Sachverhalt:
1. Mit Schreiben vom 30.06.2021 hatte der Kreis Mettmann gem. § 12
Abs. 2 RettG der Stadt Haan den Erstentwurf des Rettungsdienstbedarfsplans zur
Stellungnahme vorgelegt. Ihre Beteiligung hat die Stadt mit Schreiben vom
10.08.2021 wahrgenommen.
Die Auswertung der jeweiligen Stellungnahmen
der anzuhörenden Stellen hat zur Fassung des nunmehr nach § 12 Abs. 3 RettG
vorgelegten endgültigen und zustimmungspflichtigen Entwurfs geführt. Dieser
finale Entwurf enthält kaum Änderungen des Erstentwurfs.
Die Anregungen der Stadt Haan beziehen sich
im Wesentlichen auf die Gestaltung zukünftiger Rettungsdienstbedarfspläne.
Somit kann dem Rettungsdienstbedarfsplan von Seiten der Stadt Haan zugestimmt
werden.
Die Zustimmung der Stadt Haan ist
erforderlich, um u.a. das gesetzlich gebotene Einvernehmen mit den Trägern der
Rettungswache zu erzielen; wird kein Einvernehmen erzielt, trifft die
Bezirksregierung die notwendigen Festlegungen.
2. Die Gründe für eine vorzeitige Überarbeitung des
Rettungsdienstbedarfsplans 2017 sind nachvollziehbar. Die stetig steigenden
Einsatzzahlen in der Notfallrettung und ein Rückgang der Einsatzzahlen im
Bereich des qualifizierten Krankentransports treffen für Haan ebenso zu wie für
das Kreisgebiet.
Im Ergebnis für die Feuerwehr Haan ergibt sich
folgerichtig eine reduzierte Vorhaltung im Bereich des qualifizierten
Krankentransportes und eine Ausweitung der Vorhaltung im Bereich der
Notfallrettung und der Praxisanleitung.
3. Die Auswirkungen in der Fahrzeugvorhaltung gibt folgende Tabelle
wieder:
|
Rettungsdienstbedarfsplan
2017 |
RDBP
Entwurf 2021 |
Krankentransport |
werktags
7.00 Uhr– 21.00 Uhr samstags
10.00 Uhr – 16.00 Uhr sonntags
10.00 Uhr – 21.00 Uhr |
werktags
8.00 Uhr – 18.45 Uhr samstags
9.00 Uhr – 17.30 Uhr sonntags
9.00 Uhr – 17.30 Uhr |
Notfallrettung |
RTW
1 24 Stunden RTW
2 täglich 12 Stunden (real
werktags 8 Stunden) |
RTW
1 24 Stunden |
Im Bereich des Krankentransportes kann
auf den Dienstbetrieb in zwei Schichten verzichtet werden. Der Personalbedarf
verringert sich von 5,8 Stellen auf 4,0 Stellen.
Zur Besetzung des RTW 2 erhöht sich
unter Berücksichtigung eines Dienstbetriebs im 8- bzw. 12-Stundendienst im
Rahmen der 39 Stundenwoche der Personalbedarf von 6,2 auf 11,8 Stellen. Mit
Bezug auf einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom
22.12.2020 besteht jedoch bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die
Möglichkeit, den Dienstbetrieb im Rettungsdienst auch im 24-Stundendienst im
Rahmen einer 48-Stundenwoche zu organisieren. Da sich diese Verfahrensweise
personalwirtschaftlich günstiger darstellt und auch die Beschäftigten diese
Dienstform favorisieren, soll in der weiteren Umsetzung dieses Ziel für
Fahrzeuge, die im 24-Stundendienst besetzt werden, verfolgt werden.
Die Rahmenbedingungen, unter denen
diese Regelung möglich ist, sind vielfältig; unter anderem sind die Auslastung
der Fahrzeuge und die damit verbundenen realen Arbeitszeitanteile zu
berücksichtigen. Aus heutiger Sicht (u.a. Einsatzaufkommen) ist davon
auszugehen, dass die Rahmenbedingungen eingehalten werden können.
Der Personalbedarf zur Besetzung des
RTW 2 würde sich mit dieser Regelung von 11,8 auf 10,0 Stellen verringern.
Darüber hinaus würde sich auch der Personalbedarf des RTW 1 von 10,9 auf 10,0
verringern. Für den Krankentransportdienst ist diese Regelung
personalwirtschaftlich nicht zielführend, da dieses Fahrzeug nur an 10 Stunden
pro Tag eingesetzt wird.
Allerdings ist zu beachten, dass eine
24/7-Besetzung des zweiten RTW insgesamt zwei weitere Ruheräume für die
weibliche / männliche Besatzung bedingt. Diese sind aktuell nicht vorhanden und
müssen gem. Ziff. 3.4 des RDBP-E schnellstmöglich geschaffen werden. Dies soll
im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Ausbau der Feuer- und Rettungswache
umgesetzt werden.
Für die Ausbildung von
Notfallsanitäter(innen) berücksichtigt der Rettungsdienstbedarfsplan die
Vorgaben aus dem RettG und dem NotSanG und sieht in Anlehnung an die Vorgaben
für jede Hauptfeuer- und Rettungswache des Kreises eine volle Stelle als
Praxisanleiter vor. Somit muss der zurzeit bei der Feuerwehr Haan vorgesehene
Stellenanteil von 0,3 auf 1,0 angepasst werden.
Insgesamt führt dies ohne Einbeziehung von Rufbereitschaften und Ausgleichszeiten für Sonntagsarbeit zu einem Mehrbedarf von 1,8 Stellen. Diesbezüglich wird auf die Vorlage zur Personalbedarfsfeststellung und Personalentwicklung verwiesen. Aufgrund der Refinanzierbarkeit des Rettungsdienstes und des Krankentransportdienstes wirkt sich die Umsetzung kostenneutral aus.
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der Rettungsdienstbedarfsplans des Kreises Mettmann in der
Fassung der Anlage 1 wird zugestimmt.