Sachverhalt:
1.
Anlass
Die
Stadt Haan nimmt als Modellkommune an dem Projekt „Global Nachhaltige Kommune
NRW“ teil. Im Rahmen dieser Teilnahme hat der Rat am 25.03.2021 das Handlungsprogramm
zur Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan beschlossen. Teil des
Handlungsprogramms ist das unter Nr. 4.1.2.1 gelistete städtische
Förderprogramm Dachbegrünung. Das Förderprogramm ist auf 20.000 € / Jahr
begrenzt.
Entsprechende Mittel sind im Haushalt für das Jahr
2022 erstmalig berücksichtigt.
2.
Klimawirksame und ökologische Wirkungen
Mit der Förderrichtlinie
Dachbegrünung soll die Anlage von Dachbegrünungen auf dem gesamten Gebiet
der Stadt Haan, sowohl bei Neubauten als auch bei Nachrüstung vorhandener
Dächer gefördert werden.
Die
Förderung von Dachbegrünungen leistet einen nachhaltigen Beitrag zur
Verbesserung des Stadtklimas in Haan und erhöht die natürliche Artenvielfalt.
Dachbegrünungen bieten hierbei vielerlei Vorteile:
Bei
Niederschlägen wird der Regenablauf durch die temporäre Wasserrückhaltung und
-verdunstung verringert bzw. verzögert. Dies ist vor allem bei
Starkregenereignissen wichtig, weil hierdurch Kanalisation, Kläranlagen und
insbesondere die Vorflut entlastet werden. Als sofort wirksame Anlagen zur
Regenwasserrückhaltung haben Dachbegrünungen - neben Maßnahmen zur Entsiegelung
von Flächenbefestigungen - einen wesentlichen Anteil an der Reduzierung von
Hochwasserspitzen bei Starkregenereignissen (Stichwort „Schwammstadt“).
Des Weiteren
verbessern begrünte Dächer die Luftqualität durch die Produktion von
Sauerstoff, die Filterung von Luftschadstoffen und die Bindung von Feinstaub.
An heißen Tagen kühlen begrünte Dächer das Gebäude durch Verdunstung. Daneben
wirkt die Begrünungsschicht in Bezug auf Innenräume schalldämmend sowie in
Bezug auf die Umgebung lärmmindernd. Die Lebensdauer des Gebäudes, insbesondere
der Dachabdichtung wird durch Verringerung der thermischen und mechanischen
Beanspruchung verlängert. Daneben tragen Dachbegrünungen (allerdings in
Abhängigkeit vom jeweiligen Wassergehalt des Substrats) zur Wärmedämmung des
Gebäudes bei. Bauphysikalisch betrachtet leisten Dachbegrünungen somit einen
aktiven Beitrag zum Klima- und Gewässerschutz.
Über die
bauphysikalischen Vorteile hinaus gelten insbesondere extensive Dachbegrünungen
als Ersatzgesellschaften für ökologisch wertvolle, trocken-warme
„Magerstandorte“: Diese arten- und blütenreichen Pflanzengesellschaften bieten
Lebensraum für eine üppige und vielfältige Insektenfauna. Mit ihrem hohen
Anteil an wasserspeichernden Pflanzen können Extensivbegrünungen Trockenheitsperioden
nicht nur überstehen – sie sind sogar von diesen Bedingungen abhängig.
Sind diese Standortbedingungen (z. B. die Sonnenexposition) nicht oder
nur teilweise erfüllt, hat das unmittelbar Auswirkungen auf die
Pflanzengesellschaft von Dachbegrünungen: So verschiebt sich in Schattenlagen
das Artenspektrum innerhalb kurzer Zeit zu Gunsten des Anteils von Gräsern,
Moosen und Gehölzaufwuchs; der Blüten- und Artenreichtum nimmt dabei deutlich ab.
Gleichzeitig erhöht sich der Aufwand für Pflege und Wartung der Dachbegrünung
(z. B. durch Grasmähen bzw. regelmäßiges Entfernen des Gehölzaufwuchses).
3.
