hier: Auswirkungen der Neuorganisation des Amtes 20 auf den Stellenplan 2022
Sachverhalt:
Die aktuelle
Organisationsstruktur des Amtes 20 besteht seit Herbst 2018. Damals wurden auf
Grund der Pensionierung beider Abteilungsleiter 20-1 und 20-2 die beiden
Abteilungen zur Abteilung 20-1 zusammengefasst, wobei die Stelle 20/4 (A 12,
Abteilungsleitung 20-2) aufgeteilt wurde. Ein hälftiger Anteil verblieb in 20-1
zur Verstärkung der Steuerveranlagung und der andere wurde der Abteilung 20-3
vor dem Hintergrund der Einführung des § 2b UStG ab 1.1.21 für die neue Aufgabe
Tax Compliance Management (TCM) zugewiesen. Steuerlicher Fachverstand war zu
diesem Zeitpunkt nur in 20-3 vorhanden. Da die Einführung des § 2b UStG auf den
1.1.2023 verschoben wurde, wurde die hierfür vorgesehene 0,5 Stelle dann im
Stellenplan 2020 auf das Amt 60 übertragen. Auch im Stellenplan 2021 war im Amt
20 für diese Aufgabe kein Stellenanteil vorgesehen.
Zwischenzeitlich haben sich auch
aus dem zweiten NKF Weiterentwicklungsgesetz verschiedene weitere zusätzliche
Anforderungen an die Aufgaben der Kämmerei ergeben, die insbesondere die
Bereiche Risikomanagement und Sicherstellung eines Internes Kontrollsystems
(IKS) betreffen. In die gleiche Richtung gehen auch die Prüfungsbemerkungen der
GPA, die ein verstärktes Investitionscontrolling, ein zentrales
Fördermittelmanagement und diverse Verfahrensregelungen zur Einhaltung eines
einheitlichen und rechtmäßigen Verwaltungshandelns anmahnen.
Darüber hinaus erfordert die fortschreitende
Digitalisierung, die immer auch den Finanzbereich betrifft, zusätzliche
Kapazitäten, um die Organisation weiterentwickeln und Prozesse aufnehmen,
neugestalten bzw. optimieren und standardisieren zu können, um letztlich die
gesetzlichen Anforderungen insbesondere an ein IKS gewährleisten zu können. Die
notwendigen Personalressourcen stehen bislang nicht zur Verfügung. Entsprechend
sind hierfür sowohl Kapazitäten bei beiden Abteilungsleitungen vorzusehen als
auch zusätzliche Stellenanteile erforderlich.
Alle vom Haus zu erbringenden
Leistungen und Aufgaben sind direkt oder indirekt mit dem Finanzbereich verknüpft,
so dass hier die verschiedensten Schnittstellen der Fachverfahren zum
Finanzverfahren hergestellt werden müssen. Dies erfordert auch eine Redundanz
für die Systemadministration von H+H, da das Finanzverfahren sowohl durch die
Einführung neuer Fachverfahren/Schnittstellen als auch neuer H+H-Module immer
komplexer und die Workflows umfangreicher werden. Die Einrichtung einer Hotline
mit kurzen Antwortzeiten für die Anwender muss sichergestellt werden.
ð Solche Ablaufoptimierungen in der
Organisation schlagen sich auch immer in H+H und den angebundenen Fachverfahren
nieder; hierzu müssen die Fachämter durch die Abteilungsleitungen und die
Systemadministration begleitet und zeitaufwändig „mitgenommen“ werden, was auch
zu den anfangs erwähnten Stellenausweitungen bei diesen Stellen führt.
ð Der kommunale Finanzbereich ist aufgrund des
Massengeschäfts bei Anordnungen und Bescheiden immer Vorreiter bei
Automatisierungsprozessen. Das zeigt sich auch im Vergleich mit anderen
Kommunen.
ð Intern sind die Prozesse – oftmals auch
gegen Widerstände – zu implementieren und lfd. zu pflegen und weiter zu
entwickeln.
ð Amt 20 übernimmt diese Vorreiterrolle gerne,
um den Digitalisierungsprozess voranzutreiben, benötigt hierfür aber auch
entsprechende Personalkapazitäten und den entsprechenden Rückhalt aus dem
Verwaltungsvorstand.
Da sich darüber hinaus auch
personelle Veränderungen ergeben haben, sollten in 2018 vorgenommene Änderungen
in der Organisationsstruktur überarbeitet und die Aufgaben neu zugeordnet
werden.
Die Änderung der
Stellenzuschnitte und der Aufgabenverteilung wird Auswirkungen auf die
Wertigkeit verschiedener Stellen -sowohl nach oben als auch nach unten – haben.
Angestrebt wird mit der neuen Aufgabenverteilung auch eine Personalentwicklung
der Mitarbeitenden, die sich durch besonderes Engagement, Zuverlässigkeit und
Belastbarkeit ausgezeichnet haben und die stark entwicklungsfähig und – aus
eigenem Antrieb heraus, auch entwicklungswillig sind. Um zum Vorteil der Stadt
gutes Personal langfristig zu binden, soll ihnen daher im Amt eine Entwicklung
aufgezeigt und ermöglicht werden.
Abt. 20-3
Mit Ausscheiden des Abteilungsleiters 20-3
kann die Stelle 20-11 von sachfremden bzw. nicht näher definierten Aufgaben,
die in der engen Zusammenarbeit mit der damaligen Kämmerin als eine Art
persönlicher Referent begründet waren, befreit werden. Darüber hinaus sollten
Aufgaben, die den Bereich „Stadt als Steuerzahlerin“ betreffen, wieder der
Abteilung 20-1 „Steueramt“ zugeordnet werden, damit alle Steuerangelegenheiten
in einer Abteilung gebündelt sind. Erweitert werden muss die Stelle um die mit
dem zweiten NKF Weiterentwicklungsgesetz nach der GO geforderte neue Aufgabe
Sicherstellung eines Internen Kontrollsystems (IKS). Diese Aufgabe rückt auch
immer mehr in den Fokus der Prüfung durch das RPA bzw. die GPA. Und da einige
Aufgaben sowohl auf dieser Stelle als auch der Stelle 20-12 verortet waren,
sind diese Stelleninhalte nunmehr hier allein zu berücksichtigen. Daneben sind
Stellenanteile für Prozesserhebungen und -modellierungen im Buchhaltungsbereich
auch unter Berücksichtigung von einer weiteren Digitalisierung bereit zu
stellen. Der Stelleninhaber soll weiterhin als gesetzlich Verantwortlicher für
die Finanzbuchhaltung bestellt werden.
Die Wertigkeit der Stellen 20-11 und 20-12
war bislang nur zum Teil durch die konkreten Aufgaben, darüber hinaus aber auch
durch die persönliche Inanspruchnahme durch die ehemalige Dezernentin
begründet. Die Stelle 20-11 ist im Stellenplan 2021 mit einem ku-Vermerk
versehen. Durch Änderung der Stelleninhalte wird sich voraussichtlich die
Stellenwertigkeit der Stelle 20-11 von EG 13 zu EG 11 verändern. Angestrebt
wird die Übertragung der Abteilungsleitung auf eine in der Finanzbuchhaltung
bereits vorhandene Mitarbeiterin, die diese Aufgabe in weiten Teilen
stellvertretend bereits seit längerer Zeit wahrnimmt. Die Stelle ist bereits im
Stellenplan 2021 vorhanden.
Die verbliebenden
Aufgaben der Stelle 20-12 sollen mit weiteren Aufgaben zu einer klassischen
Bilanzbuchhalterstelle (geprüfter Bilanzbuchhalter IHK oder gleichwertig)
zusammengefasst und um 0,2 Stellenanteile auf eine Vollzeitstelle aufgestockt
werden. Die Wertigkeit dieser Stelle wird dann voraussichtlich nicht mehr bei
EG 11, sondern eher bei EG 9c/10 liegen. Wünschenswert für die Stellenbesetzung
ist Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung. Der Stelleninhaber soll als
stellvertretender gesetzlich Verantwortlicher für die Finanzbuchhaltung
bestellt werden.
