Betreff
Verringerung der Elternbeiträge für Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und gebundene und offene Ganztagsschulen in Primabereich und Sekundarstufe I
Vorlage
51/022/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage 51/011/2021 verwiesen. Inhaltlich muss                              eine Korrektur dahingehend vorgenommen werden, da diese irrtümlich von einer hälftigen Erstattung der Elternbeiträge durch das Land für die Monate Mai und Juni (143.188 € insgesamt) ausgegangen ist. Tatsächlich sollten diese jedoch jeweils nur zu einem Viertel erstattet werden (71.594 € insgesamt).

 

Inzwischen hat der Städte- und Gemeindebund mit dem Land NRW eine weitergehende Einigung über die Erstattung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen und die Offene Ganztagsschule für die Monate Februar bis Mai 2021 erzielt, die allerdings im Ergebnis hinsichtlich der durch das Land zu erwartenden Erstattungen nur unwesentlich über die Grundlage für die Beschlussvorlage zur Sitzung des Rates am 11.05.2021 hinausgeht.

 

Das Land NRW hat keine Zuständigkeit dafür, Elternbeiträge zu verringern oder auszusetzen. Diese Entscheidung liegt ausschließlich bei der Kommune. Das Land kann lediglich einen Beitrag leisten, um die Ertragsausfälle der Kommunen zu kompensieren. Für den fraglichen Zeitraum von Februar bis einschließlich Juli 2021 hat der Rat der Stadt Haan bereits ein klares Signal an die von Schul- und Kita-Schließungen betroffenen Eltern gesendet, indem diese für insgesamt vier von sechs Monaten vollständig von ihren Beitragszahlungen freigestellt wurden. Zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses hatte sich das Land NRW wie oben bereits dargestellt dahingehend positioniert,  Elternbeiträge für die Monate Mai und Juni 2021 zu jeweils einem Viertel zu erstatten, sich also für diesen Zeitpunkt mit insgesamt einem halben Monatsbeitrag an den erheblichen Einnahmeausfällen zu beteiligen. Inzwischen hat das Land NRW seinen Erstattungsbeitrag präzisiert und ist nunmehr bereit, die Elternbeiträge des Monats Februar zu 50 % zu erstatten sowie die Elternbeiträge für die Monate März bis einschließlich Mai zu je 25 % zu kompensieren. Für die Monate Juni und Juli wurde keine weitergehende Regelung getroffen. Seitens der Verwaltung wird nicht mit einem weitergehenden finanziellen Engagement des Landes NRW gerechnet, zumal der Blick ansonsten ausschließlich in Richtung des kommenden Schul- bzw. Kita-Jahres gerichtet wird. In der Gesamtbetrachtung der finanziellen Auswirkungen fließen der Stadt Haan somit im Vergleich zur Darstellung in der o.g. Vorlage nur zusätzliche 25 % der Elternbeiträge eines Monats durch die Landeserstattung zu. Dies entspricht einem Betrag von ca. 35.597 €, aufgeteilt auf insgesamt ca.  2.130 Beitragszahler_innen.  Diese Entlastung rechtfertigt aus Sicht der Verwaltung nicht den hohen Arbeitsaufwand, der damit einhergeht, alle Elternbeiträge neu zu berechnen und individuelle Erstattungen bzw. Verrechnungen vorzunehmen.

 

Diese Einschätzung gilt um so mehr, wenn man einen Vergleich mit Nachbarkommunen vornimmt. Hier ist klar ersichtlich, dass die Stadt Haan die Eltern in einem vergleichsweise hohen Umfang von fälligen Beitragszahlungen entlastet hat. Die Beschlusslage berücksichtigt betragsmäßig für den Zeitraum von Februar bis Juli 2021 eine Entlastung der Eltern im Umfang von  4 Monatsbeiträgen (Feb., März, April, Juli 50%, Mai und Juni 100%) insgesamt, die mit einem Anteil von 1,25 durch das Land und  2,75 durch die Stadt Haan getragen werden. Die vom Familienministerium bekanntgegebene Entlastung der Eltern für diesen Zeitraum beträgt hingegen lediglich 2,5 Monate (Feb. 100%, März, April und Mai 50%).

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan bekräftigt seinen Beschluss vom 11.05.2021:

„Die Stadt Haan verringert die Elternbeiträge auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

·         Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gem. §§ 22,23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Abs. 1, 3,4,13 und 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

·         Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gem. §§ 22,22a und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Abs. 1, 3,13ff KiBiz,

·         Angeboten gem. § 9 Schulgesetz in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

für den Zeitraum vom 01.02. bis 30.04.2021 sowie vom 01. bis 31.07.2021 um je 50 % je Monat und setzt die Erhebung von Elternbeiträgen für die Zeit vom 01.05. bis 30.06.2021 aus. Dies gilt auch bei der Inanspruchnahme einer Notbetreuung. Ein Essensbeitrag für die städtischen Kitas und die OGS an der Don-Bosco-Schule wird nur von den Eltern erhoben, die den Betreuungsplatz im Rahmen des eingeschränkten Öffnungsbetriebs oder der Notbetreuung in Anspruch nehmen.“

Finanz. Auswirkung:

 

Vgl. Vorlage 51/011/2021

zu erwartende Einnahmen des Landes: 178.985 €