Sachverhalt:
Aufgrund der neuen Gesetzeslage hatte der Rat in seiner Sitzung am 13.
12. 2016 erstmalig eine Neufassung der Satzung zur Gewährung einer
Verdienstausfallentschädigung und von Zulagen beschlossen. Aufgrund der
inzwischen geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse wird eine Anpassung
vorgeschlagen.
Der
geltende Regelsatz in der Stadt Haan liegt bei 37,40 € EUR, der Höchstsatz bei
82,40 €. Der Regelsatz entsprach im Jahr 2016 knapp dem doppelten Betrag für
den Einsatz eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr von 19 € und der
Höchstbetrag glich dem Einsatz einer
hauptberufliche Feuerwehrkraft im Höheren Dienst.
Nach
der vorgeschlagenen Änderung der Kostenersatzsatzung ist für den Einsatz eines
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ein Betrag von 26 € und für hauptberufliche Feuerwehrkräfte im
Höheren Dienst von 103,80 € vorgesehen. Dementsprechend schlägt die Verwaltung
einen Regelbetrag von 51,10 € und einen Höchstbetrag von 103,80 € vor. Der
Regelbetrag liegt noch unterhalb des Stundensatzes für hauptamtliche Kräfte des
mittleren Dienstes.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die
Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbstständigen ehrenamtlichen
Angehörigen der Feuerwehr Haan und über die Gewährung einer Zulage für private
Arbeitgeber wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.