Begründung:
Gemäß
§§ 40, 46b des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein- Westfalen
(Kommunalwahlgesetz - KWahIG) hat der neue Rat nach Vorprüfung durch den
Wahlprüfungsausschuss (WPA) unverzüglich über die Einsprüche sowie über die
Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen. Entsprechendes gilt aufgrund
des § 2 Abs. 3 der Satzung des Senior(inn)enbeirats der Stadt Haan für die Wahl
zum Senior(inn)enbeirat. Die notwendige Vorprüfung hat am 01. 12. 2009 der WPA
durchgeführt (vgl. hierzu die beigefügte Niederschrift der WPA-Sitzung).
Die Vorprüfung hat zu
folgenden Ergebnissen geführt:
1. Die Wählbarkeit aller Kandidaten für das Amt des
Bürgermeisters sowie des Rates und Senior(inn)enbeirats ergab sich aus den
vorgelegten Unterlagen.
2.
Unregelmäßigkeiten
bei der Wahl oder bei der Wahlhandlung wurden weder behauptet noch
festgestellt.
3.
Die
Feststellung der Wahlergebnisse bei der Bürgermeister- und Ratswahl ist nicht
zu beanstanden.
4.
Zur
Feststellung des Wahlergebnisses bei der Senior(inn)enbeiratswahl findet eine
erneute Sitzung des Wahlprüfungsausschusses (WPA) statt. Hierzu legt die
Verwaltung die Korrespondenz mit der Aufsichtsbehörde und deren erneute
Stellungnahme zu der korrekturbedürftigen Anlage 8 unter Berücksichtigung der
in der Sitzung des WPA am 01.12.2009 vertretenen Auffassungen ein.
5. Die Wahlergebnisse und Hinweise auf
Einspruchsmöglichkeiten wurden ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß
§ 46e KWahlG darf der Bürgermeister an der Beratung und Entscheidung der
Vertretung über die Gültigkeit seiner Wahl nicht mitwirken. Dahingegen hat der
Bürgermeister beim Beschluss des Rates über die Gültigkeit der Wahl des Rates
und Senior(inn)enbeirats der Stadt Haan am 30. August 2009 volles Beratungs-
und Stimmrecht. Ferner sind gemäß § 40 Abs. 2 KWahlG die Mitglieder des Rates
der Stadt Haan nicht gehindert, an der Entscheidung über die Gültigkeit der
Wahl des Rates der Stadt Haan mitzuwirken, auch wenn sich die Feststellung im
Einzelfall auf ihre Wahl erstreckt.
Beschlussvorschlag:
1. Es wird festgestellt, dass der in der Wahl am 30. August 2009 zum Bürgermeister der Stadt Haan gewählte Kandidat Knut vom Bovert wählbar war und dass weder bei der Vorbereitung der Wahl noch bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, dass die Feststellung des Wahlergebnisses nicht zu beanstanden ist und dass Einsprüche gegen die Wahl nicht erhoben wurden. Die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Haan am 30. 08. 2009 wird daher für gültig erklärt.
2. Es wird festgestellt, dass alle an der Wahl am 30. August 2009 in den Rat der Stadt Haan gewählten Vertreter(innen) wählbar waren, dass weder bei der Vorbereitung der Wahl noch bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, dass die Feststellung des Wahlergebnisses nicht zu beanstanden ist und dass Einsprüche gegen die Wahl nicht erhoben wurden. Die Wahl zum Rat der Stadt Haan am 30. 08. 2009 wird daher für gültig erklärt.