Betreff
Kinderfreundliche Kommune
Vorlage
51/024/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Verein „Kinderfreundliche Kommune e.V.“ hat es sich unter dem Dach der internationalen „Child Friendly Cities Initiative“ von UNICEF zum Ziel gemacht, die UN-Kinderrechtskonvention konsequent in Kommunen umzusetzen.

Kommunen, die in das Programm des Vereins aufgenommen werden, erstellen zunächst zusammen mit Sachverständigen des Vereins eine Bestandsaufnahme zu den Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in ihrer Kommune, einerseits durch eine umfangreiche Analyse aller Bereiche der Verwaltung, andererseits durch groß angelegte Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen.

Auf Grundlage der Bestandsaufnahme entsteht das Herzstück des Programms, ein Aktionsplan, der konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte, Zeitpläne, Verantwortlichkeiten und die Finanzierung festlegt und vom Rat beschlossen wird.

Von der Aufnahme in das Programm bis zur Erteilung des Siegels vergeht ungefähr ein Jahr.

Nachdem der Aktionsplan beschlossen wurde, erhält die Kommune das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ für drei Jahre, in denen sie den Aktionsplan dann umsetzt.

Das Siegel kann um drei Jahre verlängert werden, in denen ein weiterer Aktionsplan, der an den vorangegangenen anknüpft, erstellt wird.

Haan ist kinderfreundlich. Die sehr gute Versorgung in der Kindertagesbetreuung, der hohe Stellenwert von Kinderparlament und Jugendparlament, das lebendige Angebot der Jugendförderung, die Entwicklung der Spielflächen und Jugendorte und vieles mehr machen Haan zu einer kinderfreundlichen Stadt. Das Siegel unterstreicht das und würdigt das bisher Erreichte. Vieles, was zur Erteilung des Siegels gefordert wird, existiert bereits in Haan. Darüber hinaus schreibt das Programm aber Kinderfreundlichkeit als verbindliche Querschnittsaufgabe für die gesamte Stadt fest und schafft verbindliche Strukturen.

Kommunen, die das Siegel bereits tragen, sprechen von deutlichen Vorteilen – dazu gehören Großstädte wie Köln und Stuttgart, aber auch kleine Kommunen mit ca. 14 Tsd. Einwohnern. Kinderfreundlichkeit wird als Standortfaktor und wachstumsfördernd beschrieben, insgesamt sei eine Verbesserung des Klimas auch zwischen den Generationen erkennbar.

Voraussetzung bei der Bewerbung um die Aufnahme in das Programm ist, dass die Verwaltung eine 0,5-Stelle schafft, die ausschließlich mit der Koordinierung des Programms betraut ist. Die Aufgaben dürfen nicht an eine bestehende Stelle angedockt und nicht mit anderen Aufgaben kombiniert werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der JHA empfiehlt HFA und Rat, die Aufnahme der Stadt Haan in das Programm „Kinderfreundliche Kommune“ zu beantragen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

6.000 € jährlich für den Mitgliedsbeitrag in den ersten vier Jahren                          

3.000 € jährlich für den Mitgliedsbeitrag in den folgenden drei Jahren

Schaffung einer 0,5 Stelle (S12)