Betreff
Satzung der Stadt Haan über die Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen auf dem städtischen Waldfriedhof und über die Änderung der Gebührensatzung für den städtischen Friedhof
hier: Sternenkinderfeld und Partnergräber am Baum
Vorlage
60/018/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Haan hat am 09.06.2020 die Verwaltung beauftragt, im Feld P Partnergräber am Baum als zusätzliche Bestattungsart anzubieten. In gleicher Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, ein Sternenkinderfeld auf dem städt. Waldfriedhof anzulegen.

 

Mittlerweile ist auf dem städt. Waldfriedhof gut erkennbar, dass sowohl die Partnergräber am Baum als auch das Sternenkinderfeld vor der Fertigstellung stehen.

Das Feld P wurde zunächst eingeebnet und es wurden die benötigten Bäume gepflanzt. Die Installation des Urnenerdsystems wird voraussichtlich im Oktober erfolgen, so dass kurzfristig diese neue Bestattungsart angeboten werden kann. Entgegen der ursprünglichen Planung werden die anfänglichen 32 Partnergräber nicht an 4, sondern an 2 Bäumen installiert. Dies ergibt eine stimmigere Optik. Es wird ein System installiert, welches sehr gut zu den vorhandenen Grabliegeplatten der pflegefreien Gräber passt und den Nutzungsberechtigten die Möglichkeit der Beschriftung/ Gravur bietet.

Auch im Feld SR ist das Sternenkinderfeldes weit vorangeschritten. Das Beisetzungsfeld ist vorhanden, die gespendete Steele wird kurzfristig aufgestellt. Hecken und Sitzgelegenheiten sind vorhanden. Der schmiedeeiserne Pavillon für den Ort des Gedenkens ist bereits installiert.

 

Mit dieser Sitzungsvorlage legt die Verwaltung die notwendigen Satzungsänderungen inkl. der Gebühren für die Partnergräber am Baum sowie das Sternenkinderfeld vor (Gegenüberstellung in Anlage 3). Grundsätzlich ist keine vollständige neue Gebührenkalkulation erstellt worden. Die ansatzfähigen Kosten wurden für die beiden Felder ermittelt und Gebühren hierzu berechnet. Eine vollumfängliche Gebührenkalkulation erfolgt erst wieder nach Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraums 2021/2022 zum 01.01.2023.

 

Partnergräber am Baum

Berücksichtigt wurden alle mit der Herstellung im Zusammenhang stehenden Kosten, wie z.B. Einebnen des Feldes, Pflanzungen, Bäume sowie die zentralen Ablageflächen. Die kalk. Kosten berücksichtigen u.a. die Abschreibungen und Zinsen für das Urnenerdsystem.

Unter Berücksichtigung aller Faktoren ergibt sich eine Nutzungsgebühr in Höhe von 1.636,86 Euro für ein zweistelliges Partnergrab am Baum. Gebührentarife im Friedhofsbereich werden immer auf volle Eurobeträge abgerundet, so dass eine Gebühr in Höhe von 1.636,00 Euro festgesetzt wird.

 

Sternenkinderfeld

Die Verwaltung hat zunächst die nach dem Kommunalabgabengesetzt ansatzfähigen Kosten ermittelt und eine Gebühr bei einem Deckungsgrad von 100% kalkuliert. Im Ergebnis ist für eine Beisetzung im Sternenkinderfeld eine Gesamtgebühr i.H.v. 112,02 Euro festzusetzen. Hierbei ein Anteil von 98,75 Euro analog der Nutzungsrechte sowie 13,27 Euro für die Beisetzung.

 

Bei der Entscheidung über die Gebührenhöhe darf der Rat der Stadt Haan auch andere Gesichtspunkte und Interessen berücksichtigen und einen niedrigeren Kostendeckungsgrad als angemessene Kostendeckung durch Gebühreneinnahmen festlegen. Aus Sicht der Verwaltung bietet sich dieses bei den Gebühren bezgl. der Nutzungsrechte für die Nutzung des Sternenkinderfeldes an.

 

Aus der Tabelle sind die Möglichkeiten der Kostendeckung zwischen 50% und 100% sowie 0% ersichtlich. Nicht durch Gebühren gedeckte Kosten sind durch den städtischen Haushalt zu tragen. Aus Sicht der Verwaltung bietet sich ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 50% an.

 

Kosten-

deckungs-

grad

Kosten

Nutzungsrechte

Gebühr

Nutzungsrecht

Gebühr

Beisetzung

Gesamtgebühr (immer abgerundet)

Jährl. Belastung für den Haushalt

100%

9.875,83 Euro

98,76 Euro

13,27 Euro

112,00 Euro

0,00 Euro

90%

8.888,24 Euro

88,88 Euro

13,27 Euro

102,00 Euro

987,58 Euro

80%

7.900,66 Euro

79,01 Euro

13,27 Euro

92,00 Euro

1.975,17 Euro

70%

6.913,08 Euro

69,13 Euro

13,27 Euro

82,00 Euro

2.962,75 Euro

60%

5.925,50 Euro

59,25 Euro

13,27 Euro

72,00 Euro

3.950,33 Euro

50%

4.937,91 Euro

49,38 Euro

13,27 Euro

62,00 Euro

4.937,91 Euro

0%

0,00 Euro

0,00 Euro

13,27 Euro

13,00 Euro

9.875,83 Euro

 


Die Möglichkeiten unter Berücksichtigung des Personenstands- sowie des Bestattungsgesetzes für den städt. Waldfriedhof stellen sich demnach wie folgt dar:

 

 

Gesetzliche

Regelungen

Kriterien

Möglichkeit auf dem städt. Waldfriedhof

Fehlgeburt

·         Keine Beurkundungspflicht im Personenstandsregister

·         Anzeige im Personenstandsregister möglich

vor der 24. Schwangerschaftswoche

oder

unter 500 gr

Sternenkinderfeld

Totgeburt

·         Beurkundungspflicht

·         Bestattungsmöglichkeit

nach der 24. Schwangerschaftswoche

oder

über 500 gr

Sternenkinderfeld (bis 500 gr) / Kindergrab (ab 500 gr)

Lebendgeburt

·         Herzschlag oder

·         pulsierende Nabelschnur oder

·         natürliche Atmung

 

Kindergrab

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Stadt Haan über die 3. Änderung der Satzung der Stadt Haan über das Friedhofs- und Bestattungswesen auf dem städtischen Waldfriedhof in Haan (Rhld.), Leichlinger Straße (Friedhofsatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

 

Die Satzung der Stadt Haan über die 7. Änderung der Gebührensatzung für den städt. Friedhof in Haan (Friedhofsgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

Je nach Kostendeckungsgrad beim Sternenkinderfeld jährlich zwischen 0 Euro und 9.875,83 Euro.