Die Stelle 21-13
(Anlagenbuchhaltung) war in der Vergangenheit auf die Massenverarbeitung
ausgerichtet, während Fragen der eigenständigen Bewertung des Anlagevermögens
weitgehend ausgeklammert wurden. Eine solche Trennung in der Bearbeitung des
Anlagevermögens (und auch der zugehörenden Sonderposten) ist nicht zielführend.
Die derzeitige Stelleninhaberin hat dies schnell erfasst und aus eigenem
Antrieb nach der Fortbildung zur geprüften Bilanzbuchhalterin (NKF) den über
zwölf Wochen laufenden Qualifikationslehrgang zur geprüften Anlagenbuchhalterin
drangehängt. Erworbenes Wissen bringt sie bereits jetzt gewinnbringend in ihre
Stelle ein. Sie hat gezeigt, dass sie den Willen und die Fähigkeit hat, die
Stelle nicht nur weiter zu entwickeln, sondern auch auszufüllen.
Entsprechend kann die
Bearbeitung des Anlagevermögens im weiteren Sinne qualifiziert in einer Stelle
gebündelt werden, Reibungsverluste werden vermieden, der Bilanzbuchhalter von
der Anlagenbuchhaltung entlastet. Die Anlagenbuchhaltung ist dabei nicht nur
für das realisierte Anlagevermögen verantwortlich, sondern fungiert auch als
Beraterin bei der Planung von Investitionen und hilft dort, sachgerechte
Entscheidungen hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung zu treffen. Da hier
auch die Vertretung der Hauptbuchhaltung erfolgen soll, ist Bilanzsicherheit
auch auf dieser Stelle unverzichtbar. Die Verantwortlichkeit für die
sachgerechte Bewertung des Anlagevermögens begründet hier eine Anhebung der
Wertigkeit von EG8/A8 auf EG 9a/A9. Die Stelle wird als Eingangsamt für den
ehemals gehobenen Dienst/Spitzenamt des ehemals mittleren Dienstes angesehen.
Darüber hinaus hat sich gezeigt,
dass eine zusätzliche Eingangsstelle für einen Buchhalter in der
Geschäftsbuchhaltung dringend erforderlich ist. In den letzten Monaten konnte
hier der ganz offensichtliche Bedarf nur durch den Einsatz von
buchhaltungsaffinen Auszubildenden, die wie „fertiges“ Personal eingesetzt
werden konnten, zum Teil und unter Anleitung aufgefangen werden. Im
Wesentlichen geht es um das tägliche Massengeschäft, die Kontrolle und
Übernahme der Anordnungen, Sachkontenumbuchungen und Fehlerbereinigungen.
Weitere Stelleninhalte sind selbstständige Arbeiten in der Anlagenbuchhaltung
im Bereich der Geringwertigen Wirtschaftsgüter und der Anlagen im Bau, sowie
Ansatz und Bewertung kleinerer Positionen in der Bilanz. An dieser Stelle ist
auch die (systemtechnische) Vertretung für den Anlagenbuchhalter angesiedelt.
Es ist feststellbar, dass die
Buchungsqualität innerhalb des Hauses sehr nachgelassen hat und deutlich mehr
Fehler auftreten. Um hier die erforderliche Qualität auch im Sinne des IKS
wiederherzustellen, ist an dieser Stelle ein qualifizierter Ansprechpartner für
die Fachämter erforderlich. Das kann weder nebenbei von den übrigen Kollegen
mitgemacht noch von Auszubildenden geleistet werden.
