Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 13.05.2021 setzt sich die SPD-Fraktion für die Corona-gerechte Um- und Ausrüstung von stationären Raumlufttechnischen Anlagen in den Haaner Schulen und Kindertagesstätten ein (Anlage 1) und ergänzt den Antrag am 29.07.2021 um die finanzielle Komponente (Anlage 2). Damit wird ihr Antrag vom 16.11.2020 abgewandelt, mit dem die SPD-Fraktion die Anschaffung und Einrichtung von H14-Schwebstofffiltern für die Haaner Schulen verfolgte.

Auf die Vorlage 40/006/2021 wird vollinhaltlich Bezug genommen, um Wiederholungen im Wesentlichen zu vermeiden.

Nach Wahrnehmung der Verwaltung ist es das gemeinsame Ziel aller Akteure (Politik, Verwaltung, Schulen, Kitas, Eltern), den bestmöglichen Infektionsschutz für Schülerinnen, Schüler, Kinder in Kitas und pädagogisches Personal sicherzustellen und alle Anstrengungen zu unternehmen, den Präsenzunterricht sowie die Betreuung in den Kitas aufrechtzuerhalten und die erneute Schließung der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu vermeiden.

Für den Präsenzunterricht sollen die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz fortgelten, da sie sich bewährt haben und einen zusätzlichen Schutz für alle bieten. Ebenfalls werden die Testungen zwei Mal in der Woche fortgesetzt, wobei Personen mit nachgewiesen vollständigem Impfschutz nicht mehr getestet werden müssen. In den Grundschulen kommen wie bisher die PCR-basierten Lolli-Tests zum Einsatz, in den weiterführenden Schulen die Antigen-Selbsttests. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen bleibt vorerst bestehen. Die Notwendigkeit dieser Maskenpflicht wird aber nach den Sommerferien vom ersten Tag an im Lichte des Infektionsgeschehens und danach weiterhin regelmäßig überprüft. Zusätzlich sollen die Schulen und Kitas mit Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) bzw. hilfsweise mit mobilen Raumluftreinigungsgeräten (MLR) ausgestattet werden.

Wie bereits kommuniziert, verfügt die Stadtverwaltung Haan nicht selbst über Experten für Strömungstechnik und hat keine Möglichkeiten, die Sinnhaftigkeit eines Einsatzes von MLR zu verifizieren. Daher wird diesbezüglich auf externes Expertenwissen zurückgegriffen und mit dieser Vorlage eine Entscheidungsbasis für den Rat der Stadt Haan zusammengestellt.

Experten des Instituts für Energie- und Umwelttechnik und des Umweltbundesamtes verdeutlichen, dass

- mobile Luftreiniger kein Ersatz, sondern nur Ergänzung für das Lüften sind
- ein Einsatz von Luftreinigungsgeräten in Räumen sinnvoll sein kann, wo keine gute Lüftung
  möglich ist
- Räume, die über weit zu öffnende Fenster verfügen (auch nur auf einer Seite), zu den gut zu
  lüftenden Räumen gehören
- Räume, die nur über Oberlichter verfügen oder deren Fenster nur gekippt werden können, zu
  den schlecht zu belüften Räumen gehören – hier ist ein Einsatz eines Luftreinigers sinnvoll


- die Positionierung im Raum wichtig ist, evtl. „überdimensionierte“ Geräte Verwendung finden
  sollten, damit die Geräte nicht im Vollbetrieb laufen müssen
- Geräte keine Vorlaufzeit benötigen, sondern nach dem Einschalten direkt ihre Wirkung
  entfalten
- je größer ein Raum ist, desto „unwirksamer“ die Geräte sind (Beispiel Turnhalle).
- es ist nicht belegt ist, dass es weniger Infektionen durch Luftreiniger gibt
- auf Masken nicht verzichtet werden kann; dies insbesondere wegen der direkten
  Infektionsmöglichkeit (face to face).
- CO-Warnmelder als Ergänzung sinnvoll sind

