Sachverhalt:
Entsprechend der Beschlussvorlage 50/029/2019
im BVFOA vom 05.11.2019 hat die Verwaltung für den Zeitraum bis
30.09.2021 Sicherheitsdienstleistungen am Standort der Unterkunft Düsselberger
Straße 15 (vgl. Ziffer 1) sowie das Stundenkontingent für Sondereinsätze (vgl.
Ziffer 2) in den anderen städtischen (Flüchtlings-) Unterkünften beauftragt.
Die Belegungssituation in der Unterkunft Düsselberger Straße 15 ist im
Vergleich zu den beiden Vorjahren mit zurzeit 109 Personen (Flüchtlinge und
Obdachlose) nahezu unverändert. Nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage ist
auch in den Folgejahren mit einer vergleichbaren Belegung zu kalkulieren.
Die beigefügte Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sieht am Standort
Düsselberger Straße 15 die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen im oben
genannten Leistungszeitraum jeweils 24 Stunden täglich mit 48 Stunden an sieben
Tagen der Woche vor (Ziffer 1). Hierdurch ist sichergestellt, dass im
Tagesdienst und Nachtdienst ständig zwei qualifizierte
Sicherheitsdienstmitarbeiter vor Ort in der Unterkunft eingesetzt sind und
stündliche Kontrollgänge zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung sowie zur Durchsetzung der Hausordnung in der Unterkunft durchgeführt
werden können.
Die Verwaltung und die politischen Gremien haben sich bereits in der
Vergangenheit für den Einsatz von qualifizierten Sicherheitskräften an diesem
Standort durchgängig 24 Stunden an 7 Wochentagen ausgesprochen.
Eine Verlängerung der Sicherheitsdienstleistungen erscheint bereits
aufgrund der polizeilichen Sicherheitslage bzw. der Einsatzlage der Feuerwehr
(Aufschaltung Brandmeldeanlage) als sinnvoll und erforderlich. Auf Anfrage hat
die Kreispolizeibehörde Mettmann mitgeteilt, dass zuletzt im Zeitraum von
Januar 2018 bis Februar 2021 insgesamt 125 außenveranlasste Polizeieinsätze im unmittelbaren
Zusammenhang mit dem Unterkunftsbetrieb erforderlich wurden. Innerhalb von rund
drei Jahren ergaben sich u. a. 24 Einsätze wegen Schlägereien / Randale /
Streitigkeiten, 10 Einsätze wegen (gefährlicher) Körperverletzung, 11 Einsätze
wegen Hausfriedensbruch (z. B. illegale Besucher) und 24 Einsätze wegen
Brandmeldealarm. Die Mitteilung der Polizei ist als Anlage 2 beigefügt.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass am Standort Düsselberger Straße 15
vermehrt Personen (u. a. auch heimische Wohnungslose) mit Multiproblemlagen in
möglichst unmittelbarer Nähe zur Wachzentrale des Sicherheitsdienstes durch das
Fachamt untergebracht werden müssen, da diese Personen an nicht bewachten
Standorten (UK Ellscheid 9/9b usw.) nicht mehr unterbringungsfähig sind und sie
dort den Regelunterkunftsbetrieb erheblich und nachhaltig gestört haben. Diese
Störungen stehen häufig im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen,
Sachbeschädigungen, Beschwerden durch Mitbewohner_innen bzw. Anwohner_innen und
Einsätze der Hausmeister-Rufbereitschaft.
In Folge der polizeilichen Sicherheitslage bzw. der Einsatzlage der
Feuerwehr und der oben dargelegten Unterbringungssituation ist es aus Sicht des
Fachamtes dringend geboten, dass jederzeit zwei Sicherheitsdienstmitarbeiter
(Leistungsumfang 48 Stunden/Tag) eingesetzt werden. Die eingesetzten
Sicherheitsdienstmitarbeiter mit entsprechender Berufserfahrung - auch in
Flüchtlingsunterkünften - üben eine 24- Stunden-Präsenz in der Unterkunft aus
und besitzen persönliche bzw. fachliche Qualifikationen u. a. im
Deeskalationstraining und Brandschutz, sodass jederzeit Maßnahmen der
Gefahrenabwehr sowie Schutzmaßnahmen für Bewohner_innen ergriffen werden
können.
Der Leistungsumfang für Sondereinsätze o. ä. (Ziffer 2) wurde auf
insgesamt 100 Stunden/Jahr bedarfsgerecht eingeschätzt. Die unter Ziffer 2
benannten Sicherheitsdienstleistungen eröffnen der Unterkunftsverwaltung
weiterhin einen Handlungsspielraum, um auch an den anderen Standorten (z. B.
Unterkunft Ellscheid 9 / 9b, Unterkunft Deller Straße 90-90b) punktuell auf
Beschwerden, Verstöße gegen die Hausordnung, Durchführung von
Evakuierungsübungen und Belegungskontrollen im angemessenen Umfang zu
reagieren.
Dem Auftragnehmer wird unverändert die Führung eines elektronischen
Wachbuchs unter der Verwendung eines Online-Wächterkontrollsystems (vgl.
Leistungs-beschreibung II. Abs. 6 Nr. 1) verbindlich aufgegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Art 74 ff der Richtlinie 2014/24/EU in Verbindung mit dem CPV-Code 79710000-4 der Einsatz von Sicherheitsdiensten
für die Bewachung von Asyl- und Obdachlosenunterkünften als soziale
Dienstleistung angesehen werden kann. Aufgrund der Überschreitung des
Schwellenwertes von derzeit 750.000,00 € ist eine
europaweite Ausschreibung erforderlich.
Die Zuschlagserteilung soll durch die in der Leistungsbeschreibung
eingefügte Bewertungsmatrix mit u. a. wirtschaftlichen und qualitativen
Zuschlagskriterien erfolgen.
Beschlussvorschlag:
1.) Der FOA beschließt für den Leistungszeitraum 10/2021 bis 09/2023 die
Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen am Standort der städtischen
Wohnunterkunft Düsselberger Str. 15 in Haan. Der Leistungszeitraum verlängert
sich optional jeweils um ein Jahr bis max. 09/2025. Der Leistungsumfang umfasst
täglich 48 Stunden Sicherheitsdienstleistungen an sieben Tagen der Woche.
2.) Der FOA beschließt für den Leistungszeitraum
10/2021 bis 09/2023 (zzgl. optionaler Verlängerung bis 09/2025) die
Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen im Zusammenhang mit
Sondereinsätzen / Kontrollen (Einhaltung der Hausordnung etc.) an allen sieben
Standorten der städtischen Wohnunterkünfte. Der Leistungsumfang umfasst
insgesamt 100 Stunden/Jahr für Sicherheitsdienstleistungen, welche bei Bedarf durch
den Auftraggeber flexibel abgerufen werden können.
Das EU-Ausschreibungsverfahren zu 1.) und 2.) ist entsprechend
durchzuführen. Die finanziellen Mittel sind in den Haushaltsplan für 2021 ff.
einzustellen.
Finanz. Auswirkung:
Der Auftragswert (brutto) einschließlich Optionen liegt
dann schätzungsweise grob bei insgesamt etwa 2 Mio. EUR (40.000 EUR x 48
Monate).
Erforderliche Finanzmittel wurden in den Haushalt 2021 ff. bei Produkt
100400 –Städtische Unterkünfte bereits eingestellt.
Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen sind allerdings abhängig vom
Ausschreibungsergebnis.