Betreff
Planungsstand zur Straßensanierungsmaßnahme Ohligser Straße
Vorlage
66/033/2021
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Bestandsaufnahme:

Die Ohligser Straße im Bereich vom Kreisverkehr „Am Schlagbaum“ bis zum Ortsausgang Richtung Solingen, ist gezeichnet durch eine inhomogene Struktur der Nebenanlagen, sodass die Betrachtung zur Bestandsaufnahme und Planung Abschnittsweise erfolgen muss.

 

Abschnitt Kreisverkehr Am Schlagbaum - Erikaweg

Im nördlichen Bereich des Planungsraums ist die Ohligser Straße geprägt von einer geschützten Baumallee, in dem im Bereich der Nebenanlagen vielfältige Nutzungskonflikte erkennbar sind. So wird der Raum, der vornehmlich als Gehweg dient, ebenfalls als Parkraum und Fläche des Baumbestandes genutzt. Dies führt aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse zu dem Umstand, dass die richtlinienkonformen Regelbreiten für die Anlage von Gehwegen nicht eingehalten werden. Die Minderbreiten der Gehwegflächen schließen eine angestrebte Barrierefreiheit aus. Es muss zum Ziel gesetzt werden, diesen Nutzerkonflikt zu entflechten.

 

Auch der Baumbestand entlang der bestehenden Allee mindert den Nutzeungskomfort von Fußgänger*innen, da die bestehenden Baumscheiben teilweise weit in den Gehwegraum hineinragen. Gleichwohl ist der besondere Wert der Allee, die zudem als geschützt gilt, besonders hervorzuheben.

 

 

Abschnitt Erikaweg – Hermann-Löns-Weg

Die bestehenden Nebenanlagen sind in dem Abschnitt vom Erikaweg – Hermann-Löns-Weg nur teilweise ausgebaut. Westseits fehlt ein ausgebauter Gehweg, so dass eine fußläufige Verbindung zwischen dem Erikaweg und dem Hermann-Löns-Weg entlang der Ohligser Straße nur über einen Trampelpfad möglich ist. Ostseits ist der Gehweg in einem verkehrssicheren Zustand. Gleichwohl eignen sich die vorhandenen Breiten der Nebenanlagen nicht zur Gestaltung von Parkflächen. Auch vor dem Hintergrund der Errichtung eines Radschutzstreifens, ist von Parkraum in diesem Abschnitt abzusehen, um Dooring-Unfallpotentiale zu vermeiden.

 

 

Abschnitt Hermann-Löns-Weg – Stadtgrenze

Der Abschnitt der Nebenanlagen zwischen dem Hermann-Löns-Weg – Stadtgrenze zeichnet sich durch eine unklare Abgrenzung von Gehweg und Raum für den ruhenden Verkehr aus. Häufig anzutreffen sind Fahrzeuge, die entgegen der StVO auf dem Gehweg parken, wenngleich der Gehweg selbst nicht durch ein Hochbord, aber durch eine Seitenbegrenzungslinie, abgegrenzt wurde. Punktuell ist die Anlage von Längsparkständen möglich, die jedoch die Anlage eines Radschutzstreifens verbieten.

 

Es befindet sich ansonsten eine Querungshilfe im Bereich zur Einmündung Hülsberger Busch und am Beginn der Ortsdurchfahrt.

 

 

Planung

 

Zum Planungsauftrag gehört:

1.)   Die Sanierung der Nebenanlagen mit dem Ziel der Barrierefreiheit, Berücksichtigung des Baumschutzes und der Berücksichtigung des ruhenden Verkehrs.

2.)   Planung von Querungsanlagen: Im Umfeld Erikaweg & Heideweg auf Grundlage der bestehenden Untersuchung zur Errichtung einer Querungsanlage entlang der Ohligser Straße des Ingenieurbüros für Integrierte Verkehrsplanung Runge.

3.)   Planung und Berücksichtigung einer einseitigen Radverkehrsanlage (bergauf) zwischen Heideweg und Erikaweg.

 

 

Rechtlicher Rahmen:

Die Fahrbahn der Ohligser Straße als Landesstraße (L288) befindet sich in der Baulastträgerschaft des Landesbetriebes Straßen.NRW. Die Nebenanlagen sind innerhalb der Ortsdurchfahrt gleichwohl in der Baulastträgerschaft der Stadt Haan.