Die Verwaltung hatte sich bereits im Sommer 2020 vergewissert, dass die Vorgaben des Schulministeriums zum Infektionsschutz der Schülerinnen und Schüler (Volllüftung) baulicherseits mittels intakter Fenster vollständig umzusetzen sind. Auch die Gruppenräume in städtischen Kitas entsprechen diesem Standard. Aufgrund des ersten Antrages der SPD-Fraktion erfolgten weitere Recherchen bis hin zu dem Probebetrieb einer mobilen Raumluftreinigungsanlage. Hierfür wurden in der Realschule bzw. in der Grundschule Unterhaan in je zwei vergleichbaren Räumen (Besetzung seinerzeit im Wechselmodell mit der halben Klassenstärke und einer Lehrkraft) am gleichen Tag in einem Raum ein Raumluftreinigungsgerät betrieben, in einem Raum nicht. In beiden Räumen wurde jeweils regelmäßig vollständig gelüftet und die Qualität der Raumluft mit zwei CO2-Tracken gemessen. Im Ergebnis konnte kein Nutzen des Raumluftreinigungsgerätes festgestellt werden.

Fördermittel des Landes stehen und standen nur in den Fällen zur Verfügung, in denen Schulräume nicht vollständig zu lüften oder mit einer Raumlufttechnischen Anlage ausgestattet waren, also nicht für Schulen in Haan. Zudem waren keine Haushaltsmittel für die Ausrüstung der Haaner Schulen mit mobilen Raumluftreinigungsgeräten vorgesehen. Es kann somit keine Rede davon sein, dass „die Stadtverwaltung Haan sich bislang beharrlich weigert, die Schulen in Haan mit geeigneten Luftreinigungsfiltern auszustatten, obwohl es hierzu Bundes- bzw. Landesfördermittel gibt.“, wie es dem Antrag der SPD-Fraktion vom 13.05.2021 zu entnehmen ist.

Aktuell folgt die Stadtverwaltung mangels eigener Expertise in Sachen Infektionsschutz, Viren-Filter und Raumluftreinigung der Einschätzung u.a. des Landes NRW, der Innenraumlufthygiene-Kommission des Bundesumweltamtes vom 16.11.2020 sowie der Bewertung der Bundesregierung vom 03.11.2020, wonach mobile Raumluftreinigungsgeräte die Vorgabe des Lüftens laut Schulmail sowie die sonstigen Abstands- und Hygieneregeln nicht ersetzen. Das Lüften wird als der effektivste Infektionsschutz gewertet - auch wenn dies in den Wintermonaten zweifellos für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte (und Nutzer von Kindertageseinrichtungen) eine Herausforderung darstellt. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass alle Räume einzeln hinsichtlich ihrer individuellen Rahmenbedingungen (u.a. Möblierung, vollständig zu öffnende Fensterfläche, Raumzuschnitt) untersucht werden müssen, um ein Raumluftreinigungsgerät mit der richtigen Kapazität auszuwählen. Zudem wälzen diese die Luft nur um, führen aber keine Frischluft zu. Außerdem sind sie nicht geräuschlos zu betreiben und werden daher von Probanden z.T. als so störend empfunden, dass sie ausgeschaltet bleiben. Dies gilt auch für die erzeugten Luftströme. Je mehr Luftvolumen umgewälzt wird, desto größer ist der Luftzug. Auch dies wird z.T. als unangenehm wahrgenommen. Nicht unerwähnt bleiben sollte in diesem Zusammenhang das nicht unerhebliche Haftungsrisiko des Schulträgers im Rahmen der Betreiberverantwortung, wenn solche Geräte mitten im Klassenraum platziert werden – dito für Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft.

Nach alledem konnte die Verwaltung dem Rat bislang keinen Beschlussvorschlag unterbreiten, wonach mobile Luftraumreinigungsgeräte angeschafft werden sollten. U.a. im Testbetrieb konnten diese nicht überzeugen. Dabei ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Forschung auf diesem Gebiet voranschreitet und sich Experten zukünftig zu ggfs. neuer Technologie anders positionieren. In diesem Fall erwartet die Stadt Haan als Schulträger und Träger von Kindertageseinrichtungen eine klare Vorgabe des Landes NRW hinsichtlich zertifizierter Geräte sowie eine signifikante Kostenbeteiligung. Nach Überzeugung der Stadtverwaltung darf es bei dem unbestritten wichtigen Thema des Gesundheitsschutzes für Kinder und Jugendliche nicht der individuellen Haushaltssituation der einzelnen Kommunen überlassen sein, ob Geld in mobile Raumluftreinigungsanlagen oder Raumlufttechnische Anlagen investiert werden kann. Kinder in Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept sind nicht weniger wert als Kinder in abundanten Kommunen.

