Betreff
Bericht über die finanzielle Lage zum 30.09.2021
Vorlage
20/026/2021
Aktenzeichen
20.1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) ist der Rat in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 vierteljährlich von der Kämmerin über die finanzielle Lage zu informieren.

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Vorlagen 20/017/2021 „Bericht über die finanzielle Lage zum 31.3.2021“ und 20/019/2021 „Bericht über die finanzielle Lage zum 30.6.2021“verwiesen.

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie mit wochenlangen Schließungen hauptsächlich in den Bereichen Dienstleistung, Kultur und Einzelhandel aber auch die im ersten Halbjahr auf eine Notbetreuung beschränkte Öffnung von Kita’s und OGS machen sich im Haushalt der Stadt Haan bei diversen Erträgen bemerkbar. Auch die Kirmes konnte nicht im üblichen Umfang stattfinden. Veranschlagte Standgebühren von 170 TEUR werden daher nicht mehr berücksichtigt.

 

Die Corona bedingten Mehraufwendungen für persönliche Schutzausrüstung, Hygieneartikel und die Übernahme der Mieten für zwei Testzentren bis Ende September halten sich dagegen in Grenzen. Wesentliche Mehraufwendungen für das Kreisgesundheitsamt oder die vermehrte Inanspruchnahme von Sozialleistungen fallen hingegen auf der Ebene des Kreises an und werden sich damit erst zeitversetzt über die Kreisumlage im städtischen Haushalt bemerkbar machen. Personalmehrbedarfe im Ordnungsamt wurden innerhalb der Verwaltung aufgefangen. Hierdurch ist es aber vermehrt zu Engpässen in anderen Bereichen gekommen.

 

 

Ergebnisrechnung:

 

Ohne Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge aus der Isolierung der Coronaschäden wurden im Ergebnisplan 2021 insgesamt 97,1 Mio. € an Erträgen und 103,8 Mio. € an Aufwendungen eingeplant. Daraus ergibt sich ein geplantes negatives Jahresergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 6,8 Mio. €.

 

Zur Kompensation der Corona bedingten Mindererträge und Mehraufwendungen wurde ein außerordentlicher Ertrag von 4,8 Mio. € eingeplant. Unter Berücksichtigung dieses außerordentlichen Ertrages verringert sich der geplante Jahresfehlbetrag auf 2,0 Mio. €.

 

Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

 

Erträge:

 

Die Hauptveranlagung für die Gewerbesteuer, die im Januar erfolgte, lag um 3,8 Mio. € unter dem Stand der Hauptveranlagung 2020. Zwischenzeitlich konnten die Steuerforderungen insbesondere aufgrund der Abrechnungen 2019 und weiterer Vorjahre kontinuierlich nach oben angepasst werden. Mittlerweile ist das geplante - Corona bedingt stark reduzierte – Soll überschritten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dieses Ergebnis vornehmlich auf ein Unternehmen zurückzuführen ist, für das Abrechnungen und Vorauszahlungen für mehrere Jahre zum Soll gestellt werden konnten. Diese Entwicklung war nicht absehbar und kann nicht in die Zukunft übertragen werden.

Grundsätzlich lässt sich jedoch feststellen, dass insbesondere die 30 gewerbesteuerstärksten Unternehmen in Haan bislang gut durch die Krise gekommen sind. Die auf Wunsch der Unternehmen in 2020 vorgenommene Herabsetzung der Vorauszahlungen wurde im Laufe des Jahres vielfach wieder zurückgenommen. Auch die Anpassung der Vorauszahlung 2021 auf Basis der Abrechnung 2019 wurde nicht beanstandet.

 

Aktuell sind 30,9 Mio. € Gewerbesteuer veranlagt (VJ 23,6 Mio. €). Nach dem Szenario auf Basis der durchschnittlichen Entwicklung der Gewerbesteuer der letzten 10 Jahre, könnte der Planansatz von 29 Mio. € deutlich (+1,8 Mio. €) überschritten werden. Das alternative Szenario auf Basis der Entwicklung der Gewerbesteuer des letzten Jahres muss vor dem Hintergrund der starken Erholung im vierten Quartal 2020 als unrealistisch angesehen werden.

 

 

 

In der Prognose zum Stand 30.9.2021 wird vorsichtig ein Mehrertrag von 1,3 Mio. € berücksichtigt.

 

Auch die Erträge aus der Einkommensteuer für das erste Halbjahr 2021 lassen eine Verbesserung gegenüber der Planung von 0,25 Mio. € erwarten. Die Umsatzsteuer entwickelt sich hingegen erwartungsgemäß. Hier erfolgt die Abrechnung des dritten Quartals Ende Oktober.

 

Die eingeplanten Erträge aus der Vergnügungssteuer werden hingegen nicht realisiert werden können. Spielhallen durften zwar Anfang Juni wieder öffnen, jedoch zeigen die aktuellen Steuererklärungen, dass ein Spielvergnügen nicht nachgeholt wird. Hier wird mit Mindererträgen von 135 T€ gerechnet. Auch die veranschlagten Einnahmen aus den Standgebühren für die Kirmes in Höhe von 170 T€ müssen in voller Höhe abgeschrieben werden.

