kosten für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung für die Betriebs­hofmitarbeiter, anteilig ermittelt wie bei 1.2.2 beschrieben (127 Euro), Pauschale für Portokosten (1.635 Euro), Versicherungsbeiträge (570 Euro), sowie Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst (112 Euro).

 

Ansatz 2010: 2.444 Euro (Vorjahr: 2.433 Euro)

 

 

 

1.3       Kosten Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung

 

1.3.1    Kosten der Sammelstellen gem. Elektrogeräte-Gesetz

 

Das „Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Gesetz“ (ElektroG) vom März 2005 verpflichtet die Hersteller aller Elektro-/nik-/geräte zur kostenlosen Rücknahme und Verwertung ihrer ausgedienten Altgeräte (Produktverantwortung).

Die Kommunen sind verpflichtet, die Geräte an Sammelstellen kostenlos von Endnutzern und Vertreibern anzunehmen.

An sog. „Übergabestellen“ (Sammelstellen sind nicht = Übergabestellen!) haben die Kommunen die eingesammelten Altgeräte, sortiert nach 5 Gerätegruppen, in 5 Containern zur Abholung durch die Hersteller bereitzustellen. Die Kosten bis zur Einsortierung der Geräte in diese Container tragen die Kommunen, die Bereitstellung der Container, deren Abtransport und Austausch sowie die anschließende Verwertung finanzieren die Hersteller.

Wegen des hohen Aufwandes durch den ungeheuren Platzbedarf (4 der 5 Container müssen ein Fassungsvermögen von 40 m³ haben, das bedeutet mind. 60 m² Stand- und Rangierfläche je Container) ist in Haan keine Übergabestelle eingerichtet. Stattdessen wird die Übergabestelle bei der Firma IDR in Düsseldorf genutzt. Für dortigen Personalaufwand, anteilige Grundstückskosten etc. muss die Stadt Haan Kosten erstatten.

Dieser Erstattungsbetrag erhöht sich wegen stark ansteigendem Geräteaufkommen. Weitere Gelder werden für den Betrieb der örtlichen Sammelstelle bei einem Abfallentsorgungsunternehmen und die Übernahme der bei der Sperrmüllabfuhr eingesammelten Elektrogeräte benötigt.

 

Ansatz 2010: 40.699 Euro (Vorjahr 31.525 Euro).

 

 

 

1.3.2    Mülltüten

 

Die Abfälle in den Papierkörben im öffentlichen Verkehrsraum werden in eingelegten Kunststoffbeuteln ge­sammelt und entnommen.

 

Ansatz 2010: 3.500 Euro (Vorjahr: 3.500 Euro)

 

 

 

1.3.3    Abfallsäcke

 

Kosten für die Beschaffung und die an den Einzelhandel zu zahlenden Pro­visionen für 70 l-Abfallsäcke, die bei Bedarf zusätzlich zum Müllgefäß ver­wendet werden können.

 

 

Ansatz 2010: 4.000 Euro (Vorjahr 4.000 Euro)

 

 

 

1.3.4    Kompostierungsgebühren

 

An den Kreis Mettmann zu zahlen für die Kompostierung der Weihnachts­bäume und der Abfälle aus der Bio-Tonne.

 

Festsetzung durch Gebührensatzung des Kreises. Die eingesetzten Gebührensätze („Preis je Tonne“) beruhen auf vorläufigen Angaben der Kreisverwaltung. Niedrigerer Ansatz wegen Senkung des Gebührensatzes für Bioabfälle (aus der „Braunen Tonne“) von 130,30 €/t auf 123,70 €/t. Die Gebühr für Grünabfälle (hier: Weihnachtsbäume) bleibt unverändert.

 

 


 

 


1.3.5    Verbrennungsgebühren

 

Die Festsetzung erfolgt durch die Satzung des Kreises Mettmann, der abfallbeseitigungspflichtige Körperschaft ist.

 

Die Kreisverwaltung hat für 2010 einen (vorläufigen) Gebührensatz von 149,50 €/t (Vorjahr 138,20 €/t)  ermittelt.

