Betreff
Satzungsänderung Kinderparlament
Vorlage
51/019/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Kinderparlament ist erstmalig im Jahr 2020 gewählt worden. Das erste Jahr soll für die Parlamentarier als Pilotphase gestaltet werden. Die Corona-Pandemie hat für die Arbeit im Kinderparlament viele Einschränkungen mitgebracht. Trotz der schwierigen Situation fanden Arbeitskreistreffen in digitaler Form statt, um wenigstens etwas Kontakt zu den Parlamentariern aufzubauen und zu halten. Dies wurde von den Parlamentariern zum größten Teil angenommen. Es ergab sich die Möglichkeit, dass ein paar Ideen aufgegriffen werden konnten und sich daraus ein paar Aktionen entwickelt haben. Dennoch ist das Arbeiten auf Distanz mit Kindern in dem Alter, die sich noch nicht kennen, ein längerer Prozess, der im persönlichen Kontakt einfacher zu gestalten gewesen wäre. Davon abgesehen ist es teilweise an den technischen Möglichkeiten gescheitert.

 

Das Kinderparlament konnte die Arbeit in der Form, wie es angedacht war, noch nicht in Gänze realisieren. Die Kinder haben noch nicht die Möglichkeit gehabt, einen realistischen Einblick in die Arbeit des Kinderparlamentes zu bekommen bzw. sich damit auseinanderzusetzen, was es bedeutet, ein/e Kinderparlamentarier/in zu sein. Sie konnten noch nicht genug Erfahrungen sammeln. Mindestens ein halbes Jahr haben die Parlamentarier/innen durch die Pandemie verloren, und wie es in nächster Zeit weitergeht, ist auch noch nicht abzusehen.

 

Dass es eine kürzere Wahlperiode sein wird als die darauffolgenden, war klar, allerdings konnte man nicht absehen, dass es sich effektiv nur um wenige Monate handeln würde.

Die Option, die aktuelle Legislaturperiode bis zum Jahr 2023 zu verlängern, wurde in einer „Blitzumfrage“ von 90 % der Kinder ausdrücklich begrüßt. So können sie ihre Erfahrungen weiter sammeln, eigene Ideen entwickeln, Beschlüsse fassen und diese umsetzen oder auf den Weg bringen. Durch die Coronaschutzverordnung wurden die Möglichkeiten sehr eingeschränkt. Die Kinder hatten und haben mit vielen anderen besonderen Einflüssen zu kämpfen, so dass die Arbeit im Parlament teilweise als zusätzliche Belastung anfiel und somit die Kinder vor große Herausforderungen gestellt wurden und werden.

 

Eine Planung von Neuwahlen würde sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, und ab Juli müssten die Vorbereitungen beginnen. Das bedeutet, dass Arbeitskreise, Sitzungen und Treffen parallel stattfinden müssten, ohne dass die Kinder im Vorfeld richtig mit ihrer Arbeit begonnen haben.

 

Falls sich doch Kinder entscheiden sollten, auszusteigen, kann auf die Nachrückerliste zurückgegriffen werden, um Kinder ins Parlament holen. Genauso wäre es möglich, wenn Kinder durch den Schulwechsel die Schule verlassen, dass Kinder von den Nachrücklisten der jeweiligen Schule hinzugezogen werden können.

 

Auch in Erkrath und Hilden wurden die Wahlen im letzten Jahr schon um ein weiteres Jahr verschoben, um den Kindern eine längere Legislaturperiode zu ermöglichen.

Daher schlägt die Verwaltung vor, die Wahlperiode für das Kinderparlament zu verlängern.

Beschlussvorschlag:

 

Der JHA empfiehlt HFA und Rat, die Satzung und die Wahlordnung des Kindesparlamentes zu ändern wie folgt:

 

Satzung des Kinderparlamentes der Stadt Haan

alt

neu

§ 3

Wahl des Kinderparlamentes

 

(1)  Die Wahl findet alle zwei Jahre statt. Die erste Wahl ist eine Pilotphase (1 Jahr).

§ 3

Wahl des Kinderparlamentes

 

(1)   Die Wahl findet alle zwei Jahre statt. Die erste Wahl ist eine Pilotphase (Drei Jahre).

Wahlordnung des Kinderparlamentes der Stadt Haan

alt

neu

§ 1

Zusammensetzung und Amtszeit

 

(2)   Die Amtszeit des Kinderparlaments beträgt zwei Jahre mit Option auf Verlängerung.

Das erste Jahr November 2020 – November 2021 wird als Pilotphase gesehen und danach gibt es Neuwahlen.

 

§ 1

Zusammensetzung und Amtszeit

 

(2) Die Amtszeit des Kinderparlaments beträgt zwei Jahre mit Option auf Verlängerung.

Die erste Wahlperiode (ab November 2020) beträgt drei Jahre.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine