Betreff
Haaner Coronahilfe
Vorlage
20/020/2021
Aktenzeichen
20-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Haan hat am 25.03.2021 beschlossen, ein Corona-Hilfsprogramm für kleine Haaner Gewerbebetriebe aufzulegen. Insgesamt steht hierfür ein Budget von 300.000 Euro zur Verfügung. Ziel des Programms ist, durch die wirtschaftliche Unterstützung der Begünstigten die erweiterte Grundversorgung der Haaner Bevölkerung sicherzustellen.

Antragsberechtigt sind u.a. alle Gewerbebetriebe (= selbstständige, nachhaltige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete gewerbliche Tätigkeit von natürlichen Personen und inhabergeführten Personen- und Kapitalgesellschaften) mit Sitz oder Hauptbetriebsstätte in Haan und maximal 10 vollzeitverrechneten (auf Basis einer 40-Stunden-Woche) in Haan angestellten Mitarbeitenden. Diese Gewerbebetriebe erbringen aktuell – und nach realistischer Prognose auch in 2021 und darüber hinaus – im Haupterwerb Leistungen unmittelbar für Haaner Bürger.

Für die Jahre 2019 und 2020 sind Einkommensnachweise vorzulegen und der Gewerbebetrieb muss bereits zum 01.01.2019 bestanden haben. Zudem darf der Gewinn / Überschuss im Jahr 2020 nicht mehr als 25.000 € betragen und muss pandemiebedingt geringer sein als im Jahr 2019.

Bei den Anspruchsvoraussetzungen wurde sich am Coronahilfsprogramm der Stadt Hilden orientiert, welches seit Anfang 2021 läuft. Die Antragsbearbeitung erfolgt durch das Team im Steueramt, welches für die praktische Umsetzung und Einzelfragen im Austausch mit den Hildener Kollegen steht.

Die Antragsfrist wurde auf den 30.06.2021 festgelegt, auch damit den Gremien vor der Sommerpause der Sachstand berichtet werden kann und ggf. Anpassungen bei der Hilfegewährung vorgenommen werden können.

 

Sachstand:

  • Bis zum 18.05.2021 sind 29 Anträge eingegangen, von denen sieben vollständig waren und positiv beschieden wurden / werden können.
  • Zwei Anträge wären abzulehnen, weil das Gewerbe erst im Laufe des Jahres 2019 begonnen wurde. Ob hier weitere Ablehnungsgründe vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, da weitergehende Unterlagen noch nicht nachgefordert wurden.
  • Vier Antragsteller erfüllen die Voraussetzungen nicht, weil z.B. das Gewerbe nicht in Haan ansässig ist, bereits abgemeldet ist oder es sich um Freiberufler handelt.
  • Ein Antragsteller würde nicht die volle Coronahilfe erhalten, weil der Gewinn 2019 auf 2020 um weniger als 2.750 € geringer ist.
  • Bei den übrigen Antragstellern wurden fehlende Unterlagen nachgefordert.

 

Insgesamt sind weniger Anträge eingegangen, als erwartet. Von den eingegangenen Anträgen kann bislang nur ein Viertel positiv entscheiden werden.

Fristverlängerung und Härtefallregelung:

Damit Haaner Gewerbetreibende weiterhin von der Coronahilfe profitieren können und das hierfür eingeplante Geld seinem vorgesehenen Zweck zugutekommt, wird die Antragsfrist bis zum 31.07.2021 verlängert.

Die Verwaltung wird für vorliegende und neu hinzu kommende Anträge im Rahmen einer Härtefallregelung die Anspruchsvoraussetzungen großzügiger auslegen: Hauptaugenmerk sollte dabei weiterhin auf das Ziel des Programms gelegt werden, nämlich durch die Zuschussgewährung gegenüber den Begünstigten die erweiterte Grundversorgung der Haaner Bevölkerung sicherzustellen.

Beispielsweise sollten Gewerbe, die erst im Laufe des Jahres 2019 ihren Betrieb aufgenommen haben, zuschussberechtigt sein, wenn sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen, ebenso wie Freiberufler, wenn diese in irgendeiner Art und Weise der erweiterten Grundversorgung der Haaner Bevölkerung dienen.

Information:

Der aktuelle Sachstand im Corona-Hilfsprogramm der Stadt Haan, die Fristverlängerung bis zum 31.07.2021 sowie die Härtefallregelung werden zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung:

Keine; für die Coronahilfe stehen Mittel i.H.v. 300.000 € im Haushaltsplan 2021 bereit.