Sachverhalt:
Mit Antrag vom 13.05.2021 setzt sich die SPD-Fraktion für die
Corona-gerechte Um- und Ausrüstung von stationären Raumlufttechnischen Anlagen
in den Haaner Schulen und Kindertagesstätten ein (Anlage 1) und ergänzt den
Antrag am 29.07.2021 um die finanzielle Komponente (Anlage 2). Damit wird ihr
Antrag vom 16.11.2020 abgewandelt, mit dem die SPD-Fraktion die Anschaffung und
Einrichtung von H14-Schwebstofffiltern für die Haaner Schulen verfolgte.
Auf die Vorlage 40/006/2021 wird vollinhaltlich Bezug genommen, um
Wiederholungen im Wesentlichen zu vermeiden.
Nach Wahrnehmung der Verwaltung ist es das gemeinsame Ziel aller Akteure
(Politik, Verwaltung, Schulen, Kitas, Eltern), den bestmöglichen
Infektionsschutz für Schülerinnen, Schüler, Kinder in Kitas und pädagogisches
Personal sicherzustellen und alle Anstrengungen zu unternehmen, den
Präsenzunterricht sowie die Betreuung in den Kitas aufrechtzuerhalten und die
erneute Schließung der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu vermeiden.
Für den Präsenzunterricht sollen die gemeinsam mit den kommunalen
Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW
erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz fortgelten, da
sie sich bewährt haben und einen zusätzlichen Schutz für alle bieten. Ebenfalls
werden die Testungen zwei Mal in der Woche fortgesetzt, wobei Personen mit
nachgewiesen vollständigem Impfschutz nicht mehr getestet werden müssen. In den
Grundschulen kommen wie bisher die PCR-basierten Lolli-Tests zum Einsatz, in
den weiterführenden Schulen die Antigen-Selbsttests. Die Pflicht zum Tragen
einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen bleibt vorerst bestehen.
Die Notwendigkeit dieser Maskenpflicht wird aber nach den Sommerferien vom
ersten Tag an im Lichte des Infektionsgeschehens und danach weiterhin
regelmäßig überprüft. Zusätzlich sollen die Schulen und Kitas mit
Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) bzw. hilfsweise mit mobilen
Raumluftreinigungsgeräten (MLR) ausgestattet werden.
Wie bereits kommuniziert, verfügt die Stadtverwaltung Haan nicht selbst
über Experten für Strömungstechnik und hat keine Möglichkeiten, die
Sinnhaftigkeit eines Einsatzes von MLR zu verifizieren. Daher wird
diesbezüglich auf externes Expertenwissen zurückgegriffen und mit dieser
Vorlage eine Entscheidungsbasis für den Rat der Stadt Haan zusammengestellt.
Experten des Instituts für Energie- und Umwelttechnik und des Umweltbundesamtes
verdeutlichen, dass
- mobile Luftreiniger kein Ersatz, sondern nur Ergänzung für das Lüften sind
- ein Einsatz von Luftreinigungsgeräten in Räumen sinnvoll sein kann, wo keine
gute Lüftung
möglich ist
- Räume, die über weit zu öffnende Fenster verfügen (auch nur auf einer Seite),
zu den gut zu
lüftenden Räumen gehören
- Räume, die nur über Oberlichter verfügen oder deren Fenster nur gekippt
werden können, zu
den schlecht zu belüften Räumen gehören
– hier ist ein Einsatz eines Luftreinigers sinnvoll
- die Positionierung im Raum wichtig ist, evtl. „überdimensionierte“ Geräte
Verwendung finden
sollten, damit die Geräte nicht im
Vollbetrieb laufen müssen
- Geräte keine Vorlaufzeit benötigen, sondern nach dem Einschalten direkt ihre
Wirkung
entfalten
- je größer ein Raum ist, desto „unwirksamer“ die Geräte sind (Beispiel
Turnhalle).
- es ist nicht belegt ist, dass es weniger Infektionen durch Luftreiniger gibt
- auf Masken nicht verzichtet werden kann; dies insbesondere wegen der direkten
Infektionsmöglichkeit (face to face).
- CO-Warnmelder als Ergänzung sinnvoll sind
Die Verwaltung hatte sich bereits im Sommer 2020 vergewissert, dass die
Vorgaben des Schulministeriums zum Infektionsschutz der Schülerinnen und
Schüler (Volllüftung) baulicherseits mittels intakter Fenster vollständig
umzusetzen sind. Auch die Gruppenräume in städtischen Kitas entsprechen diesem
Standard. Aufgrund des ersten Antrages der SPD-Fraktion erfolgten weitere
Recherchen bis hin zu dem Probebetrieb einer mobilen Raumluftreinigungsanlage.