Die Wertigkeit der Stelle wird
voraussichtlich bei EG 8 liegen. Die Stelle sollte unmittelbar nach Beendigung
des Stellenbesetzungsverfahrens für die Stelle 20-11 durchgeführt werden, um
evt. bereits für den Jahresabschluss 2021 besser gerüstet zu sein. Im Stellenplan
2021 steht hierfür die Stelle 20-11 als Teilzeitstelle mit 0,8 Stellenanteilen
(ohne Berücksichtigung der Wertigkeit) sowie weitere 0,2 Stellenanteile aus der
Vakanz auf der Stelle 20-22 zur Verfügung.
Ohne weitere Stellenmehrung soll
die Einrichtung einer echten Barkasse in der Finanzbuchhaltung erfolgen. Der
Umgang und die Kosten in Zusammenhang mit der Vorhaltung von Bargeld ist
optimierungsbedürftig und -fähig. Z.Zt. gehen die Beschäftigten aus den
verschiedenen Ämtern und Einrichtungen direkt zur Sparkasse, um dort
Bareinzahlungen vorzunehmen, bzw. Bargeld abzuholen. Es erfolgt keine
bevorzugte Bearbeitung in der Sparkasse, d.h. Mitarbeiter stehen mitunter sehr
lange in der normalen Schlange, um dran zu kommen. Darüber hinaus sind die
Gebühren für Bareinzahlungen, insbesondere für Münzgeld sehr hoch und es werden
überhaupt nur kleinere Beträge in Münzen angenommen. Vor diesem Hintergrund
soll in der Finanzbuchhaltung eine echte (interne) Barkasse eingerichtet
werden, in der kleinere Geldbeträge angenommen und ausgegeben werden können.
Durch die direkte Barauszahlung aus einer Barkasse kann zudem die Scheckausgabe
zur Abholung von Geldbeträgen bei der Sparkasse reduziert werden. Die
Finanzbuchhaltung verfügt über einen kleinen Tresor. Die Höhe des versicherten
Bargeldes muss noch geklärt werden, ein Wechselgeldbestand in Höhe von 2.500 €
wird als ausreichend angesehen.
Diese zusätzliche Aufgabe wird durch
Entlastung auf der Stelle 21-21, evt. auch im Tausch mit anderen Aufgaben auf
der Stelle 20-12 im Rahmen der Optimierung des Mahnwesens und der Einführung
des Postdienstleisters möglich. Mit Inbetriebnahme des Moduls Mahnung und
Vollstreckung von H+H wird auch die Vereinheitlichung der Mahnung aller
städtischen Forderungen zentral in Amt 20 auf dieser Stelle angestrebt. Hier
könnten durch die Übernahme von Mahnungen anderer Ämter (z.B. mahnt Amt 32 die
„Knöllchen“ selber) Synergien erzeugt werden, die letztlich zur Freisetzung von
Personalressourcen (in den anderen Ämtern) führen. Hier ist nach Prozesserhebung
in 32 (und anderen Ämtern) und 20 eine Optimierung der Abläufe herzustellen.
Insgesamt beträgt in der
Abteilung 20-3 der Stellenmehrbedarf 1,0 Stellen EG8 und 0,2 Stellen EG9c/10.
Darüber hinaus ist die Wertigkeit einer Stelle, um eine Besoldungsgruppe
anzuheben. Anteilig können die zusätzlichen Kosten durch die Herabstufung in
der Stellenwertigkeit von zwei Stellen im ehemals gehobenen Dienst ausgeglichen
werden. Der zusätzlich erforderliche Arbeitsplatz ist vorhanden.
Abt. 20-1
Amts- und Abteilungsleitung
Zum 1.11.2019 wurden der Amtsleiterin 20
auch die Aufgaben der Kämmerin übertragen. Die Aufgabenübertragung erfolgte
ohne Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen. Diese zusätzlichen
Aufgaben erfordern jedoch entsprechende Ressourcen, die bislang nur zu Lasten
anderer Aufgaben bzw. durch Übertragung von Aufgaben auf die Abteilungsleitung
und im weiteren Verlauf auf die nachgeordneten Stellen übernommen werden
konnten. In der Folge konnte nur das Notwendige erledigt werden und etliche Aufgaben
sind in den Hintergrund getreten und/oder wurden nur rudimentär wahrgenommen.
Auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen
der Corona Pandemie auf die öffentlichen Haushalte müssen wesentliche Aufgaben,
die insbesondere auch die Steuerung und Konsolidierung des Haushaltes
anbelangen, stärker in den Fokus genommen werden, so dass Aufgaben dauerhaft zu
verlagern sind.
Vor dem Hintergrund der bisherigen
Erfahrungen in Zusammenhang mit der Übernahme der Aufgaben als Kämmerin müssen
20% der bisherigen Aufgaben der Amtsleitung auf die Abteilungsleitung – Stelle
20-14 - übertragen werden. Darüber hinaus ist hier vor dem Hintergrund der
Digitalisierung, Prozesserhebung und -modellierung eine Ausweitung der
Zeitanteile für die Leitung und Organisation der Abteilung von 15%
erforderlich.
Bereich Haushaltsplanung
Im Bereich der Haushaltsplanung soll die
bisherige Zuständigkeit der einzelnen Sachbearbeiter nach Dezernaten aufgegeben
und auf den Sachzusammenhang in den Planwerken umgestellt werden. D.h., es
erfolgt eine Zuordnung nach konsumtiven (betrifft die Ergebnisplanung) und
investiven (betrifft die Finanzplanung, hier die Investitions- und
Finanzierungsplanung) Ansätzen. Aufgrund der besonders zu betrachtenden
Personalaufwendungen inkl. der zu bildenden Rückstellungen werden diese
innerhalb der konsumtiven Ansätze noch einmal separiert und verbleiben bei der
Abteilungsleitung.
Hierdurch kann die dringende Empfehlung der
GPA, ein Investitionscontrolling zu implementieren, umgesetzt und zentral alle
Facetten der Investitionsplanung und Finanzierung an einer Stelle gebündelt
werden. Da Fördermittel von Dritten bzw. Zuwendungen an Dritte überwiegend den
investiven Bereich betreffen, soll die zentrale Investitions- und
Finanzierungsplanung und die Einrichtung eines zentralen Fördermittelmanagements
gekoppelt werden, um auch hier die Einheitlichkeit und Rechtmäßigkeit des
Verwaltungshandelns sicherstellen zu können. Da sich Fördermittelmanagement
nicht nur auf die Einwerbung von Fördermitteln beschränkt, sondern die Stadt
Haan auch selbst Fördermittelgeber ist, muss hier der Stellenanteil um 5%
aufgestockt werden. Siehe hierzu auch die Ausarbeitung zum
Fördermittelmanagement.
Durch die Neuordnung der
Zuständigkeit in der Planung, der Übernahme der Kreditsachbearbeitung von der
Abteilungsleitung und der Ausweitung des Investitionscontrollings sowie des
Fördermittelmanagements kommt es auf der Stelle 20-02 zu einem Aufgabenzuwachs
von rd. 25%, hiervon 15% aus der Stelle 20-14 und 10% neue Aufgaben. Im
Gegenzug ist daher die Stelle von Arbeiten in der Haushaltsausführung und der
Meldungen zur Statistik im gleichen Umfang zu entlasten und an nachgeordnete
Stellen zu verteilen.
Insgesamt ergibt sich aus der
Aufgabenverteilung der Amts-/Abteilungsleitung und der Umstellung der
Haushaltsplanung ein Stellenmehrbedarf von 0,45 Stellen.
Bereich Steuern
Erstmals seit 2015 ist der
Bereich der Steuerveranlagung auf dem aktuellem Bearbeitungsstand. Dies ist in
erster Linie auf den persönlichen Einsatz der Beschäftigten zurückzuführen, die
sich sowohl vorbehaltlos der Rückstände angenommen als auch eine
Prozessoptimierung und Digitalisierung der Arbeitsabläufe aktiv mitgestaltet
haben. Hierdurch konnten seit April 2020 trotz einer vakanten Stelle (ab 2021
Vakanz 0,5 Stelle), noch bestehende Rückstände in der Gewerbesteuer
aufgearbeitet, in diesem Bereich die E-Steuerbearbeitung eingeführt und die
digitale Steuerakte umgesetzt werden.
