Sachverhalt:
Nach
der Entscheidung des Rates zur Übernahme des Sozial- und
Integrationsmanagements (SIM) mit eigenem Personal ab Januar 2022 wurden erste
konzeptionelle und organisatorische Eckdaten festgelegt. Demnach ist geplant,
Wohnungslose und Menschen mit Fluchthintergrund weiterhin aus einer Hand zu
betreuen, und zwar mit einer sauberen Aufgabenabgrenzung zum Allgemeinen
Sozialdienst (ASD). Die Zeitdauer der Beratung von Bewohner_innen der
Unterkünfte soll insgesamt fünf Jahre nicht übersteigen. Sofern danach weiterer
Beratungsbedarf besteht, werden Klient_innen an den ASD übergeben. Es ist
vorgesehen, für das neue Team „SIM“ eine Teamleitung zu installieren, bei der
die Ehrenamtskoordination ausschließlich angedockt ist. Im nächsten SIGA soll
das Konzept für das SIM vorgestellt und beraten werden. Parallel werden aktuell
bereits Stellenbeschreibungen für die neuen Kolleg_innen des SIM erstellt und
sollen die Stellenausschreibungen bis Ende 07/21 veröffentlicht werden. Die
vorhandenen Arbeitsplätze in der ehemaligen LFS werden rechtzeitig an das städtische
Netz angebunden. Die Übergabe der Fallakten durch EHC wurde bereits
thematisiert. Die Verantwortlichen im Sozialamt bereiten sich somit intensiv
auf die neue Aufgabe vor. Das Team sieht der intensiven Zusammenarbeit mit den
neuen Kolleg_innen zuversichtlich entgegen.
In der öffentlichen Wahrnehmung ist z.T. Skepsis zu spüren, u.a. weil
städtische Berater auch die Entscheidungen über Anträge der Klienten treffen
könnten. Diese Sorge ist jedoch nicht berechtigt. Die Arbeit mit den Bewohner_innen
der städtischen Unterkünfte erfolgt vertrauensvoll und wird grundsätzlich an
den Interessen der neu eingewanderten sowie der wohnungslosen Personen ausgerichtet.
Den Gemeinden obliegen die Aufgaben der Aufnahme und Betreuung neu
eingewanderter Personen. Die Durchführung von Integrationsmaßnahmen der
Gemeinden nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) stellt eine
freiwillige Aufgabe dar. Im Jahr 2013 hat der Kreis Mettmann auf Grundlage des
§ 7 TIntG das Kreisintegrationszentrum im Sozialamt der Kreisverwaltung
gegründet. Das Kreisintegrationszentrum setzt sich für die Verbesserung der
Teilhabe und der Chancen der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Kreis
Mettmann ein. Hier werden nachhaltige Strukturen und Grundlagen zur Integration
geschaffen. Es unterstützt durch Information und Beratung, Vernetzung,
Projektentwicklung und -begleitung sowie Qualifizierung.
Zum besseren Verständnis der Verwaltungsorganisation wird die Struktur
bzw. Verantwortlichkeit in den Aufgabenbereichen kurz und vereinfacht wie folgt
dargestellt:
Ø In
der Abteilung 50-2 sind die (Leistungs-) Sachbearbeiter_innen u. a. zuständig
für die Aufnahme, Unterbringung und die Leistungsgewährung nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz. Alles, was mit Leistungen zur Deckung des Bedarfs
an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs-
und Verbrauchsgütern des Haushalts zusammenhängt (notwendiger Bedarf), wird
hier bearbeitet.
Ø Die
Mitarbeiter_innen des neu anzubindenden SIM haben davon grundsätzlich
abweichende Aufgaben wie z.B. die Beratung zum Besuch von Kindergarten und
Schule, zur Arbeitsaufnahme und Wohnungssuche, zur Gestaltung von
Freizeitaktivitäten und zur Optimierung von Alltagskompetenzen. Alles, was zu
einer guten und gelungenen Integration gehört, wird durch die
SIM-Mitarbeiter_innen abgedeckt.
Die Trennung der beiden vorgenannten Arbeitsbereiche
(Leistungssachbearbeitung und SIM) ist aufgrund der obigen Aufgabenstruktur
deutlich erkennbar und ergibt sich auch aufgrund der Tatsache, dass im
Leistungsbereich grundsätzlich Verwaltungskräfte eingesetzt werden, im Bereich
SIM aber Sozialarbeiter_innen. Die Verwaltung sichert wie bisher eine
rechtskonforme Umsetzung der anzuwendenden Gesetze zu und wird gleichzeitig die
Chance nutzen, die sich aus einer deutlich prozessoptimierten Zusammenarbeit
zwischen beiden Bereichen bietet. Die Mitarbeiter_innen des Fachamtes 50
arbeiten auch bislang gut und vertrauensvoll zusammen mit
Wohlfahrtsorganisationen, Vereinen sowie ehrenamtlichen Helferinnen und
Helfern.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist für die Zuweisungen der geflüchteten
Menschen an die jeweiligen Kommunen verantwortlich. Darüber hinaus trifft die
Ausländerbehörde des Kreises Mettmann Entscheidungen über die
aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten wie Aufenthaltstitel, Duldung oder
Abschiebung.
Entscheidungen über den Ausgang des Asylverfahrens trifft das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in eigener Zuständigkeit. Ferner ist das
Auswärtige Amt über die Auslandsvertretungen für die Entscheidungen über den
Familiennachzug oder Visaangelegenheiten zuständig.
Beschlussvorschlag:
Der
SIGA nimmt den Bericht der Verwaltung zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der
Übernahme des SIM mit städtischem Personal zur Kenntnis.