Hierfür wurden in der Realschule bzw. in der Grundschule Unterhaan in je zwei
vergleichbaren Räumen (Besetzung seinerzeit im Wechselmodell mit der halben
Klassenstärke und einer Lehrkraft) am gleichen Tag in einem Raum ein
Raumluftreinigungsgerät betrieben, in einem Raum nicht. In beiden Räumen wurde
jeweils regelmäßig vollständig gelüftet und die Qualität der Raumluft mit zwei
CO2-Tracken gemessen. Im Ergebnis konnte kein Nutzen des
Raumluftreinigungsgerätes festgestellt werden.
Fördermittel des Landes stehen und standen nur in den Fällen zur
Verfügung, in denen Schulräume nicht vollständig zu lüften oder mit
einer Raumlufttechnischen Anlage ausgestattet waren, also nicht für Schulen in
Haan. Zudem waren keine Haushaltsmittel für die Ausrüstung der Haaner Schulen
mit mobilen Raumluftreinigungsgeräten vorgesehen. Es kann somit keine Rede
davon sein, dass „die Stadtverwaltung Haan sich bislang beharrlich weigert, die
Schulen in Haan mit geeigneten Luftreinigungsfiltern auszustatten, obwohl es
hierzu Bundes- bzw. Landesfördermittel gibt.“, wie es dem Antrag der
SPD-Fraktion vom 13.05.2021 zu entnehmen ist.
Aktuell folgt die Stadtverwaltung mangels eigener Expertise in Sachen
Infektionsschutz, Viren-Filter und Raumluftreinigung der Einschätzung u.a. des
Landes NRW, der Innenraumlufthygiene-Kommission des Bundesumweltamtes vom
16.11.2020 sowie der Bewertung der Bundesregierung vom 03.11.2020, wonach
mobile Raumluftreinigungsgeräte die Vorgabe des Lüftens laut Schulmail sowie
die sonstigen Abstands- und Hygieneregeln nicht ersetzen. Das Lüften wird als
der effektivste Infektionsschutz gewertet - auch wenn dies in den Wintermonaten
zweifellos für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte (und Nutzer von
Kindertageseinrichtungen) eine Herausforderung darstellt. Das Umweltbundesamt
weist darauf hin, dass alle Räume einzeln hinsichtlich ihrer individuellen Rahmenbedingungen
(u.a. Möblierung, vollständig zu öffnende Fensterfläche, Raumzuschnitt)
untersucht werden müssen, um ein Raumluftreinigungsgerät mit der richtigen
Kapazität auszuwählen. Zudem wälzen diese die Luft nur um, führen aber keine
Frischluft zu. Außerdem sind sie nicht geräuschlos zu betreiben und werden
daher von Probanden z.T. als so störend empfunden, dass sie ausgeschaltet
bleiben. Dies gilt auch für die erzeugten Luftströme. Je mehr Luftvolumen
umgewälzt wird, desto größer ist der Luftzug. Auch dies wird z.T. als
unangenehm wahrgenommen. Nicht unerwähnt bleiben sollte in diesem Zusammenhang
das nicht unerhebliche Haftungsrisiko des Schulträgers im Rahmen der
Betreiberverantwortung, wenn solche Geräte mitten im Klassenraum platziert
werden – dito für Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft.
Nach alledem konnte die Verwaltung dem Rat bislang keinen
Beschlussvorschlag unterbreiten, wonach mobile Luftraumreinigungsgeräte
angeschafft werden sollten. U.a. im Testbetrieb konnten diese nicht überzeugen.
Dabei ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Forschung auf diesem Gebiet
voranschreitet und sich Experten zukünftig zu ggfs. neuer Technologie anders
positionieren. In diesem Fall erwartet die Stadt Haan als Schulträger und
Träger von Kindertageseinrichtungen eine klare Vorgabe des Landes NRW
hinsichtlich zertifizierter Geräte sowie eine signifikante Kostenbeteiligung.
