Betreff
Übertragung der Funktion der 1. Beigeordneten
Vorlage
10/063/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 68 Abs. 1 GO NRW bestellt der Rat eine Beigeordnete zur allgemeinen Vertreterin der Bürgermeisterin. In § 6 der Hauptsatzung der Stadt Haan ist geregelt, dass der Rat der Stadt Haan zwei Beigeordnete wählt und die 1. Beigeordnete die Bürgermeisterin vertritt.

 

Bis zum 31.05.2021 war Herr Alparslan als 1. Beigeordneter allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin. Seit diesem Zeitpunkt ist keine allgemeine Vertretung bestellt. Nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes NRW sind sechs Monate die Höchstfrist, nach der erneut eine allgemeine Vertretung nach Ausscheiden des Amtsvorgängers bestellt werden muss. Somit muss die Bestellung spätestens zum 01.12.2021 erfolgen. 

 

Frau Herz ist seit dem 01.04.2020 Beigeordnete des Dezernates II und erfüllt sowohl in leistungsmäßiger als auch persönlicher Hinsicht die Voraussetzungen zur Bestellung der allgemeinen Vertreterin der Bürgermeisterin. Ferner hat sie seit Ausscheiden Herrn Alparslans als einzige Beigeordnete die Funktion der allgemeinen Vertreterin der Bürgermeisterin wahrgenommen und die hiermit verbundenen Anforderungen optimal erfüllt.

 

Gem. § 2 Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung NRW sind zur allgemeinen Vertretung bestellte Beigeordnete in die Besoldungsgruppe A 16 einzugruppieren.

Beschlussvorschlag:

 

Die Beigeordnete Frau Annette Herz wird mit Wirkung vom 01.12.2021 zur allgemeinen Vertreterin der Bürgermeisterin und damit zur 1. Beigeordneten bestellt.