Betreff
Verdienstausfallentschädigung und Zulagengewährung bei Einsätzen der Feuerwehr
Vorlage
32-2/012/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der neuen Gesetzeslage hatte der Rat in seiner Sitzung am 13. 12. 2016 erstmalig eine Neufassung der Satzung zur Gewährung einer Verdienstausfallentschädigung und von Zulagen beschlossen. Aufgrund der inzwischen geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse wird eine Anpassung vorgeschlagen.

 

Der geltende Regelsatz in der Stadt Haan liegt bei 37,40 € EUR, der Höchstsatz bei 82,40 €. Der Regelsatz entsprach im Jahr 2016 knapp dem doppelten Betrag für den Einsatz eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr von 19 € und der Höchstbetrag glich dem Einsatz einer hauptberufliche Feuerwehrkraft im Höheren Dienst.

 

Nach der vorgeschlagenen Änderung der Kostenersatzsatzung ist für den Einsatz eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ein Betrag von 26 € und für hauptberufliche Feuerwehrkräfte im Höheren Dienst von 103,80 € vorgesehen. Dementsprechend schlägt die Verwaltung einen Regelbetrag von 51,10 € und einen Höchstbetrag von 103,80 € vor. Der Regelbetrag liegt noch unterhalb des Stundensatzes für hauptamtliche Kräfte des mittleren Dienstes.

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Haan und über die Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeber wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.