Nach Überzeugung der Stadtverwaltung darf es bei dem unbestritten wichtigen
Thema des Gesundheitsschutzes für Kinder und Jugendliche nicht der
individuellen Haushaltssituation der einzelnen Kommunen überlassen sein, ob
Geld in mobile Raumluftreinigungsanlagen oder Raumlufttechnische Anlagen
investiert werden kann. Kinder in Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept sind
nicht weniger wert als Kinder in abundanten Kommunen.
Im Gegensatz zu mobilen Raumluftreinigungsgeräten sind sog. RLT-Anlagen
durchaus dafür geeignet, eine umfassende Anreicherung der Luft mit Sauerstoff
in Innenräumen zu realisieren und somit auch einen deutlichen Beitrag zum
Infektionsschutz zu leisten. Sie sind auch außerhalb von Pandemie-Zeiten
durchaus wünschenswert, um den im Laufe einer Unterrichtsstunde ansteigenden
CO2-Gehalt in der Raumluft dauerhaft niedrig zu halten und damit auch
Konzentrationsschwierigkeiten vorzubeugen. Das Gebäudemanagement der Stadt Haan
plant dieses für Schulneubauten inzwischen flächendeckend ein – so auch
für die Ergänzungsbauten in der KGS Don Bosco und in der Gesamtschule. Der
Einbau von RLT-Anlagen in Bestandsbauten jedoch ist wesentlich aufwändiger als
die Anschaffung mobiler Raumluftreinigungsgeräte. U.a. muss ein Fachplaner
hinzugezogen werden, der den Bestand hinsichtlich der Realisierbarkeit des
Vorhabens untersucht und eine konkrete Umsetzungsplanung erstellt. Da hierfür
Decken und Wände durchbrochen werden müssen, ist der Brandschutz neu zu
berücksichtigen und ein förmlicher Bauantrag unvermeidlich. Anschließend erst
kann die Umsetzung nach Ausschreibung erfolgen. Unter Berücksichtigung der
personellen und finanziellen Ressourcen, die dafür benötigt werden, ist davon
auszugehen, dass die Ausstattung aller Klassen- (und Kita-)Räume mit
RLT-Anlagen mehrere Jahre dauern wird. Auf keinen Fall ist eine Umsetzung vor
dem Ende der Corona-Pandemie denkbar, schon gar nicht für alle Schulen und
Kitas gleichzeitig. Die aktuelle Förderrichtlinie, auf die sich der Antrag der
SPD-Fraktion sowie die Forderung der Stadtschulpflegschaft bezieht, kann
außerdem nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Förderanträge bis Ende dieses
Jahres zu stellen sind - und zwar auf der Basis einer abgeschlossenen
Maßnahmeplanung. Insofern ist auch die Inanspruchnahme von Fördermitteln dieser
Richtlinie nach derzeitigem Stand völlig unrealistisch. Wenn Bund und Land
davon überzeugt sind, dass der bestmögliche Infektionsschutz für Kinder, für
die derzeit noch kein Impfstoff zur Verfügung steht, neben Lüften, Testen und
Einhaltung der AHA-Regeln nur über die flächendeckende Investition in
Raulufttechnische Anlagen und/oder mobile Raumluftreinigungsgeräte zu erreichen
ist, dann können die Schulträger nach Auffassung der Verwaltung zurecht
erwarten, dass diese nicht nur eine klare Vorgabe hierzu machen, sondern sich
auch an der Finanzierung der Maßnahmen auskömmlich beteiligen. Mit
„auskömmlich“ ist gemeint, dass Förderprogramme finanziell und zeitlich so
aufgebaut sein müssen, dass alle Kommunen davon bedarfsgerecht profitieren
können, um einheitliche Standards für alle Kita-Kinder sowie Schülerinnen und
Schüler bundes- bzw. landesweit zu realisieren. Stand der Technik sind
RLT-Anlagen mit Wärmerückgewinnung, welche die Außenluft energiesparend mittels
der Abluft anwärmen.
