Sachverhalt:
In
seiner Sitzung am 13. 12. 20216 hatte der Rat die Gewährung folgender
Entschädigungen für Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen:
Nach den jeweils
geltenden Bestimmungen der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder
kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (EntschVO) werden folgende Aufwandsentschädigungen
eines Ratsmitglieds (= derzeit monatl. 290,20 €) für Führungskräfte der
Freiwilligen Feuerwehr Haan gewährt:
Wehrführer/-in 100
%
Stellvertretende/-r
Wehrführer/-in 60
%
Zugführer/-in 30
%
Stellvertretende/-r
Zugführer/-in 15
%
Jugendfeuerwehrwart/-in 30
%
Stellvertretende/-r
Jugendfeuerwehrwart/-in 15 %
Inzwischen
gibt es bei der Freiwilligen Feuerwehr Haan auch eine Kinderfeuerwehr, die von
ehrenamtlichen Kräften geleitet wird.
Hier schlägt die Verwaltung ergänzend zu den o. a. Sätzen folgende
Anteile vor:
Kinderfeuerwehrwart/-in 10
%
Stellvertretende/-r
Kinderfeuerwehrwart/-in 5 %
Beschlussvorschlag:
Für den / die
Kinderfeuerwehrwart/-in wird eine Entschädigung von 10 % und für deren
Stellvertretung von 5 % der jeweils geltenden Aufwandsentschädigung eines
Ratsmitglieds nach der EntschVO gewährt.
Finanz. Auswirkung:
Mehraufwand von z.Zt. jährlich 525 Euro.
Der Mehraufwand ist bereits im Haushaltsplanentwurf 2022 berücksichtigt.