Dieser Gebührensatz liegt deutlich über dem des Vorjahres (+ 11,30 €/t oder + 8,2 %).

Der Kreis Mettmann erzielt aufgrund der aktuellen Marktlage bei der Altpapierverwertung (aus den Blauen Tonnen in den ka Städten) geringere Verkaufserlöse als noch im Vorjahr. Da der Kreis die Verkaufserlöse für Altpapier in seine Verbrennungsgebühr einrechnet, begründet allein diese Tatsache schon eine Gebührenanhebung. Zusätzlich sind eine Erhöhung der tatsächlichen Verbrennungskosten durch den Abfallwirtschaftsverband EKOCity zu verkraften und eine geringere Rücklagenentnahme durch den Kreis als 2009 zu berücksichtigen.

 

 

Die Gebühr des Kreises errechnet sich aus

 

·      den Verbrennungskosten für Restmüll aus den kreisangehörigen Städten,

·      den Entsorgungskosten für Schadstoffabfälle aus Haushaltungen,

·      den Personal- und Sachkosten des Kreises Mettmann,

·      Gegenrechnung der erzielten Altpapier-Verkaufserlöse.

 

 


 

 

 



1.3.6    Verwertungskosten Altholz

 

 

 


Getrennte Erfassung von Holzbestandteilen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr.

 

* Die Verwertungskosten werden mit dem Kreis abgerechnet.



 

 


*

Abfuhrvergütungen bleiben gem. Vereinbarung mit dem Unternehmer unverändert. Lediglich bei Bio-Abfall (Pos. 2) höherer Einheitspreis wegen größerer Stückzahl Bio-Tonnen.

 

**

Vergütungssatz für die Einsammlung von Altpapier ohne Gestellung der Sammelbehälter; bezieht sich auf die Gesamtmenge einschl. der Verpackungsanteile mit dem „Grünen Punkt“ und anderen Lizenzzeichen.

Vertrag vom Herbst 2007 nach EU-weiter Ausschreibung.



 

 


Zahlung an den damaligen Abfuhrunternehmer für die Anmietung der im Stadtgebiet aufgestellten Sammelbehälter ("Blaue Tonnen").

 

 

 

1.4       Sonstige Kosten

 

1.4.1    Transport-/Verbrennungskosten Papierkorbabfälle und wilde Kippen

 

Unternehmervergütung für den Transport der vom Betriebshof  eingesammelten Abfälle zur Müllverbrennungsanlage sowie die zu zahlenden Verbrennungskosten.

 

Ansatz 2010: 8.000 Euro (Vorjahr: 8.000 Euro)

 

 

 

1.4.2    Öffentlichkeitsarbeit

 

Für Veröffentlichungen und Informationen zur Abfallentsorgung durch Faltblätter, Plakate etc., sowie Mitfinanzierung Abfallkalender wegen rückläufiger Werbeeinnahmen.

 

Ansatz 2010: 9.000 Euro (Vorjahr: 9.000 Euro)

 

 

 

1.4.3    Sachverständigenkosten

 

            Aufwendungen für gutachterliche Begleitung bei der Durchführung von Ausschreibungen.

Vorjahresansatz für externen Rechtsbeistand bei Ausschreibungen und Vergabenachprüfungsverfahren in Vorjahren.

 

Ansatz 2010: 5.000 Euro (Vorjahr: 10.000 Euro)

 

 

1.4.4 –

1.4.5    Erstellung und Weiterführung des Papiertonnenkatasters

           

            Das Papiertonnenkataster wurde 2009 durch die Entsorgungsfirma erstellt und wird auch von dort mit einem speziellen Programm weitergeführt.

 

Ansatz 2010: 1.928 Euro (Vorjahr: 10.496 Euro)

 

1.4.6    Erstellung des Biotonnenkatasters

 

            Das Biotonnenkataster wurde ebenfalls durch die Entsorgungsfirma erstellt, kann aber hausintern aktualisiert werden, da es sich um Standard-Software handelt.

 

Ansatz 2010: 0 Euro (Vorjahr: 11.305 Euro)

 

 

1.5       Unterdeckung aus Vorjahren

 

Unterdeckungen aus Vorjahren sind nicht zu berücksichtigen.