Flächenbelastungen und Kostenrahmen
Das
Flächengewicht (jeweils zu rechnen mit Bepflanzung und im wassergesättigten
Zustand) liegt für Extensivbegrünungen zwischen ca. 30 Kg/m² und ca. 150 Kg/m².
Intensivbegrünungen liegen in der Regel bei ca. 200 – 700 Kg/m².
Die
geschätzten Kosten für eine Dachbegrünung hängen von vielen Parametern ab,
sodass diese nur schwer bezifferbar sind. So ist eine wichtige „Eingangsgröße“
die Größe der zu begrünenden Fläche (mit zunehmender Flächengröße sinkt der
Preis/m²). Weiterer Faktor ist z. B. die Beschaffenheit der Dachhaut (Zahl der
Durchbrüche für Belichtung, Lüftung, Heizung, usw.). Neben den obligatorischen
konstruktiven Bestandteilen des Begrünungsaufbaus sind ggfs. noch besondere
Maßnahmen, wie Schubsicherungen bei geneigten Dachflächen einzurechnen. Bei
Intensivbegrünungen ist ein erhöhter Pflegeaufwand einzukalkulieren.
Überschlägig kann für
Extensivbegrünungen ein Kostenrahmen von ca. 50 €/m² bis 200 €/m² und für
Intensivbegrünungen etwa das Doppelte angesetzt werden, jeweils zuzüglich
Kosten für die Erhaltungspflege und ggfs. für Ertüchtigungen der Statik.
4.
Flächenpotentiale
Das Bundesumweltamt
hat am Beispiel Stadt München den Anteil an potenziell begrünbaren Dachflächen
(> 100 m²) an der Gesamtfläche aller oberirdischen Gebäudegrundflächen
untersucht: Im Ergebnis zeigte sich, dass von rund 4.391 ha Gebäudegrundfläche
Münchens rund 1.323,4 ha potenziell begrünbar sind; das entspricht einem Anteil
von 30 %. Einschließlich der begrünbaren Flächen ≤ 100 m² (z. B.
Flachdachgaragen, Mülltonnenboxen) wäre dieser Anteil noch deutlich größer!
Einen ersten
Überblick über das „begrünbare“ Dachflächenpotential in Haan kann man sich
unter www.lanuv.nrw.de mit dem dort zur
Verfügung gestellten Fachinformationssystem Klimaanpassung, hier: Gründachkataster
NRW verschaffen. In diesem System sind alle Gebäude hinsichtlich ihrer
Eignung zur Dachbegrünung vornehmlich nach den Kriterien „Dachneigung“ und
„Verschattung“ farbig dargestellt.
Dabei fällt
auf, dass die bei weitem größten Potentiale innerhalb der Gewerbe- und
Industriegebiete liegen, da hier naturgemäß großflächige Gebäude in
Flachdachbauweise vorherrschen. Allerdings lassen die bestehenden, zumeist in
Standardbauweise errichteten Gewerbe- und Industriehallen Dachbegrünungen nur
in einem sehr begrenzten Maße zu. Aus statischen Gründen bieten sich deshalb in
erster Linie die Dächer von Verwaltungs- und Bürogebäuden zur Begrünung an.
Extensive Begrünungen von Gewerbe- und Industriehallen sind jedoch in Form von
sogenannten „Dünnschicht-Begrünungen“ dennoch oftmals möglich und auf Grund der
immensen Flächenpotenziale auch sinnvoll.
Darüber
hinaus weisen auch in Ortbeton errichtete Gebäude, wie Verwaltungs- und
Zweckgebäude neueren Datums, Mehrfamilienwohngebäude im Geschoss-wohnungsbau,
Familienwohngebäude der 1960-er / 1970-er Jahre („Atriumhäuser“, Bungalows)
sowie die meisten Garagen Potentiale für Extensivbegrünungen auf.
