Sachverhalt:
Seit
dem 15. April 2021 wird jeden dritten Donnerstag im Monat die Allgemeine
Frauenberatungsstelle eine Außensprechstunden für frauenspezifische
Angelegenheiten in Haan angeboten.
Die
Beratungen erfolgen durch professionelle Mitarbeiterinnen des SKFM Mettmann
e.V. Die Beratungen sind kostenlos und selbstverständlich vertraulich. Aufgrund
der derzeitigen Pandemielage sind die Beratungen nur nach vorheriger
Terminabsprache möglich. Grundsätzlich handelt es sich aber um ein offenes
Angebot. Frauen entscheiden selbst, ob sie die Beratung persönlich, telefonisch
oder per E-Mail in Anspruch nehmen möchten. In den Räumlichkeiten des
Flemingtreff, einer Einrichtung für Gemeinwesenarbeit, mit dem Schwerpunkt auf
die Kinder- und Jugendarbeit, finden die Beratungen statt. Der Ort wurde so ausgewählt,
dass die Niederschwelligkeit, eine gute Erreichbarkeit, Anbindung von ÖPNV,
Anonym und eine angemessene, vertrauliche Atmosphäre sichergestellt sind.
Bereits
seit Ende 2020 berät die Allgemeine Frauenberatungsstelle Frauen im Kreis
Mettmann. Uns Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Mettmann war hierbei
wichtig, dass es sich um ein niederschwelliges Angebot für hilfesuchende Frauen
handelt. Lange Wegezeiten in die Kreisstadt sollten bei der Größe unseres
Kreisgebietes vermieden werden. Auch wollten wir eine offene Sprechstunde vor
Ort vorhalten, um die Niederschwelligkeit herzustellen. Nunmehr hat jede
Haanerin die Möglichkeit zeitnah und schnell das Hilfesystem innerhalb ihrer
eigenen Stadt zu nutzen oder aber auch, wer sich noch mehr Anonymität wünscht,
in die Nachbarstadt fahren zu können. Deshalb bietet Hilden die Sprechstunde
immer jeden zweiten Mittwoch eines Monats an. Das gilt natürlich auch
umgekehrt.
Das
Beratungsangebot selbst umfasst die Hilfe, Begleitung und Unterstützung in allen frauenspezifischen Anliegen, auch
bei rechtlichen und finanziellen Fragen in schwierigen Lebensumständen sowie
bei Behördenangelegenheiten. Das Spektrum reicht von kurzfristiger
Krisenintervention bis hin zu einer intensiven psychosozialen Begleitung. Ratsuchende
Frauen erhalten ebenso professionelle Hilfe und längerfristige Unterstützung,
wenn sie von häuslicher Gewalt betroffen sind oder andere Gewalterfahrungen
erlebt haben.
Die Allgemeine Frauenberatungsstelle wird durch das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen, sowie vom Kreis Mettmann gefördert. Natürlich gibt es
bereits in NRW eine Vielzahl von landesgeförderten Einrichtungen im
Frauenhilfenetz, wo sich von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen, Schutz,
Hilfe und Rat suchen können. Gewalt hat viele Gesichter. Frauenhäuser und
Fachberatungsstellen sind da u.a. als elementare Hilfestellung zu nennen. Eine
Allgemeine Frauenberatungsstelle im Kreis Mettmann vorzuhalten schließt eine
weitere Lücke im Frauenhilfenetz in unserer Region. Ein weiteres Frauenhaus im
Kreisgebiet zu installieren wäre nicht zielführend gewesen. Die Frauenhäuser
sind immer der letzte Ausweg für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder
und bieten insbesondere der gewünschten Zielgruppe, nämlich unsere eigenen
Frauen in den Kreisangehörigen Städten an der Stelle keine Hilfestellung.
Zudem muss es das Ziel sein, im Rahmen der
Gewaltschutzmaßnahmen nach Möglichkeit immer präventiv zu arbeiten. Gewalt soll
verhindert werden. Wenn Hilfsmaßnahmen erst greifen, wenn Frauen und Mädchen
bereits von Gewalt betroffen sind, dann ist dies nicht hilfreich, um auf lange
Sicht, die Fallzahlen zu reduzieren. Dabei geht es auch bei der Allgemeinen
Frauenberatungsstellen. Frauen sollen frühzeitig Hilfe in Anspruch nehmen
können, am besten, bevor es in einer Beziehung schwierig wird und im
schlimmsten Fall zu Gewaltübergriffen, auch mit Todesfolge kommt. Dies geht
aber nur über Aufklärungsarbeit, immer wieder darauf aufmerksam machen, über
Gewaltthemen sprechen und der Gesellschaft verdeutlichen, dass Gewalt keine
Privatsache ist, sondern uns alle angeht. Diverse Maßnahmen und Angebote sowohl
für die Bürgerinnen und Bürger in Haan, als auch für die Beschäftigten der
Stadtverwaltung Haan, werden innerhalb eines Kalenderjahres immer ausgearbeitet
und angeboten.
Beschlussvorschlag:
Der SIGA nimmt den Sachstandsbericht zur Frauenberatungsstelle zur Kenntnis.