 

Da die Anlage von Querungshilfen und beispielsweise die Anlage eines Radschutzstreifens in den Fahrbahnkörper eingreifen, ist eine positive Stellungnahme vom Landesbetrieb erforderlich.

 

Zudem sind Planungen im Bereich der Allee so zu gestalten, dass der Baumbestand erhalten bleibt. Die Vitalität, Standfestigkeit und die Grundsätze baulicher Tätigkeiten im Bereich des Wurzelwerks sind von einem Baumschutzgutachter vorzulegen. Sollte die Planung das Entfernen von Bäumen notwendig machen, ist die Untere Naturschutzbehörde anzuhören und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen.

 

 

Organisatorischer Rahmen:

Im Zuge des Bauvorhabens der Stadt Haan wurden alle Versorgungsunternehmen hierüber informiert. Hierzu zählen insbesondere die Deutsche Telekom GmbH und die Stadtwerke Haan GmbH.

 

Die Stadtwerke Haan GmbH sind grundsätzlich daran gehalten Sanierungsarbeiten vor der städtischen Maßnahme durchzuführen. Aufgrund des Auftragsvolumens, welches sich für die Erneuerung der Leitungen entlang der Ohligser Straße ergibt, und der angestrebten Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2022, sind die Stadtwerke Haan GmbH nicht in der Lage die Leitungssanierung eigenständig im Geschäftsjahr einzuplanen und abzurechnen. Um die städtische Maßnahme nicht weiter zu verzögern, wird eine Vereinbarung dergestalt getroffen, dass die Stadt Haan die Tiefbauleistungen der Stadtwerke als eigenen Titel in die Ausschreibung aufnimmt und die entstehenden Kosten nachträglich den Stadtwerken Haan GmbH in Rechnung stellt.

 

Die Rechnungsstellung soll auf die Jahre 2022 und 2023 aufgeteilt werden, da nach Auskunft der Stadtwerke die Kosten in den Geschäftsjahren anders nicht abgebildet werden können.

 

 

Glasfaserleitung:

Die Stadt Haan erhält im 3. Quartal des Jahres 2021 die Bestätigung über den Förderantrag zur Umsetzung eines Glasfasernetzes, welches nun von der Firma PYÜR gesteuert wird.

 

Das Glasfasernetz soll auch entlang der Ohligser Straße verlaufen, eben im Bereich der Nebenanlagen, die zu sanieren sind. Grundsätzlich ist es ohnehin vorgesehen, dass ein Leerrohr verlegt wird, das zum Zwecke eines Versorgungsunternehmens genutzt werden kann. Es ist daher auch in Rückkopplung mit PYÜR ein entsprechendes Leerrohr für das Glasfaserkabel zu verlegen, um spätere Ausschachtungsarbeiten zu vermeiden. Gleichwohl ist damit zu rechnen, dass der Glasfaseranschluss an die interessierten Grundstückseigentümer erst nach der städtischen Maßnahme erfolgen kann. Dies wird zur Folge haben, dass die neu errichtete Decke der Nebenanlagen punktuell zur Errichtung eines Abzweigs und Hausanschlusses geöffnet werden muss.

 

 

Bisheriger Planungsprozess:

1.)   Vorstellung des Projektes und Vorstellung der Ansprechpartner beim Landesbetrieb Straßen NRW                                                                                                         März 2021

2.)   Beauftragung topographischer Aufnahmen und der Planungsleistungen April 2021

3.)   Unterrichtung der Unteren Naturschutzbehörde zu Planungen im Alleebereich, da ggf. Bäume zur Errichtung einer Querungshilfe gerodet werden müssen  Juni 2021

4.)   Einreichung der Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen NRW zu Planunterlagen im Zusammenhang mit: Radschutzstreifen, Querungseinrichtungen, halbhüftiges Parken                                                                                        Oktober 2021

 

Die Planung von Verkehrsanlagen folgt dem Grundsatz „von außen nach innen“: Hieraus ist abzuleiten, dass der Fußverkehr gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern prioritär behandelt wird. Folglich sind insbesondere die Maßgaben an die Regelbreiten im Gehwegraum unabdingbar und die Planung weiterer straßenraumrelevanter Bestandteile untergeordnet. Zum aktuellen Zeitpunkt wurden bereits Plänunterlagen entwickelt, die bereits unterschiedliche Variantenausprägungen innehaben (Priorisierung Fußverkehr/Grünfläche/Radverkehr, Priorisierung ruhender Verkehr). Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse ist es unerlässlich eine Priorisierung vorzunehmen, da nicht die Interessen aller Verkehrsteilnehmer und gestalterische Aspekte ohne sich gegenseitig bedingenden Verzicht wahrgenommen werden können.

