Betreff
Unterausschuss Spielflächen/Jugendorte

- Arbeitsauftrag
- Wahl einer/s Vorsitzenden
Vorlage
II/006/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 der Satzung für das Jugendamt formuliert der Jugendhilfeausschuss einen klaren Arbeitsauftrag/eine klare Zielsetzung für die Tätigkeit der Unterausschüsse.

Gem. § 6 Abs. 1 Satz 4 der Satzung für das Jugendamt wird der Vorsitz der Unterausschüsse und dessen Vertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses aus seinen ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern gewählt. Da Herr Endereß seinen Vorsitz vorübergehend aufgegeben hat, ist eine Neuwahl erforderlich, außerdem die Wahl einer Stellvertretung.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss konkretisiert den Arbeitsauftrag für den Unterausschuss Spielflächen/Jugendorte wie folgt:
„Der Unterausschuss Spielflächen/Jugendorte priorisiert die Spielflächen aufgrund des Spielflächenleitplanes 2025 und begleitet Bürgerbeteiligungen. Er sammelt Ideen und Anregungen von Kindern, Jugendlichen und interessierten Bürgern für Jugendorte und Spielflächen für die Spielflächenleitplanung ab 2026 und bereitet Beteiligungsprojekte vor. Er begleitet den Entwurf für die Spielflächenleitplanung ab 2026.“

2.    Der Jugendhilfeausschuss wählt eine/n Vorsitzende/n sowie eine Vertretung für den Unterausschuss Spielflächen/Jugendorte.

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine