Betreff
Aufwandsentschädigung für Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Haan
Vorlage
32-2/011/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 13. 12. 20216 hatte der Rat die Gewährung folgender Entschädigungen für Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen:

Nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (EntschVO) werden folgende Aufwandsentschädigungen eines Ratsmitglieds (= derzeit monatl. 290,20 €) für Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Haan gewährt:

Wehrführer/-in                                                              100 %

Stellvertretende/-r Wehrführer/-in                               60 %

Zugführer/-in                                                                  30 %

Stellvertretende/-r Zugführer/-in                                  15 %

Jugendfeuerwehrwart/-in                                             30 %

Stellvertretende/-r Jugendfeuerwehrwart/-in            15 %

Inzwischen gibt es bei der Freiwilligen Feuerwehr Haan auch eine Kinderfeuerwehr, die von ehrenamtlichen Kräften geleitet wird.  Hier schlägt die Verwaltung ergänzend zu den o. a. Sätzen folgende Anteile vor:

Kinderfeuerwehrwart/-in                                               10 %

Stellvertretende/-r Kinderfeuerwehrwart/-in                5 %


Beschlussvorschlag:

Für den / die Kinderfeuerwehrwart/-in wird eine Entschädigung von 10 % und für deren Stellvertretung von 5 % der jeweils geltenden Aufwandsentschädigung eines Ratsmitglieds nach der EntschVO gewährt.


Finanz. Auswirkung:

Mehraufwand von z.Zt. jährlich 525 Euro.

Der Mehraufwand ist bereits im Haushaltsplanentwurf 2022 berücksichtigt.