Betreff
Gebührensatzung für die Brandverhütungsschau
Vorlage
32-2/010/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 29. 10. 2020 hatte der Rat der Stadt Haan letztmalig auf der Grundlage des seit dem 01. 01. 2016 geltenden Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau beschlossen. Eine Anpassung der Gebühren ist aufgrund des nunmehr seit der letzten Festsetzung aktualisierten Rechnungsergebnisses für das Jahr 2020 möglich. Entsprechend der Ermittlung in der Kostenersatzsatzung erhöhen  sich die Gebühren für die Brandschau von 60,20 € auf 75,20 € und für gutachterliche Leistungen von 92,20 € auf 103,80 €.

 

Der Unterschied der Gebührensätze für Brandschau und gutachterliche Leistungen beruht auf dem jeweiligen Schwierigkeitsgrad der Amtshandlung und der hierfür vorausgesetzten Qualifikation. Hinzu kommt die gesonderte Ausweisung von Fahrtkosten; hierbei wurde je Objektbesichtigung ein pauschaler Ansatz von 15 Minuten je Hin- und Rückfahrt zugrunde gelegt.

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Haan vom 14. 12. 2016 wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

 

Neutral