Betreff
Bericht zum Sachstand der Frauenberatungsstelle
Vorlage
GSB/001/2021
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Seit dem 15. April 2021 wird jeden dritten Donnerstag im Monat die Allgemeine Frauenberatungsstelle eine Außensprechstunden für frauenspezifische Angelegenheiten in Haan angeboten.

 

Die Beratungen erfolgen durch professionelle Mitarbeiterinnen des SKFM Mettmann e.V. Die Beratungen sind kostenlos und selbstverständlich vertraulich. Aufgrund der derzeitigen Pandemielage sind die Beratungen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Grundsätzlich handelt es sich aber um ein offenes Angebot. Frauen entscheiden selbst, ob sie die Beratung persönlich, telefonisch oder per E-Mail in Anspruch nehmen möchten. In den Räumlichkeiten des Flemingtreff, einer Einrichtung für Gemeinwesenarbeit, mit dem Schwerpunkt auf die Kinder- und Jugendarbeit, finden die Beratungen statt. Der Ort wurde so ausgewählt, dass die Niederschwelligkeit, eine gute Erreichbarkeit, Anbindung von ÖPNV, Anonym und eine angemessene, vertrauliche Atmosphäre sichergestellt sind.

 

Bereits seit Ende 2020 berät die Allgemeine Frauenberatungsstelle Frauen im Kreis Mettmann. Uns Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Mettmann war hierbei wichtig, dass es sich um ein niederschwelliges Angebot für hilfesuchende Frauen handelt. Lange Wegezeiten in die Kreisstadt sollten bei der Größe unseres Kreisgebietes vermieden werden. Auch wollten wir eine offene Sprechstunde vor Ort vorhalten, um die Niederschwelligkeit herzustellen. Nunmehr hat jede Haanerin die Möglichkeit zeitnah und schnell das Hilfesystem innerhalb ihrer eigenen Stadt zu nutzen oder aber auch, wer sich noch mehr Anonymität wünscht, in die Nachbarstadt fahren zu können. Deshalb bietet Hilden die Sprechstunde immer jeden zweiten Mittwoch eines Monats an. Das gilt natürlich auch umgekehrt.

 

Das Beratungsangebot selbst umfasst die Hilfe, Begleitung und Unterstützung in allen frauenspezifischen Anliegen, auch bei rechtlichen und finanziellen Fragen in schwierigen Lebensumständen sowie bei Behördenangelegenheiten. Das Spektrum reicht von kurzfristiger Krisenintervention bis hin zu einer intensiven psychosozialen Begleitung. Ratsuchende Frauen erhalten ebenso professionelle Hilfe und längerfristige Unterstützung, wenn sie von häuslicher Gewalt betroffen sind oder andere Gewalterfahrungen erlebt haben.

 

Die Allgemeine Frauenberatungsstelle wird durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie vom Kreis Mettmann gefördert. Natürlich gibt es bereits in NRW eine Vielzahl von landesgeförderten Einrichtungen im Frauenhilfenetz, wo sich von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen, Schutz, Hilfe und Rat suchen können. Gewalt hat viele Gesichter. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind da u.a. als elementare Hilfestellung zu nennen. Eine Allgemeine Frauenberatungsstelle im Kreis Mettmann vorzuhalten schließt eine weitere Lücke im Frauenhilfenetz in unserer Region. Ein weiteres Frauenhaus im Kreisgebiet zu installieren wäre nicht zielführend gewesen. Die Frauenhäuser sind immer der letzte Ausweg für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder und bieten insbesondere der gewünschten Zielgruppe, nämlich unsere eigenen Frauen in den Kreisangehörigen Städten an der Stelle keine Hilfestellung.

 

Zudem muss es das Ziel sein, im Rahmen der Gewaltschutzmaßnahmen nach Möglichkeit immer präventiv zu arbeiten. Gewalt soll verhindert werden. Wenn Hilfsmaßnahmen erst greifen, wenn Frauen und Mädchen bereits von Gewalt betroffen sind, dann ist dies nicht hilfreich, um auf lange Sicht, die Fallzahlen zu reduzieren. Dabei geht es auch bei der Allgemeinen Frauenberatungsstellen. Frauen sollen frühzeitig Hilfe in Anspruch nehmen können, am besten, bevor es in einer Beziehung schwierig wird und im schlimmsten Fall zu Gewaltübergriffen, auch mit Todesfolge kommt. Dies geht aber nur über Aufklärungsarbeit, immer wieder darauf aufmerksam machen, über Gewaltthemen sprechen und der Gesellschaft verdeutlichen, dass Gewalt keine Privatsache ist, sondern uns alle angeht. Diverse Maßnahmen und Angebote sowohl für die Bürgerinnen und Bürger in Haan, als auch für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Haan, werden innerhalb eines Kalenderjahres immer ausgearbeitet und angeboten.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der SIGA nimmt den Sachstandsbericht zur Frauenberatungsstelle zur Kenntnis.