Betreff
Einführung der Nachhaltigkeitseinschätzung bei Beschlussvorlagen
Vorlage
WTK/015/2021
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Schon einige Städte in NRW und Deutschland (Hagen, Augsburg, Solingen) haben eine Nachhaltigkeitseinschätzung in ihre Beschlussvorlagen integriert.

Nun soll dies auch in Haan umgesetzt werden. Die Nachhaltigkeitseinschätzung ist vor allem als ein Instrument des Nachhaltigkeitsmanagements zu verstehen. Geprüft werden soll dabei, welche Auswirkungen das jeweilige Vorhaben / Projekt / Beschluss / Konzept auf die Ziele der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie hat.

 

Grundlage für die Einführung einer Nachhaltigkeitsprüfung bilden folgende Ratsbeschlüsse in Haan:

 

1. Ratsbeschluss vom 02.07.2019, 34. Sitzung, Beschluss zu TOP 3 „Klimaschutz“:

„Bei zukünftigen klimarelevanten Entscheidungen werden in den Verwaltungsvorlagen die Auswirkungen auf die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch und sozial) und der Generationengerechtigkeit verwiesen.“

 

2. Ratsbeschluss zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie am 25.03.2021: Maßnahme 3.2.2.3 - „Der Ratsbeschluss vom 02.07.19, Punkt 3 wird an der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie ausgerichtet, sodass in jeder Vorlage die Auswirkungen auf die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie untersucht werden.“

(in Langfassung ist festgehalten, dass dies analog zu Solingen erfolgen soll)

 

Die Umsetzung einer Nachhaltigkeitseinschätzung in Beschlussvorlagen bringt verschiedene Vorteile mit sich:

 

1. Sie stellt eine Entscheidungsgrundlage für die Kommunalpolitik dar. In der Nachhaltigkeitseinschätzung werden positive und negative Folgen eines Vorhabens für die Kommunalentwicklung in Bezug auf die am 25.03.2021 beschlossenen Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie aufgezeigt.

 

2. Sie leistet einen Beitrag zur Optimierung von Vorhaben, da eine ganzheitliche Bewertung erfolgt und neben offensichtlichen Folgen auch indirekte Zusammenhänge und Synergien dargestellt werden.

 

3. Mit der Nachhaltigkeitseinschätzung erfolgt eine Sensibilisierung, da die Verwaltungsmitarbeitenden sowie die Kommunalpolitik zunehmend mit den Nachhaltigkeitszielen konfrontiert werden. Diese sollen dadurch stärker in die kommunalen Handlungsaktivitäten integriert und Zielkonflikte verdeutlicht werden. Die Haaner Nachhaltigkeitsstrategie soll dadurch stärkere Anwendung finden und bei allen Entscheidungen als Zielrichtung mitgedacht werden.

 

Die Stadt Solingen, ebenfalls Global Nachhaltige Kommune (1. Projektlaufzeit), hat bereits 2019 eine Nachhaltigkeitsprüfung/-einschätzung eingeführt und ist somit mit einigen anderen Kommunen Vorreiter auf diesem Gebiet.

Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung Tourismus, Kultur stand für die Erarbeitung in Haan im Austausch mit der Solinger Verwaltung, die dankenswerterweise alle wichtigen Informationen und Tools zur Umsetzung der Nachhaltigkeitseinschätzung zur Verfügung stellte und dadurch die Umsetzung in Haan nach dem Muster der Stadt Solingen deutlich erleichterte.

 

Die Haaner Nachhaltigkeitsstrategie, welche die Grundlage für die Nachhaltigkeitseinschätzung darstellt, erstreckt sich auf insgesamt fünf Themenfelder und zwar auf die Themen, die von der Steuerungsgruppe GNK Haan priorisiert wurden. Bei der Nachhaltigkeitseinschätzung stehen die strategischen (16 Ziele) und operativen Ziele (46 Ziele) im Fokus, wobei der Schwerpunkt dabei noch stärker auf den operativen Zielen liegt.

 

Wie in der Stadt Solingen soll die Nachhaltigkeitseinschätzung in Haan auch aus zwei Teilen, dem tabellarischen Kurz-Check und der textlichen Gesamteinschätzung, bestehen.

Das jeweilige Amt, welches auch für die Erstellung der Beschlussvorlage zuständig ist, stellt mit einer tabellarischen Übersicht dar, ob der Sachverhalt aus der Beschlussvorlage fördernde oder hemmende Auswirkungen hat. Dabei müssen alle operativen und strategischen Ziele geprüft werden. Max. 10 Ziele können in einer Beschlussvorlage aufgegriffen werden. Bei diesem Kurz-Check ist erst einmal nur wichtig, ob es hemmende oder fördernde Auswirkungen / Effekte gibt, das Ausmaß spielt an dieser Stelle noch keine Rolle, sondern wird in der zusätzlichen textlichen Gesamteinschätzung aufgegriffen. An dieser Stelle muss dann auch beschrieben werden, ob es Zielkonflikte oder Optimierungsmöglichkeiten gibt und welche Schritte im Vorhinein bereits berücksichtigt wurden.

Die Beschlussvorlage mit der zusätzlichen Nachhaltigkeitseinschätzung durchläuft wie gewohnt das verwaltungsinterne Abstimmungsverfahren sowie die Beratungsreihenfolge der politischen Gremien.

