Betreff
Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister, Rat -und Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan am 30.08.2009
Vorlage
32-2/001/2009
Art
Beschlussvorlage

 

 Begründung:

 

Gemäß §§ 40, 46b des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein- Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahIG) hat der neue Rat nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss (WPA) unverzüglich über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen. Entsprechendes gilt aufgrund des § 2 Abs. 3 der Satzung des Senior(inn)enbeirats der Stadt Haan für die Wahl zum Senior(inn)enbeirat. Die notwendige Vorprüfung hat am 01. 12. 2009 der WPA durchgeführt (vgl. hierzu die beigefügte Niederschrift der WPA-Sitzung).

 

Die Vorprüfung hat zu folgenden Ergebnissen geführt:

1.     Die Wählbarkeit aller Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters sowie des Rates und Senior(inn)enbeirats ergab sich aus den vorgelegten Unterlagen.

2.      Unregelmäßigkeiten bei der Wahl oder bei der Wahlhandlung wurden weder behauptet noch festgestellt.

3.      Die Feststellung der Wahlergebnisse bei der Bürgermeister- und Ratswahl ist nicht zu beanstanden.

4.      Zur Feststellung des Wahlergebnisses bei der Senior(inn)enbeiratswahl findet eine erneute Sitzung des Wahlprüfungsausschusses (WPA) statt. Hierzu legt die Verwaltung die Korrespondenz mit der Aufsichtsbehörde und deren erneute Stellungnahme zu der korrekturbedürftigen Anlage 8 unter Berücksichtigung der in der Sitzung des WPA am 01.12.2009 vertretenen Auffassungen ein.

5.     Die Wahlergebnisse und Hinweise auf Einspruchsmöglichkeiten wurden ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Gemäß § 46e KWahlG darf der Bürgermeister an der Beratung und Entscheidung der Vertretung über die Gültigkeit seiner Wahl nicht mitwirken. Dahingegen hat der Bürgermeister beim Beschluss des Rates über die Gültigkeit der Wahl des Rates und Senior(inn)enbeirats der Stadt Haan am 30. August 2009 volles Beratungs- und Stimmrecht. Ferner sind gemäß § 40 Abs. 2 KWahlG die Mitglieder des Rates der Stadt Haan nicht gehindert, an der Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Rates der Stadt Haan mitzuwirken, auch wenn sich die Feststellung im Einzelfall auf ihre Wahl erstreckt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Es wird festgestellt, dass der in der Wahl am 30. August 2009 zum Bürgermeister der Stadt Haan gewählte Kandidat Knut vom Bovert wählbar war und dass weder bei der Vorbereitung der Wahl noch bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, dass die Feststellung des Wahlergebnisses nicht zu beanstanden ist und dass Einsprüche gegen die Wahl nicht erhoben wurden. Die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Haan am 30. 08. 2009 wird daher für gültig erklärt.

 

2. Es wird festgestellt, dass alle an der Wahl am 30. August 2009 in den Rat der Stadt Haan gewählten Vertreter(innen) wählbar waren, dass weder bei der Vorbereitung der Wahl noch bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, dass die Feststellung des Wahlergebnisses nicht zu beanstanden ist und dass Einsprüche gegen die Wahl nicht erhoben wurden. Die Wahl zum Rat der Stadt Haan am 30. 08. 2009 wird daher für gültig erklärt.