Betreff
Unterausschuss Kinderschutz
- Arbeitsauftrag
- Wahl einer/s Vorsitzenden
- Arbeitsauftrag
- Wahl einer/s Vorsitzenden
Vorlage
II/010/2021
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 der Satzung für das Jugendamt formuliert der
Jugendhilfeausschuss einen klaren Arbeitsauftrag/eine klare Zielsetzung für die
Tätigkeit der Unterausschüsse.
Gem. § 6 Abs. 1 Satz 4 der Satzung für das Jugendamt wird der Vorsitz
der Unterausschüsse und dessen Vertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern
des Jugendhilfeausschusses aus seinen ordentlichen und stellvertretenden
Mitgliedern gewählt. Da Frau Klaus ihren Vorsitz aufgegeben hat, ist eine
Neuwahl erforderlich, außerdem die Wahl einer Stellvertretung.
Beschlussvorschlag:
- Der Jugendhilfeausschuss konkretisiert den
Arbeitsauftrag für den Unterausschuss Kinderschutz wie folgt:
„Der UA Kinderschutz entwickelt Maßnahmen und Aktionen, um das Thema Kinderschutz verstärkt in die öffentliche Wahrnehmung zu bringen.“
- Der Jugendhilfeausschuss wählt eine/n
Vorsitzende/n sowie eine Vertretung für den Unterausschuss Kinderschutz.
Finanz. Auswirkung:
keine