Betreff
Bestellung eines Schriftführers für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau (SPUBA)
Vorlage
61/031/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bestellt der Rat für seine Sitzungen eine/n Schriftführer/in. Für das Verfahren in den Ausschüssen ist diese Vorschrift gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW entsprechend anzuwenden.

 

Beschlussvorschlag:

Als Schriftführer für die künftigen Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau wird Frau Dipl.-Ing. Sabine Scharf (Technische Angestellte) bestellt. Für Vertretungsfälle wird Frau Dipl.-Ing. Silke Böhm (Technische Angestellte) bestellt.