Betreff
Kinder-und Jugendförderplan 2021-2025
Vorlage
51/021/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Begriff „Jugendförderung“ umfasst die vier Pflichtaufgaben der Jugendhilfe nach den §§ 11 – 14 SGB VIII:

 

- § 11 SGB VIII Jugendarbeit

- § 12 SGB VIII Förderung der Jugendverbände

- § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit

- § 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

 

Um die Bedeutung dieser Pflichtaufgaben herauszustellen, fordert der Gesetzgeber jeweils bezogen auf eine Legislaturperiode, einen Plan zu erstellen, der den Bestand und die Bedarfe an Einrichtungen, Diensten, Veranstaltungen und Fachkräften ermittelt und somit den konzeptionellen Rahmen der Aufgaben der Jugendförderung bietet.

An diesem Rahmen, der auch die Leitziele formuliert, orientiert sich dann die laufende Jugendhilfeplanung und die jährliche Haushaltplanberatung, um die Umsetzung sicherzustellen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der JHA der Stadt Haan beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2021 – 2025.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine