- Arbeitsauftrag
- Wahl einer/s Vorsitzenden
Sachverhalt:
Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 der Satzung für das Jugendamt formuliert der
Jugendhilfeausschuss einen klaren Arbeitsauftrag/eine klare Zielsetzung für die
Tätigkeit der Unterausschüsse.
Gem. § 6 Abs. 1 Satz 4 der Satzung für das Jugendamt wird der Vorsitz
der Unterausschüsse und dessen Vertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern
des Jugendhilfeausschusses aus seinen ordentlichen und stellvertretenden
Mitgliedern gewählt. Da Herr Endereß seinen Vorsitz vorübergehend aufgegeben
hat, ist eine Neuwahl erforderlich, außerdem die Wahl einer Stellvertretung.
Beschlussvorschlag:
1. Der Jugendhilfeausschuss konkretisiert den Arbeitsauftrag für den
Unterausschuss Spielflächen/Jugendorte wie folgt:
„Der Unterausschuss Spielflächen/Jugendorte priorisiert die Spielflächen
aufgrund des Spielflächenleitplanes 2025 und begleitet Bürgerbeteiligungen. Er
sammelt Ideen und Anregungen von Kindern, Jugendlichen und interessierten Bürgern
für Jugendorte und Spielflächen für die Spielflächenleitplanung ab 2026 und
bereitet Beteiligungsprojekte vor. Er begleitet den Entwurf für die
Spielflächenleitplanung ab 2026.“
2. Der Jugendhilfeausschuss wählt eine/n Vorsitzende/n sowie eine
Vertretung für den Unterausschuss Spielflächen/Jugendorte.
Finanz. Auswirkung:
keine