Betreff
Teilnahme am Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW
Vorlage
KSM/004/2021
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Beschluss aus der letzten Sitzung des Umwelt- und Mobilitätsausschusses (siehe 20/004/2021 Haushaltsplanberatungen 2021): „Die Verwaltung erkennt die Wichtigkeit einer Stärkung der kommunalen Resilienz an. Das Thema Klimaanpassung wird im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts berücksichtigt. Es wird intern geprüft, inwiefern zukünftige Maßnahmen durch eine Förderung über das Sonderprogramm "Klimaresilienz in Kommunen" (anteilig) finanziert werden könnten.“

 

Nach mehreren internen Besprechungen unter Federführung der Stabsstelle Klimaschutz sieht die Verwaltung nach erster Rücksprache mit dem Projektträger Jülich nun die Möglichkeit, sich mit zwei neuen Maßnahmen auf eine Förderung durch das Sondervorhaben zu bewerben. Das Gebäudemanagement hat hierzu Projektideen entwickelt, welche über den Förderbaustein „Klimaresiliente Schulen: „Coole“ Schulhöfe“ gefördert werden könnten. Eine Bestätigung des PtJ, dass auch Kindertagesstätten unter diesem Baustein gefördert werden können, liegt der Verwaltung vor.

 

Die Stadt Haan betreibt an der Bachstraße 64a eine Kindertagesstätte. Aktuell weisen die Außenanlagen dieser Einrichtung eine Dreiteilung auf. Der Außenbereich teilt sich in den Haupthof (473m²), den unteren Schulhof (387m²) und den oberen Schulhof (528m²). Der obere und untere Schulhof sind vollflächig asphaltiert. Für den unteren Schulhof wäre eine Wildblumenwiese oder eine Wiese mit langsam wachsendem Gras sowie die Anpflanzung eines Baums denkbar.

 

Weiterhin wäre die helle Beschichtung eines Teils des asphaltieren Schulhofs der Grundschule Mittelhaan (380m²) mit rundkörnigem Abstreu möglich. Diese Aufhellungsmaßnahme würde zu einer Verminderung des städtischen Wärmeinseleffekts beitragen und könnte eine Verringerung der sommerlichen Bodentemperatur um mehrere °C im Vergleich zu dunklen Asphaltflächen erwirken.

 

Beide Maßnahmen können im genannten Zeitrahmen (bis August 2022) sowohl baulich als auch personaltechnisch verwirklicht werden. Sollten die Fördergelder bis zum Herbst 2021 akquiriert werden können, wäre ein Projektstart in diesem Zeitraum möglich.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

Finanz. Auswirkung:

 

Aufgrund des hohen Landesinteresses können Zuwendungsempfänger nach den gesetzlichen Möglichkeiten mit einer Förderquote von bis zu 100% gefördert werden. Die maximale Zuwendung beträgt 100.000 € pro Schulhof (oder auch die Außenfläche einer Kindertagesstätte). Die minimale Zuwendung beträgt 50.000 €.