 

Die aktuellen Planungen sehen vor, dass neben dem ausreichend breiten und somit barrierefreien Gehwegen, Parkflächen nur dort realisiert werden, wo sie die Begehbarkeit des Gehweges nicht einschränken. Im Alleebereich sind die Baumscheiben nach Maßgabe des Baumgutachters „möglichst groß“ zu planen, sodass eine Fläche von bis zu 12 m² je Baumscheibe angenommen wird, sofern es die individuellen Gegebenheiten erlauben.

 

Auf Grundlage der Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen NRW wird eine Querungseinrichtung am Heideweg und zwischen Sombers und Erikaweg geplant. Der Vorschlag zur Querungsanlage im unmittelbaren Bereich des Erikaweges lehnt der Landesbetrieb ab. Trotz der Ablehnung steht die städtische Planung weiter mit dem Landesbetrieb im Diskurs, ob im Kurvenbereich alternativ eine Lichtsignalanlage errichtet werden kann, um Fußgänger*innen geschützt die Fahrbahn queren lassen zu können. Denn durch die Anlage der Querungsanlage im Alleebereich, muss die Fahrbahn für eine ausreichende Fahrbahnbreite verbreitert werden (Die Fahrbahn ist für die Anlage einer regelkonformen Querungsanlage zu schmal). Dies führt zu der Konsequenz, dass insgesamt fünf Bäume der Allee gefällt werden müssten. Dies entspräche jedoch nicht dem Geiste der Verwaltung.

 

Auf dem Abschnitt zwischen Heideweg und Erikaweg wird ein 1,5 m breiter Radschutzstreifen geplant. Nach Erörterung des Planers ist ein Radschutzstreifen auch auf einem längeren Abschnitt möglich, sofern auf Parkflächen – insbesondere dem halbhüftigen Parken – verzichtet wird. Gleichwohl steht die Stellungnahme seitens des Landesbetriebs bezüglich des  halbhüftigen Parkens aktuell noch aus.

 

In der ersten Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen NRW wird außerdem eine Deckensanierung der Ohligser Straße angeregt. Die Verwaltung kann sich vorstellen im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung entsprechende Leistungspositionen im Namen und auf Rechnung des Baulastträgers zu beauftragen. Bei der Deckensanierung ist vom Landesbetrieb darzustellen, welche Abschnitte saniert werden sollen.

 

Außerdem steht die Stadt Haan in Kontakt mit den Stadtwerken Haan, die im Zuge der Sanierung der Nebenanlagen auch das bestehende Gas- und Wasserleitungsnetz erneuern möchte.

 

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass entlang der Ohligser Straße auch das Glasfasernetz durch die Firma PYÜR erweitert wird.

 

Zurzeit wartet die Stadt Haan auf eine erneute Stellungnahme seitens des Landesbetriebes Straßen NRW, um die Planungen soweit fortsetzen zu können, dass sie dem Fachausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt werden können.

 

Offen bleiben:

-      Stellungnahme zum halbhüftigen Parken entlang der Ohligser Straße

-      Tiefergreifende Begründung des Landesbetriebes gegen die Querungsanlage im Kurvenbereich in der Nähe der Einmündung Erikaweg. Einwurf des Vorschlages einer LSA-gesicherten Querungsanlage im Kurvenbereich.

-      Stellungnahme zum Deckensanierungsprogramm der Ohligser Straße. Ggf. Vollausbau der Fahrbahn.

 

Können die Grundsätze der Planung mit dem Landesbetrieb finalisiert werden, ist die Verwaltung in der Lage, dem Ausschuss eine Planung vorzulegen, der keine Bedenken seitens der Straßenbaulastträger entgegenstehen. Es ist beabsichtigt, diese Planung in der nächsten Ausschusssitzung des Ausschusses für Mobilität und Umwelt vorzulegen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.