Expertenmeinungen – Auszüge aus Veröffentlichungen (alle hinterlegt
unter HFA am 15.12.2020, TOP 16 - SessionNet
| Haupt- und Finanzausschuss - 15.12.2020 - 17:00-19:20 Uhr (haan.de)):
Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am
Umweltbundesamt vom 16.11.2020:
„Der Einsatz von mobilen Luftreinigern kann danach ergänzend sinnvoll
sein, jedoch nur wenn ausreichende Lüftung nicht möglich ist. Zudem sind
bestimmte Voraussetzungen bei Geräteauswahl und Aufstellbedingungen zu
beachten.“
„Die IRK ist vor dem Hintergrund der insgesamt noch spärlichen Datenlage
der Ansicht, dass die Wirksamkeit der Geräte unter den jeweiligen
Praxisbedingungen vor dem Einsatz fachgerecht bewertet werden sollte. Dabei
sind nicht nur die Leistungsdaten (insbesondere der Luftdurchsatz (…)) sondern
auch die konkreten Einsatzbedingungen (z.B. Raumverhältnisse, Belegungsdichte,
Anordnung des Luftreinigers im Raum, etwaige Strömungshindernisse) zu
berücksichtigen.“
Bewertung der Bundesregierung – Infektionsschutzgerechtes Lüften –
Beitrag mobiler Luftreiniger zum Infektionsschutz vom 03.11.2020:
„Die mit dem Einsatz von MLR (= mobile Luftraumreinigungsanlagen,
Anmerkung der Verwaltung) verbundenen Erwartungen an den Infektionsschutz sind
bei genauerer Betrachtung oft überzogen und können schlimmstenfalls dazu
verleiten, andere weiterhin notwendige und effizientere Schutzmaßnahmen wie die
AHA-Regel zu vernachlässigen. Intensives und fachgerechtes freies Lüften reicht
in den allermeisten Fällen als zusätzliche Infektionsschutzmaßnahme auch in
mehrfach belegten Räumen aus.“
Die Notwendigkeit eines breiten und flächendeckenden Nachrüstens mit MLR
oder dezentralen RLT-Anlagen allein aus Gründen des Infektionsschutzes besteht
aus fachlicher Sicht daher nicht. Zusätzliche technische Lüftungsmaßnahmen
können in Einzelfällen für Räume mit unzureichenden bauseitigen
Lüftungsmöglichkeiten jedoch erforderlich sein. In diesen Fällen sollten wegen
der zentralen Anforderung an eine ausreichende Frischluftzufuhr vorrangig
dezentrale RLT-Anlagen zum Einsatz kommen.“
Können mobile Raumluftreiniger eine indirekte SARS-CoV-2
Infektionsgefahr durch Aerosole wirksam reduzieren? Einschätzung der
Universität der Bundeswehr München vom 05.08.2020
„Abschließend ist zu betonen, dass Raumluftreiniger, geöffnete Fenster
und leistungsstarke RLT-Anlagen zwar geeignete Werkzeuge sind, um dem
indirekten Infektionsrisiko zu begegnen, aber das direkte Infektionsrisiko, das
durch direktes Anhusten oder beim langen Unterhalten über kurze Distanz
erfolgen kann, können sie nicht verringern. Es ist daher wichtig, weiterhin
ausreichend große Abstände zu anderen Personen einzuhalten und
Mund-Nasen-Bedeckungen oder partikelfiltrierende Atemschutzmasken zu tragen,
damit eine direkte Infektion vermieden wird.“
Aktuelle Position des Städte- und Gemeindebundes:
Aktuell hat sich der Städte- und Gemeindebund mit Schnellbrief vom
13.07.2021 noch einmal zu der Thematik „Luftfilterung“ umfassend positioniert
und bestätigt die Einschätzung der Verwaltung zu diesem Komplex. Der
Schnellbrief sowie dessen Anlage „Kurzzusammenfassung der Studie der Uni
Stuttgart“ sind dieser Vorlage als Anlagen 3 und 4 beigefügt. Die gesamte
Studie umfasst 200 Seiten und kann gern bei der Verwaltung angefordert werden. Insgesamt
kommt der Städte- und Gemeindebund nach Auswertung der Ergebnisse des
Pilotprojektes „Experimentelle Untersuchung zum Infektionsrisiko in
Klassenräumen in Stuttgarter Schulen“ (Stand 05.07.2021) zu der
Schlussfolgerung, dass es weiterhin dem Stand der wissenschaftlichen
Erkenntnisse entspricht, eine technische Aufrüstung von Klassenräumen
sinnvollerweise nur in den Fällen vorzunehmen, in denen eine natürliche
Belüftung aus baulichen Gründen nicht erfolgen kann. Außerdem wird ausgeführt:
„Der flächendeckende Einsatz stationärer raumlufttechnischer Anlagen mag
perspektivisch wünschenswert sein; für die Überwindung der aktuellen
pandemischen Lage wird er jedoch keine maßgebliche Rolle spielen.“
Fazit:
Die Stadtverwaltung erkennt die Motivation des Antrages der SPD-Fraktion
an, den Infektionsschutz für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Kinder in
Kindertageseinrichtungen und pädagogisches Fachpersonal nach Möglichkeit weiter
zu optimieren. Auch Eltern fordern zurecht den bestmöglichen Schutz ihrer Kinder.