 

Bei den Elternbeiträgen für Kita und OGS hat die Stadt Haan die Eltern in einem wesentlich stärkeren Umfang entlastet, als das Land bereit war, sich an den Kosten der eingeschränkten Betreuung zu beteiligen. Zwar hatte das Land dazu aufgefordert, wenn immer möglich die Betreuung nicht in Anspruch zu nehmen und die Kinder zu Hause zu behalten, war aber lediglich bereit, für die Zeit von Januar bis Mai dieses Jahres den Städten 1,75 Monatsbeiträge zu erstatten. Die Stadt Haan entlastet die Eltern für den Zeitraum Januar bis Juli um insgesamt fünf Monatsbeiträge, so dass der Einnahmeausfall bei der Stadt abzüglich der Landeserstattung bei 3,25 Monatsbeiträgen oder rd. 0,5 Mio. € liegt.

 

Positiv wirkt sich die Einigung der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land hinsichtlich der geduldeten Flüchtlinge aus. Die hier seit 2018 ausstehende Einigung führt in 2021 zu einer bislang nicht einkalkulierten Einmalzahlung von 0,45 Mio. €. Hierdurch können die Ertragsausfälle bei der Landeszuweisung für Asylbewerber zur Hälfte ausgeglichen werden. Die Erträge sind gesunken, da das Land die Asylbewerber länger in Landeseinrichtungen unterbringt.

 

Und auch die Stadtwerke konnten ein wesentlich besseres Ergebnis 2020 erzielen, als im Wirtschaftsplan zunächst angenommen. Wie in den Vorjahren schütten die Stadtwerke den Gewinn vollständig aus, so dass dem städtischen Haushalt rd 0,25 Mio. € mehr zufließen als veranschlagt.

 

Insgesamt wurden zum Stichtag 30.9.2021 Erträge in Höhe von 79,84 Mio. € zum Soll gestellt sein. Die Sollstellungen liegen damit auf dem Niveau des Jahres 2019. Hierbei ist zu beachten, dass auch die erst im vierten Quartal fällig werdenden Steuern bereits veranlagt sind.

 

Die Einnahmeerwartung hat sich gegenüber den Vormonaten insbesondere vor dem Hintergrund der sehr guten Entwicklung der Gewerbesteuer deutlich verbessert. Bei den intensiv betrachteten 50 ansatzstärksten Einzelpositionen wird mit Mehrerträgen gerechnet, bei den übrigen Positionen wird vorsichtig ein Ausfall von 20% einkalkuliert. Insgesamt ergibt sich somit eine Ertragserwartung aus laufender Verwaltungstätigkeit von 97,6 Mio. € und damit 0,5 Mio. € mehr als veranschlagt.

 

 

Aufwendungen

 

Das Ergebnis zum Stand 30. September 2021 von rd. 71,03 Mio. € liegt nur leicht unter dem durchschnittlich verbuchten Aufwand der letzten drei Jahre. Es wird erwartet, dass auch die lfd. Ausgaben im letzten Quartal den durchschnittlichen Aufwendungen der letzten drei Jahre entsprechen. Überraschungen könnten sich aber noch aus den Jahresabschlussbuchungen insbesondere bei den Personalrückstellungen ergeben. In 2021 gab es verschiedene Personalwechsel im Beamtenbereich. Die jeweiligen Auswirkungen sind schwer zu prognostizieren, zumal im ein oder anderen Fall evt. auch eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vorzunehmen ist.

Vor dem Hintergrund der erheblichen Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr wird jedoch davon ausgegangen, dass in diesem Jahr die ursprünglich veranschlagten Mittel wiederum nicht vollständig verausgabt werden können, so dass sich die Ermächtigungsübertragungen nicht zusätzlich belastend darstellen.

Die Stellenausschreibungen führen vermehrt nicht im ersten Anlauf zum Erfolg, so dass verschiedene Stellen erst spät bzw. immer noch nicht nachbesetzt werden konnten. Entsprechend ergeben sich hier sowohl direkt bei den Personalaufwendungen Einsparungen als auch in anderen Bereichen, da Maßnahmen nicht zeitnah umgesetzt werden können. Auch die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen erfolgte bislang coronabedingt nicht im vorgesehenen Umfang. Hier werden wahrscheinlich Ermächtigungsübertragungen erforderlich, um die Beratungsleistung in 2022 abrufen zu können.

Bei den Asylaufwendungen macht sich die Maßnahme der Landesregierung positiv bemerkbar, Flüchtlinge länger in Landeseinrichtungen unter zu bringen.

 

 

Die Erwartung der Aufwandsentwicklung hat sich gegenüber den Vormonaten leicht verschlechtert. Preissteigerungen sind insbesondere im Baubereich spürbar. Darüber hinaus mussten durch das Starkregenereignis kurzfristig nicht eingeplante Instandsetzungen an der Infrastruktur erfolgen. Insgesamt wird mit Gesamtaufwendungen von 102,4 Mio. € und damit 1,4 Mio. € weniger, als veranschlagt gerechnet.

