Betreff
Anpassung der jährlichen Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen
Vorlage
32-2/014/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die jährliche Aufwandsentschädigung wurde letztmalig mit Beschluss vom 09. 02. 1999 in Höhe von 600,00 DM bzw. 200,00 DM für die jeweilige Stellvertretung je Bezirk festgelegt. Im Zuge der Euroumstellung wurden diese Beträge auf 302,00 € bzw. 102,00 €. angeglichen.

Aufgrund der während dieses Zeitraums entstandenen Preisentwicklung und Erhöhung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Kräfte ist es geboten, die Entschädigung angemessen zu erhöhen. Die Tätigkeit der Schiedsleute führt häufig zu einvernehmlichen Konfliktlösungen und Vermeidung von Gerichtsverfahren, stellt besondere Anforderungen, um streitende Personen zu befrieden und ist eigentlich unbezahlbar. Daher sollte der Beitrag der Schiedsfrauen und -männer in unserem Rechtssystem eine Entschädigung von umgerechnet monatlich 50 € bzw. 25 € wert sein.

Beschlussvorschlag:

 

Die jährliche Aufwandsentschädigung für die erste Schiedsperson wird ab 01. 01. 2022 auf 600 € und für deren Stellvertretung auf 300 € erhöht.

Finanz. Auswirkung:

 

jährlicher Mehrbedarf in Höhe von 1.473,00 €