Sachverhalt:
Im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen wurde auf den gemeinsamen Antrag von CDU-, SPD-, GAL-
und FDP-Fraktion ein Förderbudget in Höhe 80.000 € für die Kitas in freier
Trägerschaft jeweils für das Haushaltsjahr 2021 und die mittelfristige
Finanzplanung beschlossen, um durch frühzeitige musikalische Bildung die
Entwicklung der Kinder und ihrer Persönlichkeit zusätzlich zu fördern. Gleiche
Bildungsangebote sollen auch in Kitas mit städtischer Trägerschaft vorgehalten
werden. Gleichzeitig wurde der Auftrag an die Verwaltung erteilt,
Förderbedingungen zu erarbeiten, welche insbesondere Wert auf eine
Zusammenarbeit mit anerkannten bzw. etablierten Partnern legen.
Der Entwurf der
Förderrichtlinien incl. Anlagen wurde in enger Abstimmung mit der Kämmerei
erarbeitet. Dreh- und Angelpunkt ist die Erarbeitung schlüssiger Konzepte für
die einzelnen Kitas durch die Träger. Hierzu werden ebenso wie zur Wahl der
Kooperationspartnerschaften keinerlei Vorgaben seitens der Verwaltung gemacht,
außer dass die zusätzlichen Angebote in den Kitas die musikalisch-künstlerische
Bildung beinhalten müssen. Es ist geplant, das Förderbudget nicht gleichmäßig
auf alle Kitas zu verteilen, sondern den individuellen Förderbetrag vielmehr
von der Größe der jeweiligen Kita abhängig zu machen. Der Berechnungsschlüssel
ist demnach die Zahl der Gruppen je Kita.
Um schon vor der
Beschlussfassung durch den JHA erste Schritte im Kooperationsprozess zu
ermöglichen, wurde der Entwurf der Förderrichtlinien am 7. Mai 2021 an die
Kita-Träger, die Kitas sowie die Musikschule versandt. Es wurde ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass einer Entscheidung des JHA damit nicht vorgegriffen
wird.
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung musikalisch-künstlerischer Angebote in den
Kindertagesstätten auf Haaner Stadtgebiet entsprechend der Anlage. Auf dieser
Basis wird das Förderbudget für musikalisch-künstlerische Bildungsangebote an
die Kitas freier Träger verteilt.
Finanz. Auswirkung:
Jährlich 80.000 €
für die Träger freier Kitas (entspricht 1.428 € je Kita-Gruppe - 80.000 €/56
Gruppen) zzgl. 15.708 € (1.428 € x 11 städtische Kita-Gruppen), insgesamt somit
95.708 € jährlich (im Haushaltsjahr 2021 ff veranschlagt)