 

Die Verbesserung der Erträge und die Minderaufwendungen führen damit insgesamt zu einer Verbesserung des geplanten Jahresergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit um 2,0 Mio. €, dennoch bleibt das Ergebnis negativ bei – 4,8 Mio. €.

 

Entwicklung des außerordentlichen Ertrages zur Kompensation der Coronaschäden

 

Bei der Planaufstellung 2021 wurden Mindererträge insbesondere bei den konjunkturabhängigen Steuern (Gewerbe-, Einkommen-, Umsatzsteuer) und den Kompensationsleistungen, die sich auf Steuererleichterungen bei der Einkommensteuer beziehen, in Höhe von 4,5 Mio. € angenommen. Mehraufwendungen wurden hingegen nur in geringem Umfang von 321 T€ insbesondere bei Schutzkleidung, erhöhtem Reinigungsbedarf und IT Support in den Schulen angenommen.

Nach dem aktuell geltenden NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz darf dieser außerordentliche Ertrag lediglich in der Planung berücksichtigt werden, eine tatsächliche Verbuchung im Jahresabschluss ist nicht vorgesehen. Z.Zt. befindet sich jedoch ein Gesetz in Vorbereitung, wonach die Regelungen, die für den Jahresabschluss 2020 galten, auch auf die Jahre 2021 und 2022 ausgeweitet werden sollen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Regelung noch in 2021 beschlossen wird. Klar ist jedoch, dass Verbesserungen bei den ordentlichen Erträgen zu einer Minderung der hierfür errechneten außerordentlichen Erträge führen. Die Mehrerträge aus der Gewerbe- und der Einkommensteuer sowie der Gewinnabführung der Stadtwerke müssen damit bei den Corona bedingten außerordentlichen Erträgen wieder in Abzug gebracht werden. Zum Ausgleich werden die bislang nicht berücksichtigten Mindererträge aus der Vergnügungssteuer, den Kirmesstandgebühren und den Elternbeiträgen in die Berechnung einbezogen. Dennoch sinkt der anrechenbare außerordentliche Ertrag voraussichtlich um 1,3 Mio. €.

 

Insgesamt wird damit zum Stand 30.9.2021 unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ertrages ein um rd. 700 T€ verbessertes Jahresergebnis erwartet, das jedoch immer noch einen Fehlbetrag in Höhe von – 1,2 Mio. € ausweist.

 

Entwicklung der Finanzrechnung

 

In 2021 sind weder vom Bund noch vom Land echte Finanzhilfen zugesagt worden noch stehen sie in Aussicht. Entsprechend zeigen sich die finanziellen Schäden in der Finanzplanung. Der Finanzplan sah im konsumtiven Bereich einen negativen Cashflow von 5,3 Mio. € vor. Da auch der Investitionsplan einen negativen Saldo vorsah, war die Bedienung des Schuldendienstes der Investitionskredite aus eigenen liquiden Mitteln nicht möglich. Erstmals seit vielen Jahren musste zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die nicht nur kurzfristige Aufnahme von Kassenkrediten eingeplant werden.

 

In der Finanzrechnung machen sich die positiven Effekte aus der Ergebnisrechnung bemerkbar. Die umfangreichen Steuermehrerträge mussten nicht gestundet werden, so dass bei gleichzeitiger Schonung der Ausgaben aktuell der negative Saldo im konsumtiven Bereich bei lediglich 650 T€ liegt.

 

Im investiven Bereich werden die in diesem Jahr eingeplanten 14,2 Mio. € für den Breitbandausbau definitiv nicht abfließen, da der endgültige Zuwendungsbescheid des Landes immer noch nicht vorliegt. Auch bei den übrigen Bauvorhaben ist es zu Verzögerungen gekommen, so dass die eingeplanten Finanzmittel nicht vollständig in diesem Jahr zur Auszahlung kommen werden.

Da ein Kassenbestand ab 5 Mio. € zu Negativzinsen führt und die recht hohe Liquidität zu Beginn des Jahres daher zunächst abgebaut werden musste, wurden bislang lediglich Investitionskredite im Umfang von 3,35 Mio. € mit einem negativen Zinssatz aufgenommen.

 

Die unterjährig zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen in Anspruch genommenen Kassenkredite wurden vollumfänglich wieder zurückgeführt. Bis Jahresende wird damit voraussichtlich auch weiterhin kein dauerhafter Kassenkredit zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit erforderlich sein.

 

 

In der Gesamtbetrachtung ist damit der durch Corona hervorgerufene Schaden bislang kleiner als befürchtet. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass in diesem Jahr 1/5 der gesamten veranlagten Gewerbesteuer auf ein Unternehmen entfällt und sich diese Veranlagung auch auf mehrere, zurückliegende Jahre bezieht. Dieser Effekt kann nicht in die Zukunft fortgeschrieben werden. Darüber hinaus wurde bei der Gewerbesteuer das noch unbelastete Jahr 2019 abgerechnet, das zu entsprechenden Mehrerträgen führte.

Auch die Einkommensteuer entwickelt sich bislang besser als vom Land prognostiziert.

Beschlussvorschlag:

Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung:

Aus dem Bericht ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.