Betreff
Unterausschuss Kinderschutz

- Arbeitsauftrag
- Wahl einer/s Vorsitzenden
Vorlage
II/010/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 der Satzung für das Jugendamt formuliert der Jugendhilfeausschuss einen klaren Arbeitsauftrag/eine klare Zielsetzung für die Tätigkeit der Unterausschüsse.

Gem. § 6 Abs. 1 Satz 4 der Satzung für das Jugendamt wird der Vorsitz der Unterausschüsse und dessen Vertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses aus seinen ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern gewählt. Da Frau Klaus ihren Vorsitz aufgegeben hat, ist eine Neuwahl erforderlich, außerdem die Wahl einer Stellvertretung.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss konkretisiert den Arbeitsauftrag für den Unterausschuss Kinderschutz wie folgt:
    „Der UA Kinderschutz entwickelt Maßnahmen und Aktionen, um das Thema Kinderschutz verstärkt in die öffentliche Wahrnehmung zu bringen.“

  2. Der Jugendhilfeausschuss wählt eine/n Vorsitzende/n sowie eine Vertretung für den Unterausschuss Kinderschutz.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine