Sachverhalt:
Das Kinderparlament
ist erstmalig im Jahr 2020 gewählt worden. Das erste Jahr soll für die
Parlamentarier als Pilotphase gestaltet werden. Die Corona-Pandemie hat für die
Arbeit im Kinderparlament viele Einschränkungen mitgebracht. Trotz der
schwierigen Situation fanden Arbeitskreistreffen in digitaler Form statt, um
wenigstens etwas Kontakt zu den Parlamentariern aufzubauen und zu halten. Dies
wurde von den Parlamentariern zum größten Teil angenommen. Es ergab sich die
Möglichkeit, dass ein paar Ideen aufgegriffen werden konnten und sich daraus
ein paar Aktionen entwickelt haben. Dennoch ist das Arbeiten auf Distanz mit
Kindern in dem Alter, die sich noch nicht kennen, ein längerer Prozess, der im
persönlichen Kontakt einfacher zu gestalten gewesen wäre. Davon abgesehen ist
es teilweise an den technischen Möglichkeiten gescheitert.
Das Kinderparlament
konnte die Arbeit in der Form, wie es angedacht war, noch nicht in Gänze realisieren.
Die Kinder haben noch nicht die Möglichkeit gehabt, einen realistischen
Einblick in die Arbeit des Kinderparlamentes zu bekommen bzw. sich damit
auseinanderzusetzen, was es bedeutet, ein/e Kinderparlamentarier/in zu sein.
Sie konnten noch nicht genug Erfahrungen sammeln. Mindestens ein halbes Jahr
haben die Parlamentarier/innen durch die Pandemie verloren, und wie es in nächster
Zeit weitergeht, ist auch noch nicht abzusehen.
Dass es eine
kürzere Wahlperiode sein wird als die darauffolgenden, war klar, allerdings
konnte man nicht absehen, dass es sich effektiv nur um wenige Monate handeln
würde.
Die Option, die
aktuelle Legislaturperiode bis zum Jahr 2023 zu verlängern, wurde in einer
„Blitzumfrage“ von 90 % der Kinder ausdrücklich begrüßt. So können sie ihre
Erfahrungen weiter sammeln, eigene Ideen entwickeln, Beschlüsse fassen und
diese umsetzen oder auf den Weg bringen. Durch die Coronaschutzverordnung
wurden die Möglichkeiten sehr eingeschränkt. Die Kinder hatten und haben mit
vielen anderen besonderen Einflüssen zu kämpfen, so dass die Arbeit im
Parlament teilweise als zusätzliche Belastung anfiel und somit die Kinder vor große
Herausforderungen gestellt wurden und werden.
Eine Planung von
Neuwahlen würde sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, und ab Juli müssten die
Vorbereitungen beginnen. Das bedeutet, dass Arbeitskreise, Sitzungen und
Treffen parallel stattfinden müssten, ohne dass die Kinder im Vorfeld richtig
mit ihrer Arbeit begonnen haben.
Falls sich doch
Kinder entscheiden sollten, auszusteigen, kann auf die Nachrückerliste zurückgegriffen
werden, um Kinder ins Parlament holen. Genauso wäre es möglich, wenn Kinder durch
den Schulwechsel die Schule verlassen, dass Kinder von den Nachrücklisten der
jeweiligen Schule hinzugezogen werden können.
Auch in Erkrath und
Hilden wurden die Wahlen im letzten Jahr schon um ein weiteres Jahr verschoben,
um den Kindern eine längere Legislaturperiode zu ermöglichen.
Daher schlägt die Verwaltung vor, die Wahlperiode für das Kinderparlament zu verlängern.
Beschlussvorschlag:
Der JHA empfiehlt
HFA und Rat, die Satzung und die Wahlordnung des Kindesparlamentes zu ändern
wie folgt:
Satzung des
Kinderparlamentes der Stadt Haan |
|
alt |
neu |
§ 3 Wahl des Kinderparlamentes
(1) Die
Wahl findet alle zwei Jahre statt. Die erste Wahl ist eine Pilotphase (1
Jahr). |
§ 3 Wahl des Kinderparlamentes
(1) Die
Wahl findet alle zwei Jahre statt. Die erste Wahl ist eine Pilotphase (Drei
Jahre). |
Wahlordnung des
Kinderparlamentes der Stadt Haan |
|
alt |
neu |
§ 1 Zusammensetzung und Amtszeit
(2) Die Amtszeit des
Kinderparlaments beträgt zwei Jahre mit Option auf Verlängerung. Das erste Jahr
November 2020 – November 2021 wird als Pilotphase gesehen und danach gibt es
Neuwahlen.
|
§ 1 Zusammensetzung und Amtszeit
(2) Die Amtszeit des Kinderparlaments beträgt
zwei Jahre mit Option auf Verlängerung. Die erste Wahlperiode (ab November 2020) beträgt
drei Jahre. |
Finanzielle Auswirkungen:
keine