Betreff
Bestellung eines Schriftführers für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau (SPUBA)
Vorlage
61/031/2021
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Nach § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bestellt der
Rat für seine Sitzungen eine/n Schriftführer/in. Für das Verfahren in den
Ausschüssen ist diese Vorschrift gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW entsprechend
anzuwenden.
Beschlussvorschlag:
Als Schriftführer für die künftigen
Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau wird Frau
Dipl.-Ing. Sabine Scharf (Technische Angestellte) bestellt. Für
Vertretungsfälle wird Frau Dipl.-Ing. Silke Böhm (Technische Angestellte)
bestellt.