5. Eigenschaften
der Begrünungskonzepte
Extensive
Dachbegrünungen benötigen grundsätzlich einen sonnenexponierten Standort. Schattenlagen
sind für Extensivbegrünungen nicht geeignet, da die hierfür benötigten Pflanzen
auf besonnte „Magerstandorte“ spezialisiert sind (s. o.). Die
Vegetationsflächen von extensiven Begrünungen sind zumeist störungsarm, da die
Zier- und Aufenthaltsfunktion in der Regel eine untergeordnete Rolle spielt,
was sich wiederum positiv auf ihren ökologischen Wert auswirkt. Auch ist der
Wartungsaufwand in der Regel geringer. Auf Grund ihrer günstigen Lastannahmen
sind Extensivbegrünungen prädestiniert für den nachträglichen Einbau.
Insbesondere „Kiesdächer“ (statisch eingeplante Kiesbedeckung zum Schutz der
Dachhaut) eignen sich für nachträgliche Begrünungen, da hier die statischen
Voraussetzungen besonders günstig sind (Ersatz der Kiesbedeckung durch eine
extensive Begrünung → keine oder nur geringe Mehrbelastung!). Zwar ist
die Regenwasser-Speicherfähigkeit im Vergleich mit Intensivbegrünungen
geringer; dies wird jedoch durch das ungleich größere Flächenpotenzial mehr als
kompensiert.
Intensive Dachbegrünungen sind hinsichtlich einer
Beschattung toleranter als Extensivbegrünungen und können zudem eine größere
Menge an Regenwasser zwischenspeichern. Auch das Pflanzenspektrum ist auf Grund
der dickeren Substratschicht vielfältiger und kann neben Stauden und Gräsern
sogar (kleine) Gehölze umfassen. Intensive Dachbegrünungen übernehmen deshalb
auch oft eine Funktion als Zier- und / oder Aufenthaltsfläche (z. B. Zierrasen
oder aufwändig gestaltete Anlagen mit einem erhöhten Anteil an nichtheimischen
Pflanzen und an befestigten Flächen), was ggfs. ihren ökologischen Wert
einschränken kann. Intensive Dachbegrünungen erfordern jedoch bereits bei der
Hochbauplanung eine entsprechend verstärkte Gebäudestatik unter erhöhtem
Materialeinsatz. Auch der Begrünungsaufbau selbst ist zumeist aufwändiger.
Deshalb ist eine nachträgliche Ausstattung bestehender Bausubstanz mit einer
intensiven Dachbegrünung in der Regel nicht oder nur unter konstruktiver
Verstärkung der Gebäudestatik möglich. Im Allgemeinen sind intensive
Dachbegrünungen deshalb Neubauvorhaben vorbehalten. In der Praxis kommt diese
Form der Dachbegrünung vor allem bei Tiefgaragen (in Bebauungsplänen zumeist
schon als Festsetzung!) oder bei besonders repräsentativ gestalteten Gebäuden
zum Tragen.
Die Merkmale der beiden
Begrünungsarten werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt und bewertet:
Nr. |
|
extensive
Begrünung |
|
intensive
Begrünung |
|
1 |
ökologischer Wert |
hoch |
+ |
gering bis hoch |
- / + |
2 |
Regenwasserrückhaltung / -
verdunstung |
gering bis mittel |
- / |
hoch |
+ |
3 |
Schutz der Konstruktion /
der Dachhaut |
hoch |
+ |
hoch |
+ |
4 |
Zier- und
Aufenthaltsfunktion |
gering bis mittel |
- / |
gering bis hoch |
- / + |
5 |
Abhängigkeit von der
Sonnenexposition* |
hoch |
(-) |
gering |
(+) |
6 |
Eignung für nachträglichen
Einbau |
hoch |
+ |
gering |
- |
7 |
baulich-konstruktive
Flächenkapazität |
hoch |
+ |
gering |
- |
8 |
Herstellungsaufwand /
Kosten |
gering |
+ |
hoch |
- |
9 |
Wartungsaufwand |
gering |
+ |
hoch |
- |
* Das Kriterium wird
nachrangig eingestuft, da der Anteil der (ganztägig) verschatteten, begrünbaren
Dachflächen an der Gesamtfläche gering ist.