Im Gegensatz zu mobilen Raumluftreinigungsgeräten sind sog. RLT-Anlagen durchaus dafür geeignet, eine umfassende Anreicherung der Luft mit Sauerstoff in Innenräumen zu realisieren und somit auch einen deutlichen Beitrag zum Infektionsschutz zu leisten. Sie sind auch außerhalb von Pandemie-Zeiten durchaus wünschenswert, um den im Laufe einer Unterrichtsstunde ansteigenden CO2-Gehalt in der Raumluft dauerhaft niedrig zu halten und damit auch Konzentrationsschwierigkeiten vorzubeugen. Das Gebäudemanagement der Stadt Haan plant dieses für Schulneubauten inzwischen flächendeckend ein – so auch für die Ergänzungsbauten in der KGS Don Bosco und in der Gesamtschule. Der Einbau von RLT-Anlagen in Bestandsbauten jedoch ist wesentlich aufwändiger als die Anschaffung mobiler Raumluftreinigungsgeräte. U.a. muss ein Fachplaner hinzugezogen werden, der den Bestand hinsichtlich der Realisierbarkeit des Vorhabens untersucht und eine konkrete Umsetzungsplanung erstellt. Da hierfür Decken und Wände durchbrochen werden müssen, ist der Brandschutz neu zu berücksichtigen und ein förmlicher Bauantrag unvermeidlich. Anschließend erst kann die Umsetzung nach Ausschreibung erfolgen. Unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Ressourcen, die dafür benötigt werden, ist davon auszugehen, dass die Ausstattung aller Klassen- (und Kita-)Räume mit RLT-Anlagen mehrere Jahre dauern wird. Auf keinen Fall ist eine Umsetzung vor dem Ende der Corona-Pandemie denkbar, schon gar nicht für alle Schulen und Kitas gleichzeitig. Die aktuelle Förderrichtlinie, auf die sich der Antrag der SPD-Fraktion sowie die Forderung der Stadtschulpflegschaft bezieht, kann außerdem nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Förderanträge bis Ende dieses Jahres zu stellen sind - und zwar auf der Basis einer abgeschlossenen Maßnahmeplanung. Insofern ist auch die Inanspruchnahme von Fördermitteln dieser Richtlinie nach derzeitigem Stand völlig unrealistisch. Wenn Bund und Land davon überzeugt sind, dass der bestmögliche Infektionsschutz für Kinder, für die derzeit noch kein Impfstoff zur Verfügung steht, neben Lüften, Testen und Einhaltung der AHA-Regeln nur über die flächendeckende Investition in Raulufttechnische Anlagen und/oder mobile Raumluftreinigungsgeräte zu erreichen ist, dann können die Schulträger nach Auffassung der Verwaltung zurecht erwarten, dass diese nicht nur eine klare Vorgabe hierzu machen, sondern sich auch an der Finanzierung der Maßnahmen auskömmlich beteiligen. Mit „auskömmlich“ ist gemeint, dass Förderprogramme finanziell und zeitlich so aufgebaut sein müssen, dass alle Kommunen davon bedarfsgerecht profitieren können, um einheitliche Standards für alle Kita-Kinder sowie Schülerinnen und Schüler bundes- bzw. landesweit zu realisieren. Stand der Technik sind RLT-Anlagen mit Wärmerückgewinnung, welche die Außenluft energiesparend mittels der Abluft anwärmen.