Es besteht nach Wahrnehmung der Verwaltung gesellschaftlich keinerlei Dissenz
in der Bewertung der Bedeutung durchgehenden Präsenzunterrichts bzw.
durchgehender Betreuung in Kitas, um die Entwicklung von Kindern und
Jugendlichen bestmöglich zu fördern. Selbstverständlich ist auch die Stadt Haan
als Schulträger bzw. Träger von Kindertageseinrichtungen in der Pflicht, hierzu
einen Beitrag zu leisten.
Dennoch kann die Verwaltung weiterhin das Anliegen der SPD-Fraktion
nicht uneingeschränkt befürworten. Nach derzeitigem Wissensstand sind mobile
Luftraumreinigungsgeräte nur sehr eingeschränkt geeignet, den Infektionsschutz
zu erhöhen und erfordern in logischer Konsequenz dennoch regelmäßige Voll- und
Querlüftungen. RLT-Anlagen dagegen sind zwar aus Sicht des städtischen
Gebäudemanagements uneingeschränkt zu befürworten, müssen allerdings mit einem
langen Vorlauf geplant werden und können realistischerweise nicht vor Ende der
Corona-Pandemie flächendeckend in allen Schulen und städtischen Kitas zum Einsatz
kommen – selbst wenn eine solide Mitfinanzierung von Bund oder Land avisiert
wäre. Insofern kann nach Einschätzung der Verwaltung maximal für mögliche
weitere pandemische Situationen langfristig Vorsorge getroffen werden,
indem RLT-Anlagen in Schulen und Kitas perspektivisch eingeplant und verbaut
werden. Parameter für eine solche Planung sind personelle und finanzielle
Ressourcen der Stadt Haan und werden maßgeblich beeinflusst von der
Förderbereitschaft von Bund und Land NRW.
Schließlich bleibt der Hinweis, dass das Vorhandensein von RLT-Anlagen
bzw. mobilen Raumluftreinigungsgeräten auch in anderen Städten nicht dazu
führte, dass Schulen und Kitas geöffnet blieben. Das Land NRW hat in der
jeweils aktuellen Fassung der Corona-Betreuungsverordnung keinen Unterschied
hinsichtlich der individuellen Ausstattung der Schulen gemacht. Auch Schulen
mit RLT-Anlage wurden im ersten Lockdown komplett geschlossen und mussten im
Nachgang die gleichen Öffnungsschritte realisieren wie alle anderen Schulen
(Distanzunterricht, Wechselunterricht).
Damit ist die erforderliche hohe Investition nach Einschätzung der Stadt
Haan als Schul- und Kita-Träger unbefriedigend. Aus Sicht der Verwaltung sind
Bund und Land dazu aufgerufen, eine strategische Vorsorge für ggfs. zu erwartende
weitere pandemische Lagen zu treffen. Eine solche beinhaltet nicht nur die
Bereitstellung von Fördermitteln für RLT-Anlagen, sondern auch die Zusage,
entsprechend ausgerüstete Gebäude während einer Pandemie nicht erneut mit
Betretungsverboten zu überziehen. Nur dann kann sichergestellt werden, dass
Kinder und Jugendliche durchgehend unterrichtet bzw. betreut werden. Hilfreich
hierfür wäre zweifellos ein von vielen Akteuren bereits angemahnter
Corona-Schul- und Kita-Gipfel zwischen Bund und Ländern.
Alle alternativen Beschlussvorschläge wurden hinsichtlich ihrer
individuellen Chancen und Risiken bewertet. Diese SWOT-Analyse ist als Anlage 5
beigefügt und beinhaltet darüber hinaus die Einschätzung der Teilnehmer_innen
der interfraktionellen Runde am 01.09.2021. Die Auswertung der Rückmeldungen
der angeschriebenen Kitas und Schulen erfolgt mündlich zur Sitzung.
Beschlussvorschlag für BSA, HFA und Rat:
Alternative A:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie incl.
Kostenschätzung zur Nachrüstung aller Klassenräume in Haaner Schulen sowie
aller Gruppenräume in städtischen Kindertageseinrichtungen mit einer sog.
