Sachverhalt:
Zur weiteren Eindämmung des Coronavirus wurde die Präsenzpflicht an
Schulen seit Beginn des Jahres 2021 in nicht unerheblichem Umfang ausgesetzt. Für
Schulkinder gibt es teilweise eine Notbetreuung. Für Kitas gilt weiterhin ein
eingeschränkter Öffnungsbetrieb. Sowohl für Kindertagespflege, Kitas und OGS wurde
und wird der dringende Appell an die Eltern aufrechterhalten, wann immer es
möglich ist, die Kinder zuhause zu betreuen. Aus diesem Grund haben sich Schul-
und Familienministerium sowie die kommunalen Spitzenverbände darauf
verständigt, dass die Elternbeiträge im Monat Januar 2021 ausgesetzt werden
sollen. Das Land NRW übernimmt die Hälfte der den Kommunen dadurch entstandenen
Einkommensausfälle. Die andere Hälfte übernehmen die Kommunen.
Inzwischen hat sich das Land NRW zu der Thematik neu positioniert und
ist bereit zu einer weiteren hälftigen Übernahme entgangener Elternbeiträge für
die Monate Mai und Juni 2021. Damit ist zumindest für die Monate Februar, März
und April keine weitere Kostenbeteiligung des Landes zu erwarten. Auch eine
Beteiligungszusage für den letzten Monat des Schul- bzw. Kita-Jahres liegt noch
nicht vor. Die kommunalen Spitzenverbände werden sich weiterhin dafür
einsetzen, dass sich das Land NRW seiner über die aktuelle Kostenzusage
hinausgehenden finanziellen Verantwortung für betroffene Eltern und Kommunen
stellt und seine finanzielle Beteiligung optimiert.
Grundsätzlich eröffnet die Elternbeitragssatzung keine Möglichkeit, für
die Dauer der Aussetzung der Präsenzpflicht und/oder des eingeschränkten
Öffnungsbetriebs die Elternbeiträge zu erlassen. Ein vollständiger oder
teilweiser Erlass des Beitrags auf Antrag gemäß § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII i.V.
m. §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 SGB XII setzt eine fehlende wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Antragsstellers voraus. Somit sind bis dato keine
gesetzlichen Regelungen vorhanden, die den Erlass eines Monatsbeitrags
voraussetzungslos erlauben.
Auf der Grundlage der Entscheidung des HFA am 26.01.2021 wurden seit
Februar d.J. keine Elternbeiträge mehr eingezogen. Daueraufträge jedoch liefen
z.T. unverändert fort. Ein vollständiger Verzicht auf sämtliche Elternbeiträge
seit Februar 2021 bis zum Ende des Kita- und Schuljahres bei einer hälftigen
Beteiligung des Landes NRW für die Dauer von nur zwei Monaten ist für die
Haushaltswirtschaft der Stadt Haan nicht darstellbar (Mindererträge von ca. 860
T€).
Bei der Festsetzung der Essensbeiträge handelt es sich um eine
Mischkalkulation, bei der neben den Kosten für den Caterer u.a. auch die Kosten
für die Hauswirtschaftlichen Kräfte enthalten sind. Eine Spitzabrechnung des
Essens nach tatsächlichen Anwesenheitstagen, so wie im letzten Jahr tlw.
praktiziert, ist mit einem unverhältnismäßig hohen nicht zu rechtfertigenden
Verwaltungsaufwand verbunden, sowohl bei den Einrichtungsleitungen als auch in der
Verwaltung. Ein kompletter Verzicht stellt dagegen eine Ungleichbehandlung
gegenüber den freien Trägern da. Von daher wird seitens der Verwaltung
vorgeschlagen, dass für Kinder der Notbetreuung und des eingeschränkten
Öffnungsbetriebs in Kitas, die diese nach den aktuellen Erfahrungen relativ
regelmäßig nutzen, auch der volle Essensbeitrag gezahlt werden muss.
Der vorliegende Beschlussvorschlag schafft Planungssicherheit für den
Rest des Kita- bzw. Schuljahres. Die Stadt Haan verzichtet monatlich auf 50 %
der Elternbeiträge. Für die Dauer von insgesamt vier Monaten werden die Eltern
mit nur 50 % der üblichen Elternbeiträge herangezogen, für die Dauer von zwei
Monaten erstattet das Land NRW 50 % der Beiträge. Somit haben die Eltern für
die Zeit vom 01.02. bis 31.07.2021 noch vier halbe Monatsbeiträge zu erbringen.
Dies wird seitens der Verwaltung so administriert, dass jeweils in den Monaten
Juni und Juli 2021 ein jeweils vollständiger Monatsbeitrag von den Eltern
eingefordert, also Einzugsermächtigungen in diesem Umfang wieder aktiviert
werden. Sofern Daueraufträge (teilweise) weiterhin aktiv waren, erfolgt durch
die Kämmerei eine Absetzung der Beträge für Februar bis Mai. Die Erstattung an
die Eltern erfolgt automatisch, wenn auch leicht zeitversetzt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Haan verringert die Elternbeiträge auf Grundlage der örtlichen
Satzungen für die Inanspruchnahme von
·
Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege
gem. §§ 22,23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Abs. 1, 3,4,13 und 17
Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
·
Angeboten zur Förderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen gem. §§ 22,22a und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Abs.
1, 3,13ff KiBiz,
·
Angeboten gem. § 9 Schulgesetz in Verbindung
mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010
„Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)
für den Zeitraum vom 01.02. bis 30.04.2021 sowie vom 01. bis 31.07.2021
um je 50 % je Monat und setzt die Erhebung von Elternbeiträgen für die Zeit vom
01.05. bis 30.06.2021 aus. Dies gilt auch bei der Inanspruchnahme einer
Notbetreuung.
Ein Essensbeitrag für die städtischen Kitas und die OGS an der
Don-Bosco-Schule wird nur von den Eltern erhoben, die den Betreuungsplatz im
Rahmen des eingeschränkten Öffnungsbetriebs oder der Notbetreuung in Anspruch
nehmen.
Finanz. Auswirkung:
Wenn man die
Sollstellung für Januar 2021 zugrunde legt, so ist mit einem Minderertrag wie
folgt zu rechnen:
Produkt |
Bezeichnung |
Minderertrag |
030400 |
Übermittagbetreuung und außerschulische Betreuungsangebote am
Gymnasium |
5.880
€ |
030710 |
Offene Ganztagsschule Inkl. Betreuungspauschale |
222.640 € |
060110 |
Kindertageseinrichtungen fremde Träger |
247.628 € |
060125 |
Städtische Kindertageseinrichtungen |
30.248 € |
060130 |
Kindertagespflege |
66.356 € |
Gesamt |
|
572.752 € |
Für die Monate Mai
und Juni ist mit einer Erstattung in Höhe von 50 % der Beiträge d.h. insgesamt
mit einem Betrag in Höhe von 143.188 € durch das Land zu rechnen.