 

Expertenmeinungen – Auszüge aus Veröffentlichungen (alle hinterlegt unter HFA am 15.12.2020, TOP 16 -  SessionNet | Haupt- und Finanzausschuss - 15.12.2020 - 17:00-19:20 Uhr (haan.de)):

Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt vom 16.11.2020:

„Der Einsatz von mobilen Luftreinigern kann danach ergänzend sinnvoll sein, jedoch nur wenn ausreichende Lüftung nicht möglich ist. Zudem sind bestimmte Voraussetzungen bei Geräteauswahl und Aufstellbedingungen zu beachten.“

„Die IRK ist vor dem Hintergrund der insgesamt noch spärlichen Datenlage der Ansicht, dass die Wirksamkeit der Geräte unter den jeweiligen Praxisbedingungen vor dem Einsatz fachgerecht bewertet werden sollte. Dabei sind nicht nur die Leistungsdaten (insbesondere der Luftdurchsatz (…)) sondern auch die konkreten Einsatzbedingungen (z.B. Raumverhältnisse, Belegungsdichte, Anordnung des Luftreinigers im Raum, etwaige Strömungshindernisse) zu berücksichtigen.“

Bewertung der Bundesregierung – Infektionsschutzgerechtes Lüften – Beitrag mobiler Luftreiniger zum Infektionsschutz vom 03.11.2020:

„Die mit dem Einsatz von MLR (= mobile Luftraumreinigungsanlagen, Anmerkung der Verwaltung) verbundenen Erwartungen an den Infektionsschutz sind bei genauerer Betrachtung oft überzogen und können schlimmstenfalls dazu verleiten, andere weiterhin notwendige und effizientere Schutzmaßnahmen wie die AHA-Regel zu vernachlässigen. Intensives und fachgerechtes freies Lüften reicht in den allermeisten Fällen als zusätzliche Infektionsschutzmaßnahme auch in mehrfach belegten Räumen aus.“

Die Notwendigkeit eines breiten und flächendeckenden Nachrüstens mit MLR oder dezentralen RLT-Anlagen allein aus Gründen des Infektionsschutzes besteht aus fachlicher Sicht daher nicht. Zusätzliche technische Lüftungsmaßnahmen können in Einzelfällen für Räume mit unzureichenden bauseitigen Lüftungsmöglichkeiten jedoch erforderlich sein. In diesen Fällen sollten wegen der zentralen Anforderung an eine ausreichende Frischluftzufuhr vorrangig dezentrale RLT-Anlagen zum Einsatz kommen.“

Können mobile Raumluftreiniger eine indirekte SARS-CoV-2 Infektionsgefahr durch Aerosole wirksam reduzieren? Einschätzung der Universität der Bundeswehr München vom 05.08.2020

„Abschließend ist zu betonen, dass Raumluftreiniger, geöffnete Fenster und leistungsstarke RLT-Anlagen zwar geeignete Werkzeuge sind, um dem indirekten Infektionsrisiko zu begegnen, aber das direkte Infektionsrisiko, das durch direktes Anhusten oder beim langen Unterhalten über kurze Distanz erfolgen kann, können sie nicht verringern. Es ist daher wichtig, weiterhin ausreichend große Abstände zu anderen Personen einzuhalten und Mund-Nasen-Bedeckungen oder partikelfiltrierende Atemschutzmasken zu tragen, damit eine direkte Infektion vermieden wird.“

 

 

Aktuelle Position des Städte- und Gemeindebundes:

Aktuell hat sich der Städte- und Gemeindebund mit Schnellbrief vom 13.07.2021 noch einmal zu der Thematik „Luftfilterung“ umfassend positioniert und bestätigt die Einschätzung der Verwaltung zu diesem Komplex. Der Schnellbrief sowie dessen Anlage „Kurzzusammenfassung der Studie der Uni Stuttgart“ sind dieser Vorlage als Anlagen 3 und 4 beigefügt. Die gesamte Studie umfasst 200 Seiten und kann gern bei der Verwaltung angefordert werden. Insgesamt kommt der Städte- und Gemeindebund nach Auswertung der Ergebnisse des Pilotprojektes „Experimentelle Untersuchung zum Infektionsrisiko in Klassenräumen in Stuttgarter Schulen“ (Stand 05.07.2021) zu der Schlussfolgerung, dass es weiterhin dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entspricht, eine technische Aufrüstung von Klassenräumen sinnvollerweise nur in den Fällen vorzunehmen, in denen eine natürliche Belüftung aus baulichen Gründen nicht erfolgen kann. Außerdem wird ausgeführt: „Der flächendeckende Einsatz stationärer raumlufttechnischer Anlagen mag perspektivisch wünschenswert sein; für die Überwindung der aktuellen pandemischen Lage wird er jedoch keine maßgebliche Rolle spielen.“

 