Es zeigt sich, dass die
extensive Dachbegrünung nach den aufgeführten Kriterien die zu bevorzugende
Begrünungsform ist. Dies spiegelt sich auch in der Praxis wider, wonach ca. 80%
aller Dachbegrünungen extensiv ausgeführt sind. Zieht man bei den 20 %
Intensivbegrünungen noch die (zumeist auf Grund von öffentlich-rechtlichen
Bestimmungen) begrünten Oberflächen von Tiefgaragen ab, so verbleibt ein nur
sehr geringer Anteil an privaten, intensiv begrünten Gebäuden.
6. Empfehlungen der
Verwaltung zu den Inhalten der Förderrichtlinie:
Die Verwaltung empfiehlt, die
Förderrichtlinie in der Handhabung möglichst einfach zu gestalten. Andere
Formen der Begrünung, wie Fassaden- und Innenhofbegrünungen sollten deshalb
nicht Fördergegenstand sein und ggfs. bei Bedarf separat gefördert werden.
Aus Sicht
der Verwaltung sollte mit der Förderrichtlinie ein Anreiz für die zeitnahe
Begrünung von Dächern geschaffen werden. Deshalb
sind unkomplizierte Lösungen (z. B. nur Flach- oder flachgeneigte Dächer) zu
bevorzugen. Extensivbegrünungen werden diesen
Voraussetzungen am besten gerecht, da sie leicht umsetzbar sind und auch
bestehende bauliche Anlagen hiermit nachgerüstet werden können.
Auch dünnste
Einschicht-Extensivbegrünungen (ab ca. 6 cm Aufbaudicke: vorwiegend sukkulente
Pflanzen) können bei entsprechend hohem Flächenanteil einen bedeutenden Beitrag
zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Regenwasserrückhaltung leisten.
Insbesondere können mit der Förderung von Dünnschicht-Begrünungen Anreize zur nachträglichen
Begrünung z. B. von Gewerbehallen geschaffen werden. Aufwändigere Extensiv-Begrünungen
(bis ca. 15 cm Aufbaudicke: neben sukkulenten Pflanzen auch anspruchsvollere
Stauden und aromatischen Kleinsträuchern, wie Lavendel, Strohblume, Weinraute
u. a.) bieten neben einer stärkeren Regenrückhaltung ein Maximum in Puncto
ökologischer Wertigkeit. Mit diesen extensiven Begrünungsarten kann nahezu
das gesamte Flächenpotential auf Bestandsgebäuden, sowie der weitaus
überwiegende Anteil an Neubaupotential abgedeckt werden.
Intensivbegrünungen kommen hingegen neben den
erwähnten Überdeckungen von Tiefgaragen nur in Einzelfällen und dann eher zu
repräsentativen oder dekorativen Zwecken z. B. an Geschäfts- bzw.
Firmenzentralen zum Einsatz. Intensivbegrünungen
sollten deshalb zwar nicht von der Förderung ausgeschlossen werden, jedoch
schon auf Grund des erhöhten Prüfaufwandes keinen eigenen, höheren Fördersatz
bekommen.
Die Richtlinie sollte des Weiteren klare Anforderungen
an Ausführungsstandards, Standortbedingungen und Mindestlaufzeit enthalten.
Eine Begrenzung auf Mindestflächen (z. B. förderfähig erst ab 100 m²
Begrünungsfläche) wird seitens der Verwaltung nicht empfohlen, da auch
kleinflächige Begrünungen etwa von Mülltonnen-boxen allein schon wegen der visuellen
Vorbildwirkung zu befürworten sind.
Empfohlen wird hingegen, die Förderfähigkeit
auszuschließen, wenn die Begrünung zum alleinigen Anlass für
Mietpreiserhöhungen genommen wird.
Vorgaben zur Dachbegrünung finden sich in zahlreichen
Bebauungsplänen der Stadt Haan. Die Verwaltung empfiehlt, Dachbegrünungen,
welche auf Grund von gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. von Festsetzungen in
Bebauungsplänen oder Auflagen im Rahmen einer Baugenehmigung auszuführen sind,
von der Förderfähigkeit auszuschließen. Davon ausgenommen sollten jedoch Erneuerungen
von bereits realisierten Dachbegrünungen sein.
