Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Haan hat am 25.03.2021 beschlossen, ein
Corona-Hilfsprogramm für kleine Haaner Gewerbebetriebe aufzulegen. Insgesamt steht hierfür ein Budget von 300.000 Euro zur
Verfügung. Ziel des Programms ist, durch die wirtschaftliche Unterstützung der
Begünstigten die erweiterte Grundversorgung der Haaner Bevölkerung sicherzustellen.
Antragsberechtigt sind u.a. alle Gewerbebetriebe (=
selbstständige, nachhaltige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete gewerbliche
Tätigkeit von natürlichen Personen und inhabergeführten Personen- und
Kapitalgesellschaften) mit Sitz oder Hauptbetriebsstätte in Haan und maximal 10
vollzeitverrechneten (auf Basis einer 40-Stunden-Woche) in Haan angestellten
Mitarbeitenden. Diese Gewerbebetriebe erbringen aktuell – und nach realistischer
Prognose auch in 2021 und darüber hinaus – im Haupterwerb Leistungen
unmittelbar für Haaner Bürger.
Für die Jahre 2019 und 2020 sind Einkommensnachweise vorzulegen und der
Gewerbebetrieb muss bereits zum 01.01.2019 bestanden haben. Zudem darf der
Gewinn / Überschuss im Jahr 2020 nicht mehr als 25.000 € betragen und muss
pandemiebedingt geringer sein als im Jahr 2019.
Bei den Anspruchsvoraussetzungen wurde sich am
Coronahilfsprogramm der Stadt Hilden orientiert, welches seit Anfang 2021
läuft. Die Antragsbearbeitung
erfolgt durch das Team im Steueramt, welches für die praktische Umsetzung und
Einzelfragen im Austausch mit den Hildener Kollegen steht.
Die Antragsfrist wurde auf den 30.06.2021 festgelegt, auch damit den
Gremien vor der Sommerpause der Sachstand berichtet werden kann und ggf.
Anpassungen bei der Hilfegewährung vorgenommen werden können.
Sachstand:
- Bis zum 18.05.2021 sind 29 Anträge eingegangen,
von denen sieben vollständig waren und positiv beschieden wurden / werden
können.
- Zwei Anträge wären abzulehnen, weil das
Gewerbe erst im Laufe des Jahres 2019 begonnen wurde. Ob hier weitere
Ablehnungsgründe vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, da
weitergehende Unterlagen noch nicht nachgefordert wurden.
- Vier Antragsteller erfüllen die
Voraussetzungen nicht, weil z.B. das Gewerbe nicht in Haan ansässig ist, bereits
abgemeldet ist oder es sich um Freiberufler handelt.
- Ein Antragsteller würde nicht die volle
Coronahilfe erhalten, weil der Gewinn 2019 auf 2020 um weniger als 2.750 €
geringer ist.
- Bei den übrigen Antragstellern wurden
fehlende Unterlagen nachgefordert.
Insgesamt sind weniger Anträge eingegangen, als erwartet. Von den
eingegangenen Anträgen kann bislang nur ein Viertel positiv entscheiden werden.
Fristverlängerung und Härtefallregelung:
Damit Haaner Gewerbetreibende weiterhin von der Coronahilfe profitieren
können und das hierfür eingeplante Geld seinem vorgesehenen Zweck zugutekommt,
wird die Antragsfrist bis zum 31.07.2021 verlängert.
Die Verwaltung wird für vorliegende und neu hinzu kommende Anträge im
Rahmen einer Härtefallregelung die Anspruchsvoraussetzungen großzügiger
auslegen: Hauptaugenmerk sollte dabei weiterhin auf das Ziel des Programms
gelegt werden, nämlich durch die Zuschussgewährung gegenüber den Begünstigten die
erweiterte Grundversorgung der Haaner Bevölkerung sicherzustellen.
Beispielsweise sollten Gewerbe, die erst im Laufe des Jahres 2019 ihren
Betrieb aufgenommen haben, zuschussberechtigt sein, wenn sie die übrigen
Voraussetzungen erfüllen, ebenso wie Freiberufler, wenn diese in irgendeiner
Art und Weise der erweiterten Grundversorgung der Haaner Bevölkerung dienen.
Information:
Der aktuelle Sachstand im Corona-Hilfsprogramm der Stadt Haan, die Fristverlängerung bis zum 31.07.2021 sowie die Härtefallregelung werden zur Kenntnis genommen.
Finanz. Auswirkung:
Keine; für die Coronahilfe stehen Mittel i.H.v. 300.000 € im Haushaltsplan 2021 bereit.