 

 

 

Vom Kostenaufwand abzusetzen:

 

1.6       Verkaufserlöse Sperrgutkarten

 

Gebühreneinnahmen für den Verkauf von Sperrmüllkarten. Diese Einnahmen müssen von den Ausgaben abgesetzt werden, bevor die Verteilung der Kosten auf die Hausmüllgefäße erfolgt.

 

Die Gebühr pro Anmeldekarte (gilt auch für Kühlgeräte) soll wie bisher auf den Signalpreis von 10 Euro festgesetzt werden.

 

Kalkulation 2010: 2.300 Stück á 10 € = 23.000 € Gebühreneinnahmen

Kalkulation 2009:   2.300 Stück á 10 € = 23.000 € Gebühreneinnahmen

 

 

1.7       Entnahme aus der Sonderrücklage

 

Wenn sich aus vorhergehenden Abrechungsperioden Überschüsse im Gebührenetat ergeben, führt die Stadt diese Beträge einer Sonderrücklage zu, verzinst sie und setzt sie später gebührenmindernd ein. Nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) muss das innerhalb von 3 Jahren erfolgen.

 

Aus der Jahresrechnung 2007 (Ist-Ergebnis zum 31.12.2007) und aus der Endabrechnung des Kreises im Frühjahr 2008 (aufgrund der Ist-Mengen in 2007) stehen inkl. Zinsen 81.000 Euro zur Verfügung.

 

Erstattungsansatz 2010:        81.000 Euro    (Vorjahr 161.000 Euro)

 

 

 

1.8       Erstattung DSD-Anteil an der Altpapiereinsammlung

 

Erstattung anteiliger Transport- und Behälterkosten für die im Altpapier enthaltenen Verpackungsanteile durch die Duales System Deutschland AG (DSD) und zwischenzeitlich weitere Systembetreiber. Die Stadt zahlt zunächst für die Einsammlung der Gesamtmenge (aus Pos. 1.3.7 –Abfuhrkosten- und 1.3.8 –Miete Blaue Tonnen-).

 

Niedrigerer Betrag als im Vorjahr wegen sinkender Mengen (2.300 t statt 2.400 t).

 

Mengenschätzung Altpapier s. Tab. „Abfuhrkosten“ auf S. 17, unterster Eintrag.

 

 

Erstattungsansatz 2010: 17.000 Euro (Vorjahr  17.767 Euro)

 


Anlage II

 

Satzung der Stadt Haan

über die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren

für das Haushaltsjahr 2010 vom

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), der §§ 8 und 9 des Landesabfallgesetzes NRW vom 21.06.1988 (GV NRW S. 250/SGV NRW 74) und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), sowie der §§ 1 und 4 der Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung der Stadt Haan vom 19.11.1976 (Abl. Kreis ME S. 310) in ihren jeweils zur Zeit geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am ..... folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Die Jahresgebühren für die Abfallentsorgung werden für die Zeit vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 wie folgt festgesetzt:

 

 


 

 


Bei Nichtinanspruchnahme der Bio-Abfallbehälter wegen Kompostierung der biologischen Abfälle auf dem Privatgrundstück werden folgende Gebühren erhoben:


 

 


Bei Inanspruchnahme von zusätzlichen Bio-Abfallbehältern, die über das Restmüllvolumen hinausgehen, sind je 120 l an Gebühren 48,00 € zu zahlen.

 

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

 



[1] von 138,20 €/t auf 149,50 €/t = + 8,2 %; bezogen auf 5.900 t Restmüllmenge; vgl. Pos. 1.3.5

[2] von 130,30 €/t auf 123,70 €/t = - 5,1 %; bezogen auf  3.500 t Bioabfallmenge; vgl. Pos. 1.3.4

Beschlussvorschlag:

 

1.        Die mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung ”Abfallentsorgungsgebühren 2010” wird beschlossen.

 

 

2.         Die Satzung über die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2010 in der vorgelegten Fassung wird beschlossen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

siehe Gebührenbedarfsberechnung