Hinsichtlich des Fördersatzes wird in Anlehnung an bereits
existierende Richtlinien in anderen, mit Haan vergleichbaren Städten keine
pauschale Förderung, sondern eine grundsätzliche Bezuschussung von 50 % der
anrechenbaren Herstellungskosten empfohlen. Auf diese Weise wird eine möglichst
breite Streuung der insgesamt jährlich bereitgestellten Mittel gewährleistet.
Diesem Ziel dienen gleichermaßen auch die Begrenzungen auf max. 50,00 €/m² und
auf max. 3.000 €/Jahr und Vorhaben. Gleichermaßen wird hierdurch die Förderung
von extensiven Begrünungen begünstigt.
Zusammenfassend
lagen für die Ausarbeitung der Richtlinie folgende Fördergrundsätze zu Grunde:
·
Dachbegrünung als ausschließliches Förderziel;
·
Beschränkung auf Dachflächen bis 15 % Neigung;
- Nachweis der Ausführung
gemäß der FLL*-Dachbegrünungsrichtlinie;
- Nachweis der
geeigneten Standortbedingungen;
- Nachweis der
fachgerechten Ausführung, Plausibilität der Kostenaufstellung;
·
Mindestlaufzeit der geförderten Maßnahmen (empfohlen: 10 Jahre);
·
Anrechnung je Quadratmeter Nettovegetationsfläche (keine Beschränkung
auf Mindestflächengrößen);
·
Ausschluss der Förderung von Dachbegrünungen auf Grund von gesetzlichen
Verpflichtungen (z. B. gemäß Auflagen i. R. von Genehmigungsverfahren oder gemäß
BP-Festsetzungen), Ausnahmen nur für Erneuerungen;
·
Ausschluss der Förderfähigkeit, wenn die Begrünung zum alleinigen Anlass
für Mietpreiserhöhungen genommen wird.
* FLL: Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e. V.
Basierend auf diesen
Maßgaben hat die Verwaltung die Förderrichtlinie Dachbegrünung erarbeitet und
empfiehlt, diese Richtlinie zur vermehrten und beschleunigten Umsetzung von
Dachbegrünungen als Maßnahme zur nachhaltigen Verbesserung des Stadtklimas und zur
Erhöhung der natürlichen Artenvielfalt in der Stadt Haan zu beschließen.
7. Vorbildfunktion der
Stadt, Information der Öffentlichkeit
Neben der
Förderung von Dachbegrünungen durch finanzielle Anreize muss auch die Stadt
selbst ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und beim Neubau städtischer
Gebäude, die mit einem Flach- oder leicht geneigtem Pultdach ausgeführt werden
sollen, sowie bei der Sanierung von bestehenden Flachdächern die Begrünbarkeit
der Dächer prüfen und, wo immer statisch möglich, die Begrünung auch
realisieren.
Neben der Erstellung der
Förderrichtlinie ist es zudem sinnvoll, mittels eines Flyers für
Dachbegrünungen zu werben und entsprechende Hinweise in den Medien zu geben, um
die Bürgerinnen und Bürger auf das Förderprogramm Dachbegrünung aufmerksam zu
machen. Die Stabsstelle Klimaschutz und die AG Grünflächen und Begrünung des
Runden Tisches Klimaschutz unterstützen hierbei. Der Flyer kann z. B. zusammen
mit dem Grundsteuerbescheid an die steuerpflichtigen Grundstückseigentümer
verschickt werden (analog dem Flyer zur ökologischen Vorgartengestaltung).
8. weiteres Verfahren
Die Verwaltung empfiehlt,
der auf Grundlage der beschriebenen Fördergrundsätze entwickelten Förderrichtlinie
Dachbegrünung zuzustimmen und dem Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen. Nach
der Beschlussfassung kann die Richtlinie durch Veröffentlichung im Amtsblatt
der Stadt Haan in Kraft gesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
„Den der Förderrichtlinie Dachbegrünung zu
Grunde gelegten Fördergrundsätzen der Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Die Förderrichtlinie
Dachbegrünung in der Fassung vom 22.10.2021 wird beschlossen.“