Sachverhalt:
Die jährliche Aufwandsentschädigung wurde letztmalig mit Beschluss vom
09. 02. 1999 in Höhe von 600,00 DM bzw. 200,00 DM für die jeweilige
Stellvertretung je Bezirk festgelegt. Im Zuge der Euroumstellung wurden diese
Beträge auf 302,00 € bzw. 102,00 €. angeglichen.
Aufgrund der während dieses Zeitraums entstandenen Preisentwicklung und
Erhöhung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Kräfte ist es geboten,
die Entschädigung angemessen zu erhöhen. Die Tätigkeit der Schiedsleute führt
häufig zu einvernehmlichen Konfliktlösungen und Vermeidung von
Gerichtsverfahren, stellt besondere Anforderungen, um streitende Personen zu
befrieden und ist eigentlich unbezahlbar. Daher sollte der Beitrag der
Schiedsfrauen und -männer in unserem Rechtssystem eine Entschädigung von
umgerechnet monatlich 50 € bzw. 25 € wert sein.
Beschlussvorschlag:
Die jährliche Aufwandsentschädigung für die erste Schiedsperson wird ab
01. 01. 2022 auf 600 € und für deren Stellvertretung auf 300 € erhöht.
Finanz. Auswirkung:
jährlicher Mehrbedarf in Höhe von 1.473,00 €