Betreff
Budget musikalisch-künstlerisches Bildungsangebot
Vorlage
51/012/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde auf den gemeinsamen Antrag von CDU-, SPD-, GAL- und FDP-Fraktion ein Förderbudget in Höhe 80.000 € für die Kitas in freier Trägerschaft jeweils für das Haushaltsjahr 2021 und die mittelfristige Finanzplanung beschlossen, um durch frühzeitige musikalische Bildung die Entwicklung der Kinder und ihrer Persönlichkeit zusätzlich zu fördern. Gleiche Bildungsangebote sollen auch in Kitas mit städtischer Trägerschaft vorgehalten werden. Gleichzeitig wurde der Auftrag an die Verwaltung erteilt, Förderbedingungen zu erarbeiten, welche insbesondere Wert auf eine Zusammenarbeit mit anerkannten bzw. etablierten Partnern legen.

 

Der Entwurf der Förderrichtlinien incl. Anlagen wurde in enger Abstimmung mit der Kämmerei erarbeitet. Dreh- und Angelpunkt ist die Erarbeitung schlüssiger Konzepte für die einzelnen Kitas durch die Träger. Hierzu werden ebenso wie zur Wahl der Kooperationspartnerschaften keinerlei Vorgaben seitens der Verwaltung gemacht, außer dass die zusätzlichen Angebote in den Kitas die musikalisch-künstlerische Bildung beinhalten müssen. Es ist geplant, das Förderbudget nicht gleichmäßig auf alle Kitas zu verteilen, sondern den individuellen Förderbetrag vielmehr von der Größe der jeweiligen Kita abhängig zu machen. Der Berechnungsschlüssel ist demnach die Zahl der Gruppen je Kita.

 

Um schon vor der Beschlussfassung durch den JHA erste Schritte im Kooperationsprozess zu ermöglichen, wurde der Entwurf der Förderrichtlinien am 7. Mai 2021 an die Kita-Träger, die Kitas sowie die Musikschule versandt. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass einer Entscheidung des JHA damit nicht vorgegriffen wird.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung musikalisch-künstlerischer Angebote in den Kindertagesstätten auf Haaner Stadtgebiet entsprechend der Anlage. Auf dieser Basis wird das Förderbudget für musikalisch-künstlerische Bildungsangebote an die Kitas freier Träger verteilt.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Jährlich 80.000 € für die Träger freier Kitas (entspricht 1.428 € je Kita-Gruppe - 80.000 €/56 Gruppen) zzgl. 15.708 € (1.428 € x 11 städtische Kita-Gruppen), insgesamt somit 95.708 € jährlich (im Haushaltsjahr 2021 ff veranschlagt)