Fazit:

Die Stadtverwaltung erkennt die Motivation des Antrages der SPD-Fraktion an, den Infektionsschutz für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Kinder in Kindertageseinrichtungen und pädagogisches Fachpersonal nach Möglichkeit weiter zu optimieren. Auch Eltern fordern zurecht den bestmöglichen Schutz ihrer Kinder. Es besteht nach Wahrnehmung der Verwaltung gesellschaftlich keinerlei Dissenz in der Bewertung der Bedeutung durchgehenden Präsenzunterrichts bzw. durchgehender Betreuung in Kitas, um die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bestmöglich zu fördern. Selbstverständlich ist auch die Stadt Haan als Schulträger bzw. Träger von Kindertageseinrichtungen in der Pflicht, hierzu einen Beitrag zu leisten.

Dennoch kann die Verwaltung weiterhin das Anliegen der SPD-Fraktion nicht uneingeschränkt befürworten. Nach derzeitigem Wissensstand sind mobile Luftraumreinigungsgeräte nur sehr eingeschränkt geeignet, den Infektionsschutz zu erhöhen und erfordern in logischer Konsequenz dennoch regelmäßige Voll- und Querlüftungen. RLT-Anlagen dagegen sind zwar aus Sicht des städtischen Gebäudemanagements uneingeschränkt zu befürworten, müssen allerdings mit einem langen Vorlauf geplant werden und können realistischerweise nicht vor Ende der Corona-Pandemie flächendeckend in allen Schulen und städtischen Kitas zum Einsatz kommen – selbst wenn eine solide Mitfinanzierung von Bund oder Land avisiert wäre. Insofern kann nach Einschätzung der Verwaltung maximal für mögliche weitere pandemische Situationen langfristig Vorsorge getroffen werden, indem RLT-Anlagen in Schulen und Kitas perspektivisch eingeplant und verbaut werden. Parameter für eine solche Planung sind personelle und finanzielle Ressourcen der Stadt Haan und werden maßgeblich beeinflusst von der Förderbereitschaft von Bund und Land NRW.

Schließlich bleibt der Hinweis, dass das Vorhandensein von RLT-Anlagen bzw. mobilen Raumluftreinigungsgeräten auch in anderen Städten nicht dazu führte, dass Schulen und Kitas geöffnet blieben. Das Land NRW hat in der jeweils aktuellen Fassung der Corona-Betreuungsverordnung keinen Unterschied hinsichtlich der individuellen Ausstattung der Schulen gemacht. Auch Schulen mit RLT-Anlage wurden im ersten Lockdown komplett geschlossen und mussten im Nachgang die gleichen Öffnungsschritte realisieren wie alle anderen Schulen (Distanzunterricht, Wechselunterricht).

Damit ist die erforderliche hohe Investition nach Einschätzung der Stadt Haan als Schul- und Kita-Träger unbefriedigend. Aus Sicht der Verwaltung sind Bund und Land dazu aufgerufen, eine strategische Vorsorge für ggfs. zu erwartende weitere pandemische Lagen zu treffen. Eine solche beinhaltet nicht nur die Bereitstellung von Fördermitteln für RLT-Anlagen, sondern auch die Zusage, entsprechend ausgerüstete Gebäude während einer Pandemie nicht erneut mit Betretungsverboten zu überziehen. Nur dann kann sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche durchgehend unterrichtet bzw. betreut werden. Hilfreich hierfür wäre zweifellos ein von vielen Akteuren bereits angemahnter Corona-Schul- und Kita-Gipfel zwischen Bund und Ländern.

Alle alternativen Beschlussvorschläge wurden hinsichtlich ihrer individuellen Chancen und Risiken bewertet. Diese SWOT-Analyse ist als Anlage 5 beigefügt und beinhaltet darüber hinaus die Einschätzung der Teilnehmer_innen der interfraktionellen Runde am 01.09.2021. Die Auswertung der Rückmeldungen der angeschriebenen Kitas und Schulen erfolgt mündlich zur Sitzung.

