Betreff
OGS Gruiten
Kooperationsvereinbarung
Vorlage
40/014/2021
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Rates vom 25.03.2021 wurde die städt. Trägerschaft für die                     Offene Ganztagsschule an der Gemeinschaftsgrundschule Gruiten beschlossen. Gleichzeitig wurde zugesagt, für den letzten Sitzungszyklus vor den Sommerferien                                  eine Kooperationsvereinbarung vorzulegen.

 

Der Entwurf der zwischen Verwaltung und Schulleitung abgestimmten Kooperationsvereinbarung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Er orientiert sich an der bereits für den Standort der Don-Bosco-Schule bestehenden Vereinbarung. Eine Übersicht der Personalkosten wird derzeit zwischen Verwaltung und Träger abgestimmt. Hierzu bedarf es noch abschließender Informationen durch die ev. Kirche. Es ist vorgesehen, zum Ausschuss für Digitalisierung, Organisation und Personal eine Übersicht vorzulegen. Bei dem überzuleitenden Personal ist wie folgt zu unterscheiden:

 

 

 

1.            OGS-Personal für den rhythmisierten und additiven Ganztag

 

In der Kooperationsvereinbarung wurde der in den politischen Beratungen bereits für die Standorte Unterhaan und Don-Bosco festgelegte Standard zugrunde gelegt, d.h. pro 25 Kinder grundsätzlich jeweils 1 Erzieherstelle und 1 Ergänzungskraft mit jeweils 28 Std. Bei 112 am Schulstandort Gruiten zu erwartenden OGS-Kindern zum Schuljahr 2021/22 bedeutet das jeweils 125 Stunden für Erzieher/innen und Ergänzungskräfte. Im Rahmen der Überleitung stehen hierfür Stellenanteile im Umfang von 109,5 Stunden für Erzieher/innen und 149,5 für Ergänzungskräfte zur Verfügung, hiervon sind jedoch 25,5 Erzieher/stunden durch Elternzeit aktuell vakant. Eine befristete Nachbesetzung wird in Abstimmung zwischen OGS-Leitung und Verwaltung unter Berücksichtigung weiterer absehbarer Vakanzen durch Renteneintritte entschieden.   

 

2.            Personal in der „Schule von acht bis eins“

 

Diese Personalkosten sind bisher ohne städt. Eigenanteil vom Träger aufgewendet worden. Eine Refinanzierung erfolgte durch den Landeszuschuss „Betreuungspauschale“ in Höhe von 7.500 €/Schuljahr sowie vom OGS-Träger in eigener Verantwortung festgelegte Elternbeiträge in Höhe von zuletzt                               58 €/Kind/Monat. Die Stellenanteile im Umfang von 17,75 Std. unterliegen auch dem Betriebsübergang, ebenso die Übernahme der zwischen Kirche und Eltern dahingehend abgeschlossenen Betreuungsverträge. 

 

3.            Hauswirtschaftskräfte

Diese Personalkosten wurden ebenfalls ohne städtischen Eigenanteil ausschließlich durch die Verpflegungsbeiträge der Eltern getragen, die aktuell bei 70 €/Kind/Monat liegen. Auch hier gilt der Betriebsübergang sowohl im Hinblick auf das Personal als auch auf die zwischen Eltern und Kirche abgeschlossenen Verträge mit den Eltern.

 

Sowohl für den Bereich „Schule von 8-1“ als auch für die Hauswirtschaftskräfte wird weiterhin mit einer vollständigen Refinanzierung der entstehenden Kosten durch die Elternbeiträge gerechnet.

 

 

Sach- und Overheadkosten

Die Verwaltung geht davon aus, dass im Zeitraum vom 01.08. – 31.12.2021 keine zusätzlichen Kosten im Bereich der Sachkosten anfallen. Für das Haushaltsjahr 2022 wird ein entsprechender Ansatz im einzubringenden Haushalt gebildet.

 

Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass alle mit der Übernahme verbundenen Querschnittsaufgaben mit dem vorhandenen städt. Personal zu leisten sind, so dass auch in diesem Bereich keine zusätzlichen Kosten einzukalkulieren sind.

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der städtischen Trägerschaft an der Offenen Ganztagsschule (OGS) der Gemeinschaftsgrundschule Gruiten eine Kooperationsvereinbarung entsprechend Anlage 1 zu dieser Vorlage abzuschließen.