„Raumlufttechnischen Anlage“ durch einen externen Gutachter bzw. Fachplaner
erstellen zu lassen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von
insgesamt ca. 650.000 € werden in den Haushaltsplan 2022 ff. eingestellt und
ein Prüfzeitraum von zwei bis drei Jahren einkalkuliert. Die Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie werden dem Rat der Stadt Haan zusammen mit einer konkreten
Umsetzungsplanung mit einem zeitlichen Horizont von ca. fünf Jahren
vorgestellt. Die Umsetzung der Planung erfolgt unter der Bedingung, dass die
Maßnahmen in signifikantem Umfang durch Bund und/oder Land NRW gefördert
werden.
Alternative B:
Die Verwaltung wird beauftragt, durch einen externen Gutachter die
Erforderlichkeit und Sinnhaftigkeit einer Ausrüstung aller Klassenräume in
Haaner Schulen sowie aller Gruppenräume in städtischen Kindertageseinrichtungen
mit mobilen Luftraumreinigungsgeräten überprüfen zu lassen. Die hierfür
erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 € werden in den Haushalt
2022 eingestellt. Auf der Basis der Empfehlungen des Gutachters ggfs. erforderliche
Beschaffungen erfolgen zeitnah, sofern diese in signifikantem Umfang durch Bund
und/oder Land NRW gefördert und die städtischen Eigenmittel hierfür
außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Alternative C:
Die Verwaltung wird beauftragt, ohne vorherige Einholung eines externen
Gutachtens zur Erforderlichkeit und Sinnhaftigkeit einer Ausrüstung aller
Klassenräume in Haaner Schulen und Gruppenräume in städtischen
Kindertageseinrichtungen mobile Raumluftreinigungsgeräte für ca. 278 Räume zu
beschaffen und zusätzlich die erforderlichen Installationsarbeiten
auszuschreiben.
Alternative D:
Die Stadt Haan folgt den jeweils aktuellen Empfehlungen des Bundes und
des Landes NRW zu erforderlichen Hygienemaßnahmen in Schulen und
Kindertageseinrichtungen und stellt auch zukünftig baulich sicher, dass alle
Klassen- und Kitaräume vollständig zu lüften sind. Raumlufttechnische Anlagen
werden für Neubauten von Schul- und Kita-Gebäuden vorgesehen, um einen stetigen
Luftaustausch und damit eine konstante Sauerstoffversorgung der Raumluft zu
gewährleisten.
Alternative E:
Die Verwaltung wird beauftragt, für alle ca. 278 Räume in Schulen und
städtischen Kindertageseinrichtungen CO2-Tracker zu beschaffen und die
Einweisung des Personals zur Bedienung der Geräte sicherzustellen. Die hierfür
erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2021 außerplanmäßig zur
Verfügung gestellt.
Alternative F:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit allen Schulleitungen sowie Leitungen
der städtischen Kindertageseinrichtungen weitere Unterstützungsangebote für die
organisatorisch-betriebliche Sicherstellung der Einhaltung der
Lüftungsintervalle bilateral zu klären und entsprechende Geräte (z.B. Wecker)
zu beschaffen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im
Haushaltsjahr 2021 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Alternative G:
Zur Anschaffung von mobilen Raumluftreinigungsgeräten wird seitens der
Verwaltung eine Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Haan zeitnah
erstellt, sobald diese zertifiziert und seitens des Landes zum Einsatz in
Schulen und Kitas vorgeschrieben werden.
Alternative H:
Die Verwaltung wird beauftragt, fest installierte UV-Geräte für alle
Klassen- und Kitaräume zu beschaffen, sofern belastbare Ergebnisse zu ihrer
Wirksamkeit für die Erhöhung des Infektionsschutzes durch den TÜV vorliegen.
Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2022
etatisiert.
Finanz. Auswirkung:
Alternative A: ca. 15 Mio. €
(investiv)
Alternative B: ca. 400 T€
(konsumtiv) zzgl. ggfs. erforderliche Folgekosten je nach gutachterlicher
Empfehlung
Alternative C: ca. 1,2 Mio. €
(investiv) zzgl. jährlich ca. 7 T€ Wartungsaufwand (konsumtiv)
Alternative D: keine Zusatzkosten
Alternative E: ca. 63 T€
(konsumtiv)
Alternative F: ca. 1 T€
(konsumtiv)
Alternative G: keine Zusatzkosten
Alternative H: ca. 2 Mio. €
(investiv)