hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung
Sachverhalt:
Im Ausschuss für Umwelt und Mobilität am 02.03.2021 wurde ein
Zwischenbericht mit den Ergebnissen der Lärmkartierung und der Bewertung der
Anzahl der Personen, die in der 3. Runde der Lärmminderungsplanung Lärm
ausgesetzt sind, vorgelegt. Darauf aufbauend wurde ein Maßnahmenkonzept
bestehend aus einzelnen Maßnahmensteckbriefen erarbeitet.
Im jeweiligen Steckbrief werden verschiedene kurz- bis mittelfristige
sowie langfristige Maßnahmen aufgezeigt.
Gemäß § 47d Abs. 3 wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen für
Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit,
an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Maßnahmen können nur dann
verbindlich in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden, wenn die für die
Umsetzung zuständigen Behörden dem zustimmen.
Vor diesem Hintergrund soll die Verwaltung beauftragt werden, die
Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
1. |
Dem Entwurf des Lärmaktionsplans in der Fassung vom 28.04.2021 wird
zugestimmt. |
2. |
Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, sind einzuholen. |