Betreff
Änderung der Satzung für den Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan vom 12.11.2008
Vorlage
50/010/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Erstellung der Satzung für das Jugendparlament ergab sich beim Vergleich der Regelungen zwischen denen des Jugendparlaments und des Seniorenbeirates eine Notwendigkeit der Angleichung der Formulierungen in der Satzung des Seniorenbeirates im Hinblick auf den Verdienstausfall und die Gewährung von Sitzungsgeldern.

Der Unterschied im Hinblick auf den Regelungsgehalt lässt sich aus der Gegenüberstellung des alten und des neuen Wortlautes erkennen und nachvollziehen.

 

Alter Regelungsgehalt

Neuer Regelungsgehalt

§ 1 Abs. 2 Senior(in)enbeirat:

 

Der Senior(inn)enbeirat wird zu Sitzungen

der Ausschüsse für

Bau-, Vergabe-, Feuerschutz- und Ordnungsangelegenheiten,

Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr,

Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus,

Bildung, Kultur und Sport,

des Sozial- und Integrationsausschusses sowie der Unterausschüsse für Städtepartnerschaften, ÖPNV sowie Organisation, Personal und Controlling

als Vertreter der Senior(inn)en nach § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW hinzugezogen und zu Angelegenheiten angehört, die Belange der Senior(inn)en betreffen. Er kann jeweils eine Vertretung zu den Sitzungen entsenden; die Anhörung begründet keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, Zahlung von Sitzungsgeld oder Gewährung einer sonstigen Entschädigung.

 

§ 1 Abs. 2 Senior(in)enbeirat:

 

Der Senior(inn)enbeirat wird zu Sitzungen der Ausschüsse des Rates der Stadt Haan

als Vertreter der Senior(inn)en hinzugezogen und zu Angelegenheiten angehört, die Belange der Senior(inn)en betreffen. Er kann jeweils eine Vertretung zu den Sitzungen entsenden; die Anhörung begründet keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, Zahlung von Sitzungsgeld oder Gewährung einer sonstigen Entschädigung. Dieser Ausschluss betrifft ausdrücklich nicht die Gewährung von Sitzungsgeld bei einer Teilnahme der Vertretung des Senior(inn)enbeirats als vom Rat der Stadt Haan gewählte(r) sachkundige(r) Einwohner(in).

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung des Senior(inn)enbeirates vom 12.11.2008 wird gemäß der Anlage 1 unter der Maßgabe der Neufassung des § 1 Abs. 2 der Satzung wie folgt geändert:

 

Der Senior(inn)enbeirat wird zu Sitzungen der Ausschüsse des Rates der Stadt Haan

als Vertreter der Senior(inn)en hinzugezogen und zu Angelegenheiten angehört, die Belange der Senior(inn)en betreffen. Er kann jeweils eine Vertretung zu den Sitzungen entsenden; die Anhörung begründet keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, Zahlung von Sitzungsgeld oder Gewährung einer sonstigen Entschädigung. Dieser Ausschluss betrifft ausdrücklich nicht die Gewährung von Sitzungsgeld bei einer Teilnahme der Vertretung des Senior(inn)enbeirats als vom

Rat der Stadt Haan gewählte(r) sachkundige(r) Einwohner(in).“

 

Finanz. Auswirkung:

 

sh. Sachverhalt