Betreff
Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Mettmann
Vorlage
32-2/016/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.  Mit Schreiben vom 30.06.2021 hatte der Kreis Mettmann gem. § 12 Abs. 2 RettG der Stadt Haan den Erstentwurf des Rettungsdienstbedarfsplans zur Stellungnahme vorgelegt. Ihre Beteiligung hat die Stadt mit Schreiben vom 10.08.2021 wahrgenommen.

 

Die Auswertung der jeweiligen Stellungnahmen der anzuhörenden Stellen hat zur Fassung des nunmehr nach § 12 Abs. 3 RettG vorgelegten endgültigen und zustimmungspflichtigen Entwurfs geführt. Dieser finale Entwurf enthält kaum Änderungen des Erstentwurfs.

 

Die Anregungen der Stadt Haan beziehen sich im Wesentlichen auf die Gestaltung zukünftiger Rettungsdienstbedarfspläne. Somit kann dem Rettungsdienstbedarfsplan von Seiten der Stadt Haan zugestimmt werden.

 

Die Zustimmung der Stadt Haan ist erforderlich, um u.a. das gesetzlich gebotene Einvernehmen mit den Trägern der Rettungswache zu erzielen; wird kein Einvernehmen erzielt, trifft die Bezirksregierung die notwendigen Festlegungen.

 

2.  Die Gründe für eine vorzeitige Überarbeitung des Rettungsdienstbedarfsplans 2017 sind nachvollziehbar. Die stetig steigenden Einsatzzahlen in der Notfallrettung und ein Rückgang der Einsatzzahlen im Bereich des qualifizierten Krankentransports treffen für Haan ebenso zu wie für das Kreisgebiet.

 

Im Ergebnis für die Feuerwehr Haan ergibt sich folgerichtig eine reduzierte Vorhaltung im Bereich des qualifizierten Krankentransportes und eine Ausweitung der Vorhaltung im Bereich der Notfallrettung und der Praxisanleitung.

 

3.  Die Auswirkungen in der Fahrzeugvorhaltung gibt folgende Tabelle wieder:

 

 

Rettungsdienstbedarfsplan 2017

RDBP Entwurf 2021

 

Krankentransport

werktags 7.00 Uhr– 21.00 Uhr

samstags 10.00 Uhr – 16.00 Uhr

sonntags 10.00 Uhr – 21.00 Uhr

werktags 8.00 Uhr – 18.45 Uhr

samstags 9.00 Uhr – 17.30 Uhr

sonntags 9.00 Uhr – 17.30 Uhr

 

Notfallrettung

RTW 1 24 Stunden

RTW 2 täglich 12 Stunden

(real werktags 8 Stunden)

RTW 1   24 Stunden
RTW 2   24 Stunden

 

Im Bereich des Krankentransportes kann auf den Dienstbetrieb in zwei Schichten verzichtet werden. Der Personalbedarf verringert sich von 5,8 Stellen auf 4,0 Stellen.

 

Zur Besetzung des RTW 2 erhöht sich unter Berücksichtigung eines Dienstbetriebs im 8- bzw. 12-Stundendienst im Rahmen der 39 Stundenwoche der Personalbedarf von 6,2 auf 11,8 Stellen. Mit Bezug auf einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 22.12.2020 besteht jedoch bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit, den Dienstbetrieb im Rettungsdienst auch im 24-Stundendienst im Rahmen einer 48-Stundenwoche zu organisieren. Da sich diese Verfahrensweise personalwirtschaftlich günstiger darstellt und auch die Beschäftigten diese Dienstform favorisieren, soll in der weiteren Umsetzung dieses Ziel für Fahrzeuge, die im 24-Stundendienst besetzt werden, verfolgt werden.

 

Die Rahmenbedingungen, unter denen diese Regelung möglich ist, sind vielfältig; unter anderem sind die Auslastung der Fahrzeuge und die damit verbundenen realen Arbeitszeitanteile zu berücksichtigen. Aus heutiger Sicht (u.a. Einsatzaufkommen) ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen eingehalten werden können.

 

Der Personalbedarf zur Besetzung des RTW 2 würde sich mit dieser Regelung von 11,8 auf 10,0 Stellen verringern. Darüber hinaus würde sich auch der Personalbedarf des RTW 1 von 10,9 auf 10,0 verringern. Für den Krankentransportdienst ist diese Regelung personalwirtschaftlich nicht zielführend, da dieses Fahrzeug nur an 10 Stunden pro Tag eingesetzt wird.

 

Allerdings ist zu beachten, dass eine 24/7-Besetzung des zweiten RTW insgesamt zwei weitere Ruheräume für die weibliche / männliche Besatzung bedingt. Diese sind aktuell nicht vorhanden und müssen gem. Ziff. 3.4 des RDBP-E schnellstmöglich geschaffen werden. Dies soll im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Ausbau der Feuer- und Rettungswache umgesetzt werden.

 

Für die Ausbildung von Notfallsanitäter(innen) berücksichtigt der Rettungsdienstbedarfsplan die Vorgaben aus dem RettG und dem NotSanG und sieht in Anlehnung an die Vorgaben für jede Hauptfeuer- und Rettungswache des Kreises eine volle Stelle als Praxisanleiter vor. Somit muss der zurzeit bei der Feuerwehr Haan vorgesehene Stellenanteil von 0,3 auf 1,0 angepasst werden.

 

Insgesamt führt dies ohne Einbeziehung von Rufbereitschaften und Ausgleichszeiten für Sonntagsarbeit zu einem Mehrbedarf von 1,8 Stellen. Diesbezüglich wird auf die Vorlage zur Personalbedarfsfeststellung und Personalentwicklung verwiesen. Aufgrund der Refinanzierbarkeit des Rettungsdienstes und des Krankentransportdienstes wirkt sich die Umsetzung kostenneutral aus.

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf der Rettungsdienstbedarfsplans des Kreises Mettmann in der Fassung der Anlage 1 wird zugestimmt.