Betreff
Schulstandort Gemeinschaftsgrundschule Unterhaan
a) Einrichtung eines Teilstandortes
b) Genehmigung zur Bildung einer Überhangklasse
Vorlage
40/021/2021
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Wie mit Beratungsvorlage 65/011/2021 erläutert, ist eine Ertüchtigung des noch vorhandenen ehemaligen Schulgebäudes an der Bachstraße beabsichtigt, um dort erneut eine Dependance der GGS Unterhaan einzurichten. Grund hierfür ist, dass sich die ursprünglich auf dem Schulgelände „Steinkulle 24“ angedachte Interimslösung nicht umsetzen lässt. Inhaltlich wird hierzu auf die v.g. Vorlage verwiesen.

 

Schulrechtlich bedarf dies der Zustimmung der Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde. Seitens der Verwaltung wurde daher unter Beifügung des Ratsbeschlusses vom 29.06.2021 und einer Zustimmung des Eilausschusses der Schulkonferenz der GGS Unterhaan in den Sommerferien die Genehmigung beantragt. Um den Antrag abschließend zu bearbeiten, wird seitens der Bezirksregierung eine Konkretisierung des Beschlusses verlangt. Neben einer detaillierten Schulbezeichnung mit Schulnummer und Adresse, sowohl des Haupt- als auch des zu genehmigenden Teilstandortes, werden auch Angaben zur beabsichtigten Dauer der Maßnahme und eine Beteiligung des Schulausschusses gefordert.

 

In Abstimmung mit dem Gebäudemanagement wird die Dauer der Beibehaltung eines Teilstandortes mit Beginn der Verlegung auf einen Zeitraum von 5 Jahren geschätzt. Damit wird sowohl der räumlichen Knappheit bedingt durch die Überhangklassen Rechnung getragen, darüber hinaus ist das der Zeitraum, der für die Fertigstellung des Neubaus am Schulstandort der GGS Unterhaan als realistisch erachtet wird.

 

Aufgrund der zu erwartenden hohen Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2022/23 ist zudem, wie bereits in der Beratungsvorlage 40/005/2021 angedeutet, erneut die Bildung einer Überhangklasse notwendig. Dies ist noch durch formalen Beschluss zu bestätigen. Eine Realisierung ist nur am Schulstandort der GGS Unterhaan im Rahmen der ohnehin anstehenden Errichtung des Teilstandortes möglich. Räumliche Ressourcen an anderen Schulstandorten sind nicht gegeben, darüber hinaus ist der Schülerzuwachs auch dem räumlichen Einzugsbereich der GGS Unterhaan zuzurechnen. Welche Klassen in die Dependance einziehen werden, entscheidet die Schule in enger Abstimmung mit der Schulkonferenz. Ein Abstimmungsprozess wurde hierzu seitens der Verwaltung bereits vor den Sommerferien eingeleitet und wird im engen Austausch und Einbindung in die Planung fortgeführt. Da die nächste Ratssitzung erst Ende Oktober stattfindet, eine Genehmigung der Bezirksregierung jedoch vor den Anmeldungen anzustreben ist, wird der Ratsbeschluss im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a./     Für die Gemeinschaftsgrundschule Unterhaan, Steinkulle 24, 42781 Haan (Schulnummer 106458), wird für die Zeit vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2027 ein Teilstandort (Dependance) im ehemaligen Schulgebäude an der Bachstr. 64, 42781 Haan errichtet.

 

b./     An der Grundschule Unterhaan wird für das kommende 1. Schuljahr,  abweichend von der festgelegten Zügigkeit, eine Überhangklasse eingerichtet und damit die dortige Bildung von 3 Eingangsklassen zum Schuljahr 2021/22 beschlossen. 

 

 

Finanz. Auswirkung:

s. Beratungsvorlage 65/011/2021