Die auf den 1.1.2023 verschobene Einführung
des § 2b UStG, die zu einer Angleichung der Besteuerung der öffentlichen Hand
an die Privatwirtschaft führt, wird zu gravierenden Veränderungen in den
Anforderungen an die von der Stadt abzugebenden Steuererklärungen führen.
Bereits bei der letzten Betriebsprüfung durch das Finanzamt wurde deutlich,
dass die Kommunen hinsichtlich der Folgen bei Nichteinhaltung der
Steuergesetzgebung nicht mehr anders behandelt werden als die Privatwirtschaft.
Um hier ein Organversagen verhindern und die Befolgung steuerlicher Gesetze
garantieren zu können, ist die neue Aufgabe mit der nötigen Personalressource
von einer halben Stelle auszustatten, denn nur so wird sich letztlich die
Bürgermeisterin vom Vorwurf der Steuerverkürzung/-hinterziehung erfolgreich
exkulpieren können. Neben dieser Aufgabe sollen auch alle
Steuererklärungen und weiteren Aufgaben, die in Zusammenhang mit der Stadt als
Steuerschuldnerin stehen, dieser Stelle zugeordnet werden. Darüber hinaus
verbleibt hier noch ein Anteil an der Veranlagung der Gewerbesteuer inkl. der
Bearbeitung und Entscheidung in schwierigen Einzelfällen des Steuer- und
Abgabenrechts, um eine Vertretung sicherstellen zu können.
Die Wertigkeit der Stelle 20-20
wird sich durch die Zuordnung der neuen Aufgaben in Richtung EG 9c/10
verändern.
Durch die Zuordnung von über 65%
neuer Aufgaben auf der Stelle 20-20 müssen die bisherigen Aufgaben aus der
Veranlagung abgegeben werden.
Vor diesem Hintergrund sollen
der Stelle 20-15 die Aufgaben aus der Stelle 20-02 zugeordnet werden.
Entsprechend der Übernahme dieser neuen Aufgaben im Umfang von 0,4
Stellenanteilen, sind bisherige Aufgaben aus der Veranlagung abzugeben. Die
Verantwortlichkeit für die Haushaltssachbearbeitung begründet hier eine
Anhebung der Wertigkeit von EG8/A8 auf EG 9a/A9. Die Stelle wird als
Eingangsamt für den ehemals gehobenen Dienst / Spitzenamt des ehemals mittleren
Dienstes angesehen.
Entsprechend ergibt sich für die
Veranlagung der Realsteuern ein Stellenbedarf von 1,0 Stellen EG 8. Hiervon
stehen bei der Stelle 20-22 noch 0,5 Stellen zur Verfügung, so dass der
Stellenmehrbedarf 0,5 Stellen beträgt. Dies entspricht dem Anteil TCM. Der zusätzlich erforderliche Arbeitsplatz ist
vorhanden.
Bereich Systemadministration für H+H
Die Systemadministration des
Finanzverfahrens H+H hat sich in den letzten beiden Jahren stark verändert.
Durch die fortschreitende Digitalisierung ist das Verfahren bereits um
verschiedene Module und diverse Schnittstellen zu anderen Fachverfahren
erweitert worden. Auch zukünftig werden hier weitere Anbindungen umgesetzt bzw.
das Verfahren den Anforderungen des OZG angepasst werden müssen. Die in diesem
Zusammenhang anfallenden Aufgaben sind Projekte (E-Rechnung, Workflow,
PK-Zusammenführung etc…), die nicht mehr als Systemadministration von H+H
bezeichnet werden können.
Durch die Vielzahl neuer Module ist die
bisherige Vertretung der Stelle 20-13 in der Systemadministration durch die
beiden Abteilungsleitungen nicht mehr möglich. Ein Support muss jedoch
sichergestellt sein, da das Finanzverfahren keine Ausfallzeiten erlaubt.
Bislang werden dann Anfragen an die Hotline von H+H weitergeleitet, die jedoch
nicht in allen Fällen hilfreich ist, da individuelle Einstellungen vor Ort
betroffen sind.
Die Betreuung für das Haus leidet unter den
Projekten, die umgesetzt werden müssen, um die gesetzlichen Anforderungen
erfüllen zu können. Mangelnder Support macht sich auch in der Qualität der
Anordnungen, Mitteilungen und vermehrten Anfragen der Fachämter bemerkbar. Vor
diesem Hintergrund ist eine zusätzliche Stelle in der Systemadministration
erforderlich, die sich hauptsächlich um die Unterstützung der Fachämter und die
Schulung (neuer) Mitarbeiter kümmern soll.
Die in die Tiefe gehende technische
Systemadministration wird von der Stelleninhaberin und ihren IT-Kenntnissen gut
abgedeckt; die Vertretung und Ergänzung der Stelle muss sich verstärkt mit den
einzelnen Modulen und Verzahnungen von H+H mit Fachverfahren und der
Vereinbarkeit mit gesetzlichen Vorschriften befassen und sowohl ein
buchhalterisches Denken als auch einen Verwaltungsbackground haben. Durch eine
intensivere Betreuung der Fachämter – auch mal direkt vor Ort / im eigenen Büro
– wird sich auch die Qualität der Ergebnisse der Fachämter wieder verbessern.
Der zusätzlich erforderliche Arbeitsplatz ist nicht vorhanden.
Durch die Neuorganisation ergeben sich,
vorbehaltlich der endgültigen Stellenbewertungen, folgende Änderungen in der
Anzahl und Wertigkeit der Stellen gegenüber dem Stellenplan 2021:
Stelle |
Stellenwert
Alt |
Stellenwert
Neu* |
Stellenanteil
Alt |
Stellenanteil
Neu |
Veränderung |
20-01 |
A 15 |
|
0,8 |
0,8 |
0 |
20-14 |
A 12 |
|
1 |
1 |
0 |
20-02 |
A 11 |
|
1 |
1 |
0 |
20-13 |
E 10 |
|
1 |
1 |
0 |
NN 1 |
|
E 10 |
|
1 |
+1 |
20-15 |
A 8 |
A 9 |
1 |
1 |
0 |
20-20 |
E 8 |
E 9a |
1 |
1 |
0 |
20-22 |
E 8 |
|
1 |
0,5 |
-0,5 |
NN 2 |
|
E
8 |
|
1 |
+1 |
20-11 |
E 13 |
E
11 |
1 |
1 |
0 |
20-12 |
E 11 |
E
10 |
0,8 |
1 |
+0,2 |
21-2 |
A 10 |
|
1 |
1 |
0 |
21-12 |
E 8 |
|
1 |
1 |
0 |
21-13 |
A 8 |
A
9 |
1 |
1 |
0 |
21-14 |
E 9a |
|
1 |
1 |
0 |
21-15 |
E 9a |
|
1 |
1 |
0 |
21-21 |
E 8 |
|
1 |
1 |
0 |
NN 3 |
|
E
8 |
|
1 |
+1 |
|
|
|
14,6 |
17,3 |
+2,7 |
*vorbehaltlich der Stellenbewertung
Insgesamt ergibt sich im Amt 20 ein Stellenmehrbedarf von 2,7 Stellen ab 2022.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt der Aufnahme eines Stellenanteils von 2,7 im Stellenplan 2022 zu.
Finanz. Auswirkung:
Insgesamt entstehen durch die Neuorganisation des
Amtes 20 zusätzliche Personalkosten i.H.v. ca. 85.000 Euro/jährlich. Bei der
Ermittlung der Personalkosten wurden Stelleneinsparungen und
Stellenausweitungen sowie höher und niedriger bewertete Stellen berücksichtigt
und gegengerechnet.