Sachverhalt:
Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage 51/011/2021 verwiesen. Inhaltlich
muss eine
Korrektur dahingehend vorgenommen werden, da diese irrtümlich von einer
hälftigen Erstattung der Elternbeiträge durch das Land für die Monate Mai und
Juni (143.188 € insgesamt) ausgegangen ist. Tatsächlich sollten diese jedoch
jeweils nur zu einem Viertel erstattet werden (71.594 € insgesamt).
Inzwischen hat der Städte- und Gemeindebund mit dem Land NRW eine
weitergehende Einigung über die Erstattung von Elternbeiträgen für die
Kindertageseinrichtungen und die Offene Ganztagsschule für die Monate Februar
bis Mai 2021 erzielt, die allerdings im Ergebnis hinsichtlich der durch das
Land zu erwartenden Erstattungen nur unwesentlich über die Grundlage für die
Beschlussvorlage zur Sitzung des Rates am 11.05.2021 hinausgeht.
Das Land NRW hat keine Zuständigkeit dafür, Elternbeiträge zu verringern
oder auszusetzen. Diese Entscheidung liegt ausschließlich bei der Kommune. Das
Land kann lediglich einen Beitrag leisten, um die Ertragsausfälle der Kommunen
zu kompensieren. Für den fraglichen Zeitraum von Februar bis einschließlich
Juli 2021 hat der Rat der Stadt Haan bereits ein klares Signal an die von
Schul- und Kita-Schließungen betroffenen Eltern gesendet, indem diese für insgesamt
vier von sechs Monaten vollständig von ihren Beitragszahlungen freigestellt
wurden. Zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses hatte sich das Land NRW wie oben
bereits dargestellt dahingehend positioniert,
Elternbeiträge für die Monate Mai und Juni 2021 zu jeweils einem Viertel
zu erstatten, sich also für diesen Zeitpunkt mit insgesamt einem halben
Monatsbeitrag an den erheblichen Einnahmeausfällen zu beteiligen. Inzwischen hat das Land NRW seinen Erstattungsbeitrag
präzisiert und ist nunmehr bereit, die Elternbeiträge des Monats Februar zu 50
% zu erstatten sowie die Elternbeiträge für die Monate März bis einschließlich
Mai zu je 25 % zu kompensieren. Für die Monate Juni und Juli wurde keine
weitergehende Regelung getroffen. Seitens der Verwaltung wird nicht mit einem
weitergehenden finanziellen Engagement des Landes NRW gerechnet, zumal der
Blick ansonsten ausschließlich in Richtung des kommenden Schul- bzw.
Kita-Jahres gerichtet wird. In der Gesamtbetrachtung der finanziellen
Auswirkungen fließen der Stadt Haan somit im Vergleich zur Darstellung in der
o.g. Vorlage nur zusätzliche 25 % der Elternbeiträge eines Monats durch die
Landeserstattung zu. Dies entspricht einem Betrag von ca. 35.597 €, aufgeteilt
auf insgesamt ca. 2.130 Beitragszahler_innen. Diese Entlastung rechtfertigt aus Sicht der
Verwaltung nicht den hohen Arbeitsaufwand, der damit einhergeht, alle
Elternbeiträge neu zu berechnen und individuelle Erstattungen bzw.
Verrechnungen vorzunehmen.
Diese Einschätzung gilt um so mehr, wenn man einen Vergleich mit
Nachbarkommunen vornimmt. Hier ist klar ersichtlich, dass die Stadt Haan die
Eltern in einem vergleichsweise hohen Umfang von fälligen Beitragszahlungen
entlastet hat. Die Beschlusslage berücksichtigt betragsmäßig für den Zeitraum
von Februar bis Juli 2021 eine Entlastung der Eltern im Umfang von 4 Monatsbeiträgen (Feb., März, April, Juli
50%, Mai und Juni 100%) insgesamt, die mit einem Anteil von 1,25 durch das Land
und 2,75 durch die Stadt Haan getragen
werden. Die vom Familienministerium bekanntgegebene Entlastung der Eltern für
diesen Zeitraum beträgt hingegen lediglich 2,5 Monate (Feb. 100%, März, April
und Mai 50%).
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Haan bekräftigt seinen Beschluss vom 11.05.2021:
„Die Stadt Haan
verringert die Elternbeiträge auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die
Inanspruchnahme von
·
Angeboten
zur Förderung von Kindertagespflege gem. §§ 22,23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie
§§ 1 Abs. 1, 3,4,13 und 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
·
Angeboten
zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gem. §§ 22,22a und 24 SGB
VIII (KJHG) sowie § 1 Abs. 1, 3,13ff KiBiz,
·
Angeboten
gem. § 9 Schulgesetz in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für
Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und
Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)
für den Zeitraum
vom 01.02. bis 30.04.2021 sowie vom 01. bis 31.07.2021 um je 50 % je Monat und
setzt die Erhebung von Elternbeiträgen für die Zeit vom 01.05. bis 30.06.2021
aus. Dies gilt auch bei der Inanspruchnahme einer Notbetreuung. Ein
Essensbeitrag für die städtischen Kitas und die OGS an der Don-Bosco-Schule
wird nur von den Eltern erhoben, die den Betreuungsplatz im Rahmen des
eingeschränkten Öffnungsbetriebs oder der Notbetreuung in Anspruch nehmen.“
Finanz. Auswirkung:
Vgl. Vorlage
51/011/2021
zu erwartende
Einnahmen des Landes: 178.985 €