 

Eine Nachhaltigkeitseinschätzung muss allen Beschlussvorlagen hinzugefügt werden und ist verpflichtend. Optional kann diese auch bei Informationsvorlagen, Mitteilungen und Beantwortungen von Anfragen angewandt werden.

 

Jedoch gibt es einige Punkte, bei denen eine andere Vorgehensweise als in Solingen umgesetzt wird, sinnvoll ist:

 

1. Bei Beschlussverfahren, bei denen mehrfache Beschlüsse in verschiedenen zeitlichen Stadien notwendig sind, muss die Nachhaltigkeitseinschätzung nur für die Ausgangsbeschlüsse (z.B. Grundsatzbeschluss, Vorprojekt- bzw. Projektbeschluss) erstellt werden. Für die Folgebeschlüsse kann dann auf eine Einschätzung verzichtet werden, wenn keine grundlegenden inhaltlichen Veränderungen oder Ergänzungen erfolgt sind.

 

Bei weiteren Themen empfiehlt die Verwaltung auf eine Nachhaltigkeitseinschätzung zu verzichten:

 

1. Beschlüsse über Arbeitsvergaben (Zuschlagsbeschlüsse)

 

2. Beschlüsse zum Grundstücksverkehr (An- und Verkauf, Erbbaurecht), denen ein Bebauungsplan oder ein Fachbeschluss zugrunde liegen und in diesem Zusammenhang eine Nachhaltigkeitseinschätzung durchgeführt wurde oder mit dem Grundstücksverkehr keine wesentlichen Inhalte der Nachhaltigkeitsstrategie betroffen sind.

 

3. Beschlüsse zu städtebaulichen Verträgen / Durchführungsverträgen, welche nur die Vorgaben aus einem Bebauungsplanaufstellungsverfahren umsetzen. Die Nachhaltigkeitsprüfung ist dann bereits im Rahmen der Beschlussfassung zu den aufzustellenden Bebauungsplänen erfolgt.

 

4. Beschlüsse von Veränderungssperren oder Vorkaufsrechtssatzungen, die auf dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan basieren oder zumindest auf einer sonstigen beschlossenen städtebaulichen Konzeption / Zielsetzung beruhen.

 

5. Personalvorlagen, da konkrete Personalentscheidungen nur schwer einer Nachhaltigkeitseinschätzung zu unterziehen sind.

 

6. Bekanntgaben von Dringlichkeitsentscheidungen.

 

7. finanzwirtschaftliche Beschlüsse, die sich auf Jahresrechnung, Nachvollzüge von Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen, Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsamtes, jährliche Stellenplanbeschlüsse, jährliche Verabschiedung des Haushalts, Freigaben von Verpflichtungsermächtigungen, Beschlüsse nach § 83 GO NRW (überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen) und § 85 (Verpflichtungsermächtigungen), abschlusstechnische Entscheidungen, Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte gem. § 86 GO NRW beziehen.

 

8. Beschlussvorlagen im Rahmen des Beteiligungsmanagements, die sich auf die Gremienbesetzungen oder die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung beziehen, sowie Änderungen, die sich nicht auf den Unternehmenszweck beziehen, bzw. keine inhaltlichen Aussagen zum Unternehmen treffen.

 

Auch diese Ausnahmen sind von Solingen übernommen und teilweise für Haan angepasst worden. 

 

Es gibt Vorlagen über diese Themen hinaus, deren Inhalte keine Auswirkungen auf die Haaner Nachhaltigkeitsziele haben. In diesem Fall muss das Fachamt dies unter dem Reiter „Auswirkungen auf die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie“ kurz vermerken. 

 

Der Verwaltung ist zudem noch wichtig zu betonen, dass die Nachhaltigkeitseinschätzung eine erste Einschätzung der Verwaltung darstellt und nicht als ein fundiertes Gutachten betrachtet werden sollte.

 

Weiteres Vorgehen:

Am 07.09.2021 wurde die Nachhaltigkeitseinschätzung bereits intern den Amtsleitungen vorgestellt. Im Oktober und November werden Schulungen für alle Personen, die Vorlagen verfassen, von der Stabsstelle Klimaschutz und der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Tourismus, Kultur angeboten. Ziel ist es, damit den Start für die Verwaltungsmitarbeitenden zu erleichtern und den zeitlichen Aufwand für die Verfassung zu begrenzen. Gleichzeitig sollen die Haaner Nachhaltigkeitsziele noch einmal vorgestellt und Fragen und Anregungen zur Nachhaltigkeitseinschätzung diskutiert werden.

Die Nachhaltigkeitsprüfung soll dann ab dem 01.01.2022 innerhalb von 6 Monaten zunächst getestet und ggf. angepasst werden. Ab dem 01.07.2022 wird diese dann mit finalem Konzept umgesetzt.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan nimmt die Einführung der Nachhaltigkeitseinschätzung bei allen Beschlussvorlagen des Rates und seiner Gremien nach dem Vorbild der Stadt Solingen ab dem 01.01.2022 zur Kenntnis. Nach einer 6-monatigen Probephase wird die Umsetzung der Nachhaltigkeitseinschätzung in Haan finalisiert und verstetigt.

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine