Betreff
Kostenersatz- und Entgeltsatzung bei Einsätzen der Feuerwehr
Vorlage
32-2/009/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kostenersatzsatzung beruht auf dem seit 01. 01. 2016 geltenden Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Eine Anpassung der Entgelte ist aufgrund der seit der letzten Festsetzung vor einem Jahr eingetretenen Entwicklung geboten. Inzwischen liegen die Daten der Jahresrechnung 2020 vor.

 

Die Abweichung der Entgeltsätze beruht insbesondere auf den Einsatzzahlen, den Unterhaltungskosten und einer Änderung der Vorhaltezeit. In der Vergangenheit wurde die Handwerkerlösung mit 2.000 Jahresstunden als Divisor verwendet. Dies ist nach Auffassung des VG Düsseldorf auch nach dem neuen Gesetz nicht zulässig, weil die Betriebsmittel und Anlagen jederzeit eingesetzt werden müssten und deshalb die Kosten für Anschaffung, Abschreibung und Verzinsung durch 8.760 Jahresstunden geteilt werden müssten.

 

Dahingegen hat die Verwaltung bei den Fahrzeugen die Verbrauchskosten nur auf die Einsatzzeit angesetzt, weil dieser Aufwand ausschließlich einsatzbedingt ist. Hierbei wurde wie bisher für jede gefahrenen 10 km eine Einsatzzeit von 1 Stunde zugrunde gelegt. Eine Herausrechnung der Einsatzzeiten von den sonstigen Bewegungszeiten ist hiernach nicht mehr erforderlich.

 

Zur Darstellung der Auswirkungen hat die Verwaltung die vorgeschlagenen Entgelt-sätze den Beträgen bei Anwendung der Handwerkerlösung gegenübergestellt.

 

 

 

 

Fahrzeuge

Vorschlag in €

Handwerker in €

Einsatzleitwagen1

11,90

24,00

Gerätewagen Gefahrgut

28,10

29,00

Gerätewagen Logistik

11,70

12,40

Hilfeleistungslöschfahrzeug

45,70

81,00

Kleineinsatzfahrzeug

21,70

29,00

Kommandowagen

5,20

6,30

Atego Katastrophenschutz

34,20

36,70

Löschgruppenfahrzeug LF 20

16,90

26,10

Mannschaftstransportfahrzeug

8,60

76,10

Rüstwagen

39,40

47,30

Teleskopmast

50,40

121,90

Wechselladerfahrzeug

65,70

83,90

 

In ähnlicher Weise ist die Verwaltung bei der Ermittlung der Einsatzstunden für die Freiwillige Feuerwehr (FFW) vorgegangen. Bei den Einsätzen tragen sich die Mitglieder der FFW in eine Anwesenheitsliste ein. Die Listen weisen jedoch nur sporadisch Beginn und Ende der Einsätze aus. Soweit diese vorlagen, entsprachen sie dem Durchschnitt von einer Stunde je Einsatz. In den Anwesenheitslisten waren insgesamt 1.927 Angehörige der FFW eingetragen.

 

Diesen 1.927 Einsatzstunden sind noch die Teilnahme an Übungsdiensten hinzuzurechnen, die jeweils ca. 2,5 Stunden andauern und für die den Beteiligten eine Aufwandsentschädigung gewährt wird. Coronabedingt war die Anzahl der Übungsdienste weit unterdurchschnittlich Bei 477 Teilnahmen sind dies 1.193 Stunden, so dass insgesamt 3.120 Stunden als Divisor angesetzt werden.

 

Die Sicherheitswachensatzung kann ersatzlos aufgehoben werden. Über die Bestimmungen in §1 Abs. 2 der Kostenersatzsatzung i. V. m. § 27 BHKG besteht keine zusätzlicher Regelungsbedarf.

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Haan bei Einsätzen der Feuerwehr wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

 

Neutral