 

 

Beschlussvorschlag für BSA, HFA und Rat:

 

Alternative A:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie incl. Kostenschätzung zur Nachrüstung aller Klassenräume in Haaner Schulen sowie aller Gruppenräume in städtischen Kindertageseinrichtungen mit einer sog. „Raumlufttechnischen Anlage“ durch einen externen Gutachter bzw. Fachplaner erstellen zu lassen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt ca. 650.000 € werden in den Haushaltsplan 2022 ff. eingestellt und ein Prüfzeitraum von zwei bis drei Jahren einkalkuliert. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden dem Rat der Stadt Haan zusammen mit einer konkreten Umsetzungsplanung mit einem zeitlichen Horizont von ca. fünf Jahren vorgestellt. Die Umsetzung der Planung erfolgt unter der Bedingung, dass die Maßnahmen in signifikantem Umfang durch Bund und/oder Land NRW gefördert werden.

 

Alternative B:

Die Verwaltung wird beauftragt, durch einen externen Gutachter die Erforderlichkeit und Sinnhaftigkeit einer Ausrüstung aller Klassenräume in Haaner Schulen sowie aller Gruppenräume in städtischen Kindertageseinrichtungen mit mobilen Luftraumreinigungsgeräten überprüfen zu lassen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 € werden in den Haushalt 2022 eingestellt. Auf der Basis der Empfehlungen des Gutachters ggfs. erforderliche Beschaffungen erfolgen zeitnah, sofern diese in signifikantem Umfang durch Bund und/oder Land NRW gefördert und die städtischen Eigenmittel hierfür außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Alternative C:

Die Verwaltung wird beauftragt, ohne vorherige Einholung eines externen Gutachtens zur Erforderlichkeit und Sinnhaftigkeit einer Ausrüstung aller Klassenräume in Haaner Schulen und Gruppenräume in städtischen Kindertageseinrichtungen mobile Raumluftreinigungsgeräte für ca. 278 Räume zu beschaffen und zusätzlich die erforderlichen Installationsarbeiten auszuschreiben.

 

Alternative D:

Die Stadt Haan folgt den jeweils aktuellen Empfehlungen des Bundes und des Landes NRW zu erforderlichen Hygienemaßnahmen in Schulen und Kindertageseinrichtungen und stellt auch zukünftig baulich sicher, dass alle Klassen- und Kitaräume vollständig zu lüften sind. Raumlufttechnische Anlagen werden für Neubauten von Schul- und Kita-Gebäuden vorgesehen, um einen stetigen Luftaustausch und damit eine konstante Sauerstoffversorgung der Raumluft zu gewährleisten.

 

 

Alternative E:

Die Verwaltung wird beauftragt, für alle ca. 278 Räume in Schulen und städtischen Kindertageseinrichtungen CO2-Tracker zu beschaffen und die Einweisung des Personals zur Bedienung der Geräte sicherzustellen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2021 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Alternative F:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit allen Schulleitungen sowie Leitungen der städtischen Kindertageseinrichtungen weitere Unterstützungsangebote für die organisatorisch-betriebliche Sicherstellung der Einhaltung der Lüftungsintervalle bilateral zu klären und entsprechende Geräte (z.B. Wecker) zu beschaffen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2021 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Alternative G:

Zur Anschaffung von mobilen Raumluftreinigungsgeräten wird seitens der Verwaltung eine Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Haan zeitnah erstellt, sobald diese zertifiziert und seitens des Landes zum Einsatz in Schulen und Kitas vorgeschrieben werden.

 

Alternative H:

Die Verwaltung wird beauftragt, fest installierte UV-Geräte für alle Klassen- und Kitaräume zu beschaffen, sofern belastbare Ergebnisse zu ihrer Wirksamkeit für die Erhöhung des Infektionsschutzes durch den TÜV vorliegen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2022 etatisiert.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Alternative A: ca. 15 Mio. € (investiv)

Alternative B: ca. 400 T€ (konsumtiv) zzgl. ggfs. erforderliche Folgekosten je nach gutachterlicher Empfehlung

Alternative C:  ca. 1,2 Mio. € (investiv) zzgl. jährlich ca. 7 T€ Wartungsaufwand (konsumtiv)

Alternative D:  keine Zusatzkosten

Alternative E: ca. 63 T€ (konsumtiv)

Alternative F:   ca. 1 T€ (konsumtiv)

Alternative G: keine Zusatzkosten

Alternative H: ca. 2 Mio. € (investiv)