hier: Sternenkinderfeld und Partnergräber am Baum
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Haan hat am 09.06.2020 die
Verwaltung beauftragt, im Feld P Partnergräber am Baum als zusätzliche
Bestattungsart anzubieten. In gleicher Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt,
ein Sternenkinderfeld auf dem städt. Waldfriedhof anzulegen.
Mittlerweile ist auf dem städt. Waldfriedhof
gut erkennbar, dass sowohl die Partnergräber am Baum als auch das
Sternenkinderfeld vor der Fertigstellung stehen.
Das Feld P wurde zunächst eingeebnet und es
wurden die benötigten Bäume gepflanzt. Die Installation des Urnenerdsystems
wird voraussichtlich im Oktober erfolgen, so dass kurzfristig diese neue
Bestattungsart angeboten werden kann. Entgegen der ursprünglichen Planung werden
die anfänglichen 32 Partnergräber nicht an 4, sondern an 2 Bäumen installiert.
Dies ergibt eine stimmigere Optik. Es wird ein System installiert, welches sehr
gut zu den vorhandenen Grabliegeplatten der pflegefreien Gräber passt und den
Nutzungsberechtigten die Möglichkeit der Beschriftung/ Gravur bietet.
Auch im Feld SR ist das Sternenkinderfeldes
weit vorangeschritten. Das Beisetzungsfeld ist vorhanden, die gespendete Steele
wird kurzfristig aufgestellt. Hecken und Sitzgelegenheiten sind vorhanden. Der
schmiedeeiserne Pavillon für den Ort des Gedenkens ist bereits installiert.
Mit dieser Sitzungsvorlage legt die
Verwaltung die notwendigen Satzungsänderungen inkl. der Gebühren für die
Partnergräber am Baum sowie das Sternenkinderfeld vor (Gegenüberstellung in
Anlage 3). Grundsätzlich ist keine vollständige neue Gebührenkalkulation
erstellt worden. Die ansatzfähigen Kosten wurden für die beiden Felder
ermittelt und Gebühren hierzu berechnet. Eine vollumfängliche
Gebührenkalkulation erfolgt erst wieder nach Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraums
2021/2022 zum 01.01.2023.
Partnergräber am Baum
Berücksichtigt wurden alle mit der
Herstellung im Zusammenhang stehenden Kosten, wie z.B. Einebnen des Feldes,
Pflanzungen, Bäume sowie die zentralen Ablageflächen. Die kalk. Kosten
berücksichtigen u.a. die Abschreibungen und Zinsen für das Urnenerdsystem.
Unter Berücksichtigung aller Faktoren ergibt
sich eine Nutzungsgebühr in Höhe von 1.636,86 Euro für ein zweistelliges
Partnergrab am Baum. Gebührentarife im Friedhofsbereich werden immer auf volle
Eurobeträge abgerundet, so dass eine Gebühr in Höhe von 1.636,00 Euro festgesetzt
wird.
Sternenkinderfeld
Die Verwaltung hat zunächst die nach dem
Kommunalabgabengesetzt ansatzfähigen Kosten ermittelt und eine Gebühr bei einem
Deckungsgrad von 100% kalkuliert. Im Ergebnis ist für eine Beisetzung im
Sternenkinderfeld eine Gesamtgebühr i.H.v. 112,02 Euro festzusetzen. Hierbei
ein Anteil von 98,75 Euro analog der Nutzungsrechte sowie 13,27 Euro für die
Beisetzung.
Bei der Entscheidung über die Gebührenhöhe darf
der Rat der Stadt Haan auch andere Gesichtspunkte und Interessen berücksichtigen
und einen niedrigeren Kostendeckungsgrad als angemessene Kostendeckung durch
Gebühreneinnahmen festlegen. Aus Sicht der Verwaltung bietet sich dieses bei
den Gebühren bezgl. der Nutzungsrechte für die Nutzung des Sternenkinderfeldes
an.
Aus der Tabelle sind die Möglichkeiten der
Kostendeckung zwischen 50% und 100% sowie 0% ersichtlich. Nicht durch Gebühren
gedeckte Kosten sind durch den städtischen Haushalt zu tragen. Aus Sicht der
Verwaltung bietet sich ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 50% an.
Kosten- deckungs- grad |
Kosten Nutzungsrechte |
Gebühr Nutzungsrecht |
Gebühr Beisetzung |
Gesamtgebühr (immer
abgerundet) |
Jährl. Belastung
für den Haushalt |
100% |
9.875,83 Euro |
98,76 Euro |
13,27 Euro |
112,00 Euro |
0,00 Euro |
90% |
8.888,24 Euro |
88,88 Euro |
13,27 Euro |
102,00 Euro |
987,58 Euro |
80% |
7.900,66 Euro |
79,01 Euro |
13,27 Euro |
92,00 Euro |
1.975,17 Euro |
70% |
6.913,08 Euro |
69,13 Euro |
13,27 Euro |
82,00 Euro |
2.962,75 Euro |
60% |
5.925,50 Euro |
59,25 Euro |
13,27 Euro |
72,00 Euro |
3.950,33 Euro |
50% |
4.937,91 Euro |
49,38 Euro |
13,27 Euro |
62,00 Euro |
4.937,91 Euro |
0% |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
13,27 Euro |
13,00 Euro |
9.875,83 Euro |
Die Möglichkeiten unter Berücksichtigung des
Personenstands- sowie des Bestattungsgesetzes für den städt. Waldfriedhof
stellen sich demnach wie folgt dar:
|
Gesetzliche Regelungen |
Kriterien |
Möglichkeit auf dem
städt. Waldfriedhof |
Fehlgeburt |
·
Keine Beurkundungspflicht im Personenstandsregister ·
Anzeige im Personenstandsregister möglich |
vor
der 24. Schwangerschaftswoche oder unter
500 gr |
Sternenkinderfeld |
Totgeburt |
·
Beurkundungspflicht ·
Bestattungsmöglichkeit |
nach
der 24. Schwangerschaftswoche oder über
500 gr |
Sternenkinderfeld
(bis 500 gr) / Kindergrab (ab 500 gr) |
Lebendgeburt |
·
Herzschlag oder ·
pulsierende Nabelschnur oder ·
natürliche Atmung |
|
Kindergrab |
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Stadt Haan über die 3. Änderung der Satzung der Stadt Haan über das Friedhofs- und Bestattungswesen auf dem städtischen Waldfriedhof in Haan (Rhld.), Leichlinger Straße (Friedhofsatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.
Die Satzung der Stadt Haan über die 7. Änderung der Gebührensatzung für den städt. Friedhof in Haan (Friedhofsgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Je nach Kostendeckungsgrad beim Sternenkinderfeld jährlich zwischen 0 Euro und 9.875,83 Euro.