Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hatte in der letzten Beratungsfolge der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Planung und Bau, Umwelt und Mobilität sowie des Haupt- und Finanzausschusses einen Entwurf einer Stellplatzsatzung vorgelegt.

 

Seitens der Fraktionen wurden hierzu diverse Fragen gestellt und Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche vorgetragen bzw. in schriftlicher Form bis Anfang Juli eingereicht. Die schriftlichen Eingaben sind der Anlage zu entnehmen.

 

 

Die Verwaltung hat die Fragen und Anregungen geprüft. Die Anregungen sind teils weitreichend. Sie werden derzeit von den beteiligten Fachämtern auch teils noch unterschiedlich bewertet. Vor diesem Hintergrund besteht verwaltungsintern weiterer Abstimmungsbedarf.

 

Darüber hinaus hat der Landtag NRW nach der o. g. Beratung am 30.06.2021 Änderungen an der Landesbauordnung beschlossen. Die geänderte Bauordnung ist am 02.07.2021 in Kraft getreten. Grundlegend neugefasst wurde auch die Vorschrift zu Stellplätzen, Garagen und Fahrradabstellplätzen in § 48 BauO NRW.

Daraus ergeben sich noch verschiedene zu klärende Fragen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es zudem sinnvoll, eine in Bezug auf zukünftiges Verwaltungshandeln, zukünftige Verpflichtungen Dritter und die Stadtentwicklung so weitreichend wirkende Satzung erst dann zum Satzungsbeschluss einzubringen, wenn zumindest die Stellen „Leitung Technisches Dezernat“, Leitung „Amt für Planung und Vermessung“ und „Leitung Bauaufsicht“ überwiegend originär besetzt sind. Dies wird im Oktober 2021 erwartet.

 

Beschlussvorschlag:

„1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.“