hier: Betrachtung der Rathauskurve als Bestandteil einer ganzheitlichen Innenstadtentwicklung; Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzepts und Betrachtung städtebaulicher Zusammenhänge
Sachverhalt:
Hintergrund:
Der Rat der Stadt Haan hat die Verwaltung
in der Sitzung vom 29.10.2020 (Vorlage: 60/073/2020) beauftragt, Wege zur Entwicklung der Rathauskurve
aufzuzeigen, unter Berücksichtigung baurechtlicher Aspekte, des
Einzelhandelskonzeptes und des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK). Dieser
Auftrag ist als direkte Folge aus der Entscheidung des Rats für die Errichtung
eines neuen Rathauses am Standort „Windhövel“ zu bewerten.
Das Einzelhandelskonzept der Stadt Haan
wurde zuletzt im Jahr 2013 aktualisiert. Zu diesem Zeitpunkt war die Ansiedlung
eines innerstädtischen Einkaufcenters im Bereich „Windhövel“ planerisches Ziel.
Auch im Rahmen der Erstellung des InHK (beschlossen im Jahr 2015) wurde eine
großflächige Einzelhandelsansiedlung an dieser Stelle berücksichtigt.
Die genannten Entwicklungen (Aufgabe Pläne
Einkaufscenter, Ansiedlung Rathaus im Bereich Windhövel) waren auch zum
Zeitpunkt der Auslobung und der Durchführung des
städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs im Jahr 2017 noch nicht
abzusehen.
Parallel zu derartigen
Standortentscheidungen, die die Strukturen in der Innenstadt maßgeblich
beeinflussen können, unterliegt der Einzelhandel, der die prägende
Hauptfunktion der Innenstädte darstellt, weiterhin einer deutlichen Dynamik,
die im letzten Jahr durch die Corona-Pandemie weiter katalysiert wurde.
Sachverhalt:
Eine Auseinandersetzung mit sog. „Potenzialflächen“ im
Innenstadtbereich, wie der Rathauskurve, ist nur im Rahmen einer funktional-
und städtebaulich-integrierten Betrachtung möglich und auch unabdingbar.
Deshalb wird eine Beteiligung externer
Fachplaner- bzw. -gutachter beabsichtigt, um die oben genannten
Rahmenbedingungen und Faktoren in einen Gesamtzusammenhang zu bringen und um
auf diese Art und Weise Entwicklungsziele im Sinne des InHK zu erarbeiten.
Zentrenfunktion der Innenstadt
Zunächst ist die Fortschreibung des
Einzelhandelsgutachtens für die Innenstadt erforderlich. Hierbei sind seitens
des Gutachters insbesondere die Rahmenbedingungen und Entwicklungen für den
Einzelhandelsstandort Haan sowie die Nachfrageanalyse zu den
einzelhandelsrelevanten Kaufkraftdaten, die Aussagen zur Kaufkraftentwicklung
und zur Einzelhandelszentralität zu aktualisieren. Hierauf aufbauend sind u.a.
folgende Fragestellungen zu klären:
·
Wie
wirkt sich das neue Rathaus am Windhövel auf die angrenzenden
Einzelhandelslagen und Laufwege aus?
·
Wie
wirkt sich der fortlaufende Strukturwandel im Einzelhandel, auch vor dem
Hintergrund der Pandemiefolgen, zukünftig auf die Einzelhandelslagen in der
Innenstadt aus?
·
Wie
wirkt sich die Umsetzung des integrierten Handlungskonzept Innenstadt Haan
(InHk) auf den Einzelhandel aus?
Auf dieser Grundlage sind dann weitere
handels- bzw. nutzungsbezogene Fragestellungen zu prüfen, wie z.B.
·
Wie
kann sich die Haaner Innenstadt zukünftig positionieren?
·
Ist
perspektivisch in den Bereichen südlich der Kaiserstraße z.B. am ehemaligen
Post-Standort Ecke Martin-Luther-Straße/Kaiserstr. eine Einzelhandelsansiedlung
sinnvoll und wenn ja welche?
·
Ist
eine Einzelhandelsentwicklung an der Rathauskurve insbesondere im Sortiment
Nahrungs- und Genussmittel erstrebenswert und wenn ja welche?
·
Welche
sonstigen innenstadtaffinen Nutzungen wären an diesem Standort denkbar?
·
Welche
Auswirkungen wären bei Ansiedlung eines neuen Supermarktes auf den bestehenden
Rewe-Markt an der Dieker Str. zu erwarten?
Städtebauliche Rückkopplung
In einem dritten Schritt soll dann eine
Rückkopplung erfolgen, um alle geschilderten Entwicklungen in einen
städtebaulichen Gesamtkontext zu bringen.
Denn insbesondere im weiteren
Planungsprozess für das mit Abstand größte Teilprojekt des InHK, dem Neuen
Markt und auch für das Teilprojekt „Fußgängerzone“ können sich aus geänderten
Rahmenbedingungen zusätzliche Erfordernisse ergeben, die es bei der Umsetzung
zu berücksichtigen gilt.
So ist aus Sicht der Verwaltung die
Einbindung von planerischen Zielvorstellungen, welche sich u.a. aus der
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes samt Betrachtung der
Potenzialstandorte (insbesondere Rathauskurve) sowie dem Rathausneubau ergeben
in das städtebaulich-freiraumplanerische Gesamtkonzept erforderlich, um mit der
Umsetzung des InHK den gewünschten Effekt der Standortverbesserung und der
Attraktivierung der Haaner Innenstadt zu erreichen.
Hierzu zählt im weiteren Verlauf unter
anderem auch die Entwicklung städtebaulicher (Alternativ-)Varianten für die
Rathauskurve.
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung wird kurzfristig ein Gutachter- und Planungsbüro mit der Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens für die Innenstadt und der Erarbeitung von Aussagen und Planungszielen insbesondere für die Rathauskurve beauftragen.
Zudem beabsichtigt die Verwaltung ein Architektur- bzw. Städtebaubüro zu beauftragen, um mit Hilfe einer Analyse- und Rahmenplanung, welche insbesondere auch die Ergebnisse aus der vorgenannten Untersuchung mit einbezieht, einen Gesamtkontext für die Innenstadt herzustellen. Die Ergebnisse sollen in die weitere Umsetzung des InHK einfließen und der Gutachter den weiteren Abstimmungsprozess begleiten. Zudem sollen durch den Gutachter städtebauliche Aussagen und Varianten für eine zukünftige Bebauung und Nutzung der Flächen im Bereich der Rathauskurve erarbeitet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Finanz. Auswirkung:
Die Finanzmittel für eine Beauftragung
externer Gutachter bzw. Fachplaner stehen zur Umsetzung des Vorhabens zur
Verfügung. Die Verwaltung schätzt die Gesamtkosten auf rd. 60.000 Euro:
Fortschreibung Einzelhandelskonzept
inkl. Aussagen zu Potentialstandorten: 20.000
Euro
(Produkt „Räumliche Planung und
Entwicklung“: 090110529190)
Städtebauliche Gesamtbetrachtung unter
Berücksichtigung
des InHks und der Erfordernisse des
Einzelhandels und
sonstiger innenstadtaffiner Nutzungen sowie
Begleitung des
weiteren Umsetzungsprozesses des InHks: 40.000
Euro
(Produkt „Räumliche Planung und
Entwicklung“: 090110529190)