Betreff
Einführung einer kommunalen Mitfahrzentrale für die Stadt Haan
Vorlage
KSM/003/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Laut Pendleratlas (https://www.pendleratlas.de/nordrhein-westfalen/mettmann/haan/) finden allein in Haan jeden Tag 25.352 Fahrten zum Arbeitsplatz statt. Drei Viertel der Pendler sind mit dem Auto unterwegs und legen dabei durchschnittlich über 7.600 Kilometer pro Jahr zurück. Damit dominiert der motorisierte Individualverkehr den Personenverkehr. Knapp 94 Prozent fahren allein, freie Plätze im Auto bleiben ungenutzt, Ressourcen werden verschwendet.

 

Ziel des kommunalen Klimaschutzes sollte es sein, die Emissionen des Straßenverkehrs zu reduzieren. Dazu beitragen kann neben einer Verringerung des motorisierten Individualverkehrs auch eine bessere Auslastung des solchen über Fahrgemeinschaften. Eine kommunale Mitfahrzentrale ermöglicht die Suche nach passenden Mitfahrern für gemeinsame Fahrten zum Arbeitsplatz, denn jede Fahrgemeinschaft entlastet die Umwelt, mindert das Verkehrsaufkommen und reduziert Fahrtkosten.

 

Die Nutzungsgebühren sind für bis zu drei Jahre zu 80% über das Förderprogramm "Mobil.NRW" für innovative Mobilitätslösungen förderfähig. Ein Förderschwerpunkt sind digitale Sharingsysteme: „Kosten für ein „Full-Service-Paket“, das eine vollumfängliche Abwicklung bspw. eines Ridepooling-Dienstes durch einen Drittanbieter umfasst, sind als Projektkosten zuwendungsfähig.“

 

Zum 16. April wurde fristgerecht ein Projektskizze eingereicht. Ende Mai werden in einer ersten Jurysitzung Projektskizzen ausgezeichnet, welche nach Auswahl bis zum 31. Dezember 2021 in ausgearbeiteter Form erneut eingereicht werden können. Nach einer zweiten Auswahl durch die Jury im Februar 2022 endet die Frist für die Einreichung der Förderanträge am 31. März 2022. Im April/Mai 2022 findet die Bewilligung statt.

 

Es handelt sich dabei um eine Projektförderung, die als Anteilsfinanzierung gewährt wird. Über die ersten drei Jahre trägt die Stadt nur 20% der entstehenden Kosten. Laut Fördergeber ist eine Anschlussfinanzierung im Rahmen dieses Wettbewerbs ausgeschlossen. Im weiteren Auswahlverfahren für die Förderung ist ein Konzept für eine mögliche eigenständige Folgefinanzierung vorzulegen.

 

Sollte die Stadt Haan die maximal dreijährige Förderung nicht erhalten, bittet die Verwaltung gemäß Beschlussvorschlag dennoch um eine Einführung und die Übernahme der Kosten. Die Verwaltung schlägt vor, in beiden Fällen nach drei Jahren eine Evaluierung (der Nutzerstatistik) vorzunehmen, um das Projekt dann auf Kosten der Stadt gegebenenfalls weiterzuführen oder zu beenden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan beschließt die Einführung einer kommunalen Mitfahrzentrale für Haaner Pendler*innen zur Bildung von Fahrgemeinschaften. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung für die Einrichtung und Betreuung einer geeigneten Onlineplattform zu erstellen. Die Nutzungsgebühren für Bürgerinnen und Bürger übernimmt die Stadt Haan im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge im Bereich Mobilität und Klimaschutz.

Finanz. Auswirkung:

 

Eine erste Marktrecherche ergibt jährliche Kosten von etwa 3.700 Euro plus einmalige Kosten zur Bewerbung (inkl. Druckkosten) von etwa 1.100 Euro.