Sachverhalt:
Im Rahmen der Erstellung der Satzung für das Jugendparlament ergab sich beim Vergleich der Regelungen zwischen denen des Jugendparlaments und des Seniorenbeirates eine Notwendigkeit der Angleichung der Formulierungen in der Satzung des Seniorenbeirates im Hinblick auf den Verdienstausfall und die Gewährung von Sitzungsgeldern.
Der Unterschied im Hinblick auf den Regelungsgehalt lässt sich aus der Gegenüberstellung des alten und des neuen Wortlautes erkennen und nachvollziehen.
Alter
Regelungsgehalt |
Neuer
Regelungsgehalt |
§
1 Abs. 2 Senior(in)enbeirat: Der
Senior(inn)enbeirat wird zu Sitzungen der
Ausschüsse für Bau-, Vergabe-, Feuerschutz- und
Ordnungsangelegenheiten, Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Wirtschaftsförderung, Liegenschaften,
Stadtmarketing und Tourismus, Bildung, Kultur und Sport, des
Sozial- und Integrationsausschusses sowie der Unterausschüsse für
Städtepartnerschaften, ÖPNV sowie Organisation, Personal und Controlling als Vertreter der Senior(inn)en nach § 58 Abs. 3 Satz 6 GO
NRW hinzugezogen und zu Angelegenheiten angehört, die Belange der
Senior(inn)en betreffen. Er kann jeweils eine Vertretung zu den Sitzungen
entsenden; die Anhörung begründet keinen Anspruch auf Ersatz des
Verdienstausfalls, Zahlung von Sitzungsgeld oder Gewährung einer sonstigen
Entschädigung. |
§
1 Abs. 2 Senior(in)enbeirat: Der
Senior(inn)enbeirat wird zu Sitzungen der Ausschüsse des Rates der Stadt Haan als Vertreter der Senior(inn)en hinzugezogen und zu
Angelegenheiten angehört, die Belange der Senior(inn)en betreffen. Er kann
jeweils eine Vertretung zu den Sitzungen entsenden; die Anhörung begründet
keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, Zahlung von Sitzungsgeld
oder Gewährung einer sonstigen Entschädigung. Dieser Ausschluss betrifft
ausdrücklich nicht die Gewährung von Sitzungsgeld bei einer Teilnahme der
Vertretung des Senior(inn)enbeirats als vom Rat der Stadt Haan gewählte(r)
sachkundige(r) Einwohner(in). |
Beschlussvorschlag:
Die Satzung des Senior(inn)enbeirates vom 12.11.2008 wird gemäß der Anlage 1 unter der Maßgabe der Neufassung des § 1 Abs. 2 der Satzung wie folgt geändert:
„Der Senior(inn)enbeirat wird zu Sitzungen der
Ausschüsse des Rates der Stadt Haan
als
Vertreter der Senior(inn)en
hinzugezogen und zu Angelegenheiten angehört, die Belange der Senior(inn)en
betreffen. Er kann jeweils eine Vertretung zu den Sitzungen entsenden; die
Anhörung begründet keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, Zahlung
von Sitzungsgeld oder Gewährung einer sonstigen Entschädigung. Dieser
Ausschluss betrifft ausdrücklich nicht die Gewährung von Sitzungsgeld bei einer
Teilnahme der Vertretung des Senior(inn)enbeirats als vom
Rat der Stadt Haan gewählte(r)
sachkundige(r) Einwohner(in).“
Finanz. Auswirkung:
sh. Sachverhalt