Anlass:

 

Aufgrund der Änderung des § 8 des Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW und der beschlossenen Änderung der Ausbaubeitragssatzung wird die Stadt verpflichtet, ein Straßen– und Wegekonzept aufzustellen und spätestens alle zwei Jahre fortzuschreiben.

 

 

Sachverhalt:

 

Ausgangslage

2005 wurde dem zuständigen Ausschuss erstmalig ein von der Verwaltung erarbeitetes Straßensanierungsprogramm vorgestellt. Wesentliche Grundlage des Programms war das Straßenschadenskataster des Betriebshofes. Es beschreibt das kommunale Anlagevermögen „Straße“ in ca. 400 Einzelabschnitten anhand von technisch begründbaren Kriterien und erlaubt so eine - weitestgehend - objektive Beurteilung des Straßenzustands. Diese Liste wird fortlaufend aktualisiert und wurde dem HFA zuletzt in der Sitzung im Dezember 2020 vorgelegt.

 

 

Liste Straßensanierungsprogramm / Liste nach Muster des Ministeriums

Die Verwaltung hat auf Basis der alten Liste von 2005 eine neue Liste für das Jahr 2022 erstellt. Die grundhaften Straßensanierungen werden momentan nur von einem Projektleiter übernommen. Der HFA hat im vergangenen Jahr die Sanierung der Nebenanlagen der Ohligser Straße auf Platz zwei vorgezogen. Die Schillerstraße (Platz 1) wurde im Jahr 2021 saniert. Die Pläne für die Neustraße existieren bereits und der Ausbau könnte noch 2022 erfolgen, vorbehaltlich einer Einigung zwischen der Bürgerinitiative Straßenbaubeiträge und dem Rat. Die Planungen für den Gehweg auf der Ohligser Straße laufen bereits, insbesondere die Abstimmungen mit Dritten. Der Beginn des Ausbaus ist geplant für den Herbst 2022. Es verschieben sich die Sanierungen der weiteren Straßen, sodass 2022 mit der Planung für die Talstraße begonnen werden kann. Deren Sanierungsarbeiten sind dann für 2023 eingeplant. Die weitere Reihenfolge basiert auf dem bestehenden Schadenskataster, sowie die Bedeutung der Straße für das Straßennetz, gleichzeitig werden aber auch sinnvoll zusammenhängende Abschnitte in einem Jahr zusammengefasst (zum Beispiel Buschhöfen, Am Brunnen und Eichenstraße). Außerdem wird darauf geachtet, dass die Anzahl der Einzelmaßnahmen nicht zu groß ist (max. 2-3 pro Jahr pro Projektleiter), sowie dass die jährlichen Kosten bei ca. 1 Mio. € liegen. Diese Summe ist mindestens notwendig, um den entstandenen Sanierungsstau nicht weiter ansteigen zu lassen, bleibt aber auch in einem realisierbaren Rahmen.

 

Die Kosten beziehen sich nun nicht mehr auf die ursprüngliche Schätzung aus dem Jahre 2005, sondern auf die aktuell überarbeitete Liste aus dem Jahre 2021. Die Kosten wurden mit einem Ansatz von 180 €/m² anhand der zu sanierenden Fläche geschätzt. Der Ansatz basiert auf den Kosten der beiden aktuellen Maßnahmen. Zusätzlich ist eine jährliche Kostensteigerung von 3% angesetzt. Da eine einfache Deckensanierung bei den Straßen nicht mehr möglich ist, wurde bei der Schätzung der Kosten ein Vollausbau zu Grunde gelegt. Dies beinhaltet den Ausbau und die Erneuerung der gesamten Asphaltschichten, des Gehwegbelags, sowie der Schottertrag- und Frostschutzschichten.

 

Die umfangreiche Liste des Straßensanierungsprogramms (Anlage 3) wird nun ergänzt durch die beiden Listen der geplanten beitragspflichtigen und beitragsfreien Maßnahmen innerhalb der nächsten fünf Jahre (Anlage 1 und Anlage 2). Die Liste für die beitragspflichtigen Maßnahmen basiert auf der Liste des bisherigen Straßensanierungsprogramms.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Listen des Straßen- und Wegekonzeptes gemäß der Anlagen 1 und 2.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Entsprechend der Liste Anlage 1

Bereitstellung der Mittel aus Ermächtigungsübertragungen 2